Auswandern nach Zypern 2026: Steuern, Non-Dom und der Ablauf Schritt für Schritt

Kurz gesagt: Als EU-Bürger ziehen Sie ohne Visum nach Zypern. Wer länger als drei Monate bleibt, beantragt innerhalb von vier Monaten nach Ankunft die Registrierungsbescheinigung MEU1, den sogenannten Yellow Slip (Gebühr: 20 Euro). Steuerlich ansässig werden Sie über die 183-Tage-Regel oder die 60-Tage-Regel. Mit Non-Dom-Status zahlen Sie 0 % Special Defence Contribution (SDC) auf Dividenden und Zinsen, bis zu 17 Jahre (verlängerbar um 2 x 5 Jahre, je 250.000 Euro). Die GESY-Gesundheitsabgabe von 2,65 % fällt weiterhin an. Vor dem Wegzug aus Deutschland gehört die Wegzugsbesteuerung auf den Tisch.

ENCC ist Ihr Umsetzungs-Desk in Larnaca. Wir koordinieren Anwälte, Steuerberater, Banken und Behörden, damit Ihr Umzug in der richtigen Reihenfolge passiert. Wir sind keine Kanzlei und geben keine Steuerberatung. Die rechtliche und steuerliche Prüfung übernehmen zugelassene Partner.

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Für wen sich Zypern lohnt

Zypern passt gut, wenn Sie

  • Unternehmer oder GmbH-Gesellschafter sind und Gewinne über eine Gesellschaft ausschütten,

  • als Berater, Freelancer oder Online-Unternehmer ortsunabhängig arbeiten,

  • Dividenden- und Zinserträge aus Ihrem Vermögen beziehen,

  • einen EU-Standort mit Englisch als Geschäftssprache und kurzen Wegen suchen.

Zypern passt eher nicht, wenn Sie Wohnung, Familie und Lebensmittelpunkt in Deutschland behalten wollen. Und es passt nicht, wenn Sie eine Steuerlösung ohne echten Umzug suchen. Die Regeln belohnen Menschen, die wirklich umziehen.

Steuerliche Ansässigkeit: 183-Tage-Regel oder 60-Tage-Regel

183-Tage-Regel: Sie sind in Zypern steuerlich ansässig, wenn Sie sich im Kalenderjahr mehr als 183 Tage dort aufhalten.

60-Tage-Regel: Sie können bereits mit mindestens 60 Tagen in Zypern ansässig werden, wenn alle Bedingungen im selben Kalenderjahr erfüllt sind:

  1. mindestens 60 Tage Aufenthalt in Zypern,

  2. nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat,

  3. eine ständige Wohnung in Zypern, gekauft oder gemietet,

  4. eine Geschäftstätigkeit, eine Anstellung oder ein Direktorenamt bei einer in Zypern ansässigen Gesellschaft, die bis zum Jahresende besteht.

Seit 2026 ist die frühere Bedingung entfallen, in keinem anderen Staat steuerlich ansässig zu sein. Behandelt Sie ein anderer Staat ebenfalls als ansässig, entscheiden die Tie-Breaker-Regeln des Doppelbesteuerungsabkommens. Ob die Regel zu Ihnen passt, braucht immer eine Einzelprüfung.

Wichtig für Deutsche: Die Abmeldung allein beendet die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland nicht. Eine weiter verfügbare Wohnung, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt oder Ihr Lebensmittelpunkt können Sie dort steuerpflichtig halten.

→ Ihre Tage im Blick: Zypern-Steuerrechner

Non-Dom-Status: 0 % SDC auf Dividenden

Non-Dom-Status steht Personen offen, die in Zypern steuerlich ansässig, aber nicht in Zypern domiziliert sind. Im Allgemeinen heißt das: kein zyprisches Herkunftsdomizil (maßgeblich ist meist das Domizil des Vaters bei Ihrer Geburt, nicht der Geburtsort) und nicht 17 der letzten 20 Jahre in Zypern steuerlich ansässig. Der Status befreit Dividenden und Zinsen von der Special Defence Contribution. Der Non-Dom-Status gilt bis zu 17 Jahre steuerlicher Ansässigkeit in Zypern und lässt sich seit 2026 um bis zu zwei weitere Fünfjahreszeiträume verlängern, gegen eine Einmalzahlung von 250.000 Euro je Zeitraum. Die GESY-Gesundheitsabgabe von 2,65 % gilt weiterhin, auf Einkommen bis 180.000 Euro im Jahr. Der Status wird bei der Steuerbehörde erklärt, er kommt nicht automatisch.

Dividenden einer zyprischen Gesellschaft (Gewinne ab 2026)

  • Special Defence Contribution: In Zypern domiziliert 5 % · Non-Dom 0 %

  • GESY-Gesundheitsabgabe: In Zypern domiziliert 2,65 %, gedeckelt · Non-Dom 2,65 %, gedeckelt

  • Körperschaftsteuer der Gesellschaft: In Zypern domiziliert 15 % · Non-Dom 15 %

Zusätzlich gilt seit 2026 ein Grundfreibetrag von 22.000 Euro bei der Einkommensteuer. Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien und Anleihen unterliegen in Zypern in der Regel weder der Einkommensteuer noch der zyprischen Kapitalgewinnsteuer (Capital Gains Tax). Eine Ausnahme gilt für Gewinne im Zusammenhang mit in Zypern gelegenen Immobilien, einschließlich Anteilen an Gesellschaften, die solche Immobilien halten. Die Besteuerung in Ihrem Wohnsitzland kann davon abweichen. Die zyprische Kapitalgewinnsteuer betrifft zyprische Immobilien und Anteile an Gesellschaften, die solche Immobilien halten.

Mehr Details: Der Zypern Non-Dom-Guide

Vor dem Wegzug aus Deutschland

Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG). Waren Sie in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und innerhalb der letzten 5 Jahre zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt (GmbH, UG, AG), behandelt das Finanzamt Ihre Anteile beim Wegzug so, als hätten Sie sie verkauft. Seit 2022 gibt es dafür keine unbefristete EU-Stundung mehr. Möglich ist eine Zahlung in sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Eine Gestaltung, etwa über eine Holding, gehört rechtzeitig in die Hand Ihres Steuerberaters, nicht in die letzte Woche vor dem Umzug.

Wohnung und Lebensmittelpunkt. Wer die deutsche Wohnung behält oder die Familie in Deutschland lässt, riskiert eine doppelte Ansässigkeit. Das klären wir mit Ihrem Berater, bevor Sie Verträge kündigen oder unterschreiben.

Krankenversicherung. Die GESY-Abgabe auf Dividenden zahlen Sie in jedem Fall, der Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem hängt aber an Ihrem Status. Als EU-Bürger mit Wohnsitz in Zypern sind Sie leistungsberechtigt, sobald Sie dort arbeiten. Am elegantesten über ein Gehalt aus Ihrer eigenen zyprischen Gesellschaft: Es öffnet GESY und erfüllt zugleich die wirtschaftliche Bindung der 60-Tage-Regel. Weitere Wege sind der Daueraufenthalt nach fünf Jahren, die Mitversicherung als Familienangehöriger eines Berechtigten oder eine S1-Bescheinigung aus einem anderen EU-Staat. Bis dahin brauchen Sie eine private Absicherung. Diese Lücke schließen Sie vor dem Umzug, nicht danach.

Ihr Steuerberater bleibt Ihr Steuerberater. Wir übernehmen die zyprische Seite und liefern ihm die Unterlagen, die er für die deutsche Seite braucht.

Österreich und die Schweiz haben eigene Wegzugsregeln. Diese prüft Ihr Berater vor Ort, wir koordinieren die zyprische Seite.

Ankommen in Zypern: die richtige Reihenfolge

  1. Wohnung mit langfristigem Mietvertrag auf Ihren Namen, dazu eine Strom- oder Wasserrechnung an derselben Adresse. Eine Ferienunterkunft reicht als Adressnachweis meist nicht.

  2. Zyprische Limited mit Direktorenamt oder Anstellung, angemeldet bei der Sozialversicherung. Sie ist die Grundlage für Ihre Registrierung als EU-Bürger. Die Gründung übernimmt eine unabhängige zypriotische Anwaltskanzlei, die Sie direkt beauftragen.

  3. Yellow Slip (MEU1) beim Migration Department, innerhalb von vier Monaten nach Ankunft, Gebühr 20 Euro.

  4. Steuernummer (TIC) und Registrierung im Portal Tax For All.

  5. GESY-Registrierung für das Gesundheitssystem. Dafür zählen Yellow Slip und Sozialversicherung, nicht die Steuernummer.

  6. Bankkonto, mit Nachweis zur Herkunft Ihrer Mittel. Mit Yellow Slip und Steuernummer ist Ihre Akte als Einwohner vollständig.

  7. Non-Dom-Erklärung bei der Steuerbehörde, als letzter Schritt, denn sie läuft über Ihre Steuernummer.

Jeder Schritt hängt am vorherigen. Geprüft wird pro Kalenderjahr: Wer bis zum Herbst in Deutschland gelebt hat, war dort meist schon mehr als 183 Tage, dann greift die 60-Tage-Regel für dieses Jahr nicht mehr. Ihr erstes zyprisches Steuerjahr beginnt dann am 1. Januar, und die Monate davor nutzen Sie für eine saubere Vorbereitung.

Zypern-Firma oder nur Umzug?

Nicht jeder braucht eine zyprische Gesellschaft. Für Unternehmer ist sie oft der Kern: 15 % Körperschaftsteuer seit dem 1. Januar 2026, Ausschüttungen an Non-Doms ohne SDC, und ein Direktorenamt, das eine Bedingung der 60-Tage-Regel erfüllen kann. Entscheidend ist echte Substanz: Die Geschäftsleitung muss tatsächlich in Zypern stattfinden. Eine zyprische Firma, die faktisch aus Deutschland geführt wird, kann in Deutschland steuerpflichtig bleiben.

→ Firmengründung in Zypern

Was ENCC für Sie übernimmt

  • Strategy Assessment: Sie füllen einen Fragebogen aus, wir liefern eine schriftliche Auswertung mit Struktur, Reihenfolge, Zeitplan, Kostenrahmen und den passenden Partnern.

  • Umsetzung in Zypern: Gründung der Gesellschaft durch eine unabhängige zypriotische Anwaltskanzlei, die Sie direkt beauftragen, Termine beim Migration Department, Steuernummer, GESY, Einführung bei Banken und zum Schluss die Non-Dom-Erklärung.

  • Koordination mit Ihrem Steuerberater in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.

  • Concierge in Larnaca: Ankunft, Wohnungssuche, Behördengänge, die ersten Wochen vor Ort.

Was wir nicht tun: Wir geben keine Steuer- oder Rechtsberatung. Wir versprechen keine Ergebnisse bei Aufenthalt, Steuerstatus oder Bankkonto. Darüber entscheiden Behörden und Banken.

So läuft die Zusammenarbeit

  1. Anfrage über das Formular unten, in zwei Minuten.

  2. Fragebogen per E-Mail, innerhalb eines Werktags.

  3. Schriftliches Strategy Assessment. Das Honorar nennen wir Ihnen schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

  4. Umsetzung mit festen Ansprechpartnern.

Alles läuft schriftlich, in Ihrem Tempo und diskret.

Noch in der Recherche? Das Cyprus Relocate & Structure Starter Kit (347 Euro, auf Englisch) bündelt Checklisten, einen 60-Tage-Planer und einen Fragebogen für Ihr erstes Gespräch mit Anwalt oder Steuerberater. Der Kauf öffnet in Kürze. Tragen Sie sich im Formular für die Warteliste ein.

Bewertungen auf Google

„Die Beratung war sehr professionell, verständlich und auf meine Situation zugeschnitten. Ich habe viele wertvolle Impulse mitgenommen.“

Simon B. · Google review

„Super Beratung, sehr kompetent. Danke nochmals.“

L. L. · Google review

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* Wörtlich übernommene Google-Bewertungen. Ob die Verfasser unsere Leistungen genutzt haben, prüfen wir nicht.

Häufige Fragen zum Auswandern nach Zypern

Brauche ich als Deutscher ein Visum für Zypern?

Nein. Als EU-Bürger dürfen Sie in Zypern leben und arbeiten. Bleiben Sie länger als drei Monate, beantragen Sie innerhalb von vier Monaten nach Ankunft die Registrierungsbescheinigung MEU1 (Yellow Slip). Die Gebühr beträgt 20 Euro.

Wie werde ich in Zypern steuerlich ansässig?

Entweder mit mehr als 183 Tagen in Zypern im Kalenderjahr oder über die 60-Tage-Regel: mindestens 60 Tage in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat, eine ständige Wohnung in Zypern und eine Geschäftstätigkeit, Anstellung oder ein Direktorenamt bei einer in Zypern ansässigen Gesellschaft bis zum Jahresende. Ob das für Sie passt, braucht eine Einzelprüfung.

Was bringt der Non-Dom-Status?

Non-Doms zahlen bis zu 17 Jahre (verlängerbar um 2 x 5 Jahre, je 250.000 Euro) 0 % Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen. Die GESY-Gesundheitsabgabe von 2,65 % gilt weiterhin, auf Einkommen bis 180.000 Euro im Jahr. Der Status wird bei der zyprischen Steuerbehörde erklärt.

Endet meine Steuerpflicht in Deutschland mit der Abmeldung?

Nicht automatisch. Behalten Sie eine Wohnung, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland, können Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig bleiben. Das klärt Ihr Steuerberater vor dem Umzug.

Betrifft mich die Wegzugsbesteuerung?

Möglicherweise, wenn Sie in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren und in den letzten 5 Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt waren. Dann wird beim Wegzug ein fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert. Eine Ratenzahlung in sieben Jahresraten ist auf Antrag möglich, meist gegen Sicherheitsleistung.

Brauche ich eine Firma in Zypern?

Nicht zwingend. Für Unternehmer ist eine zyprische Limited oft sinnvoll, weil die Körperschaftsteuer 15 % beträgt und ein Direktorenamt eine Bedingung der 60-Tage-Regel erfüllen kann. Die Gesellschaft braucht echte Substanz und eine Geschäftsleitung in Zypern.

Ist ENCC eine Kanzlei?

Nein. ENCC ist ein Umsetzungs-Desk in Larnaca. Wir koordinieren Anwälte, Steuerberater, Banken und Behörden und übernehmen die Organisation vor Ort. Steuer- und Rechtsberatung erhalten Sie von zugelassenen Partnern.

Was kostet das Auswandern nach Zypern mit ENCC?

Behördengebühren wie die 20 Euro für den Yellow Slip zahlen Sie direkt. Das Honorar für das Strategy Assessment nennen wir Ihnen schriftlich, bevor Sie sich entscheiden. Das Starter Kit kostet 347 Euro und öffnet in Kürze über die Warteliste.

Wie schnell geht das?

Das hängt von Ihren Unterlagen, Ihrer Wohnung und den Behörden ab. Nach dem Fragebogen nennen wir Ihnen einen realistischen Zeitplan. Wir versprechen keine Fristen, die wir nicht selbst in der Hand haben.

Anfrage: Auswandern nach Zypern

Zwei Minuten. Sie erhalten den Fragebogen innerhalb eines Werktags per E-Mail von info@elitenoirconsulting.com. Fragebogen anfordern

Offizielle Quellen:

Allgemeine Informationen, keine Steuer- oder Rechtsberatung. ENCC erbringt keine Steuerberatung. Ergebnisse hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Ziehen Sie einen qualifizierten Steuerberater hinzu. Stand: Oktober 2026.

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