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Checkliste zum Jahresende 2026: So prüfen Sie Ihre steuerliche Ansässigkeit in Zypern

Das Steuerjahr endet am 31. Dezember. Sechs Prüfungen für die Ansässigkeit in Zypern nach den Regeln von 2026.

Das Gebäude des Finanzamts Berlin-Steglitz an einem Herbstmorgen, mit Rasen und Bäumen davor.
In diesem Ratgeber
  1. Kurz gesagt
  2. 1. Tage richtig zählen
  3. 2. Die Wohnung bis zum 31. Dezember behalten
  4. 3. Die Tätigkeit in Zypern nicht im Laufe des Jahres beenden
  5. 4. Prüfen, was Deutschland sieht
  6. 5. Non-Dom-Status und Dividenden
  7. 6. Ihre Belegmappe
  8. Nächster Schritt
  9. So werden die Tage gezählt, mit Beispielen
  10. Was das Finanzamt prüft
  11. Häufige Fehler
  12. Fakten und unsere Einschätzung
  13. Fahrplan zum Jahresende, Monat für Monat
  14. Entscheidungsbaum: Welche zyprische Regel gilt für Sie?
  15. Die drei zyprischen Regeln im Vergleich
  16. Grenzfälle für Deutsche
  17. Belegmappe: Was beweist was?
  18. Was passiert, wenn es schiefgeht
  19. Ihre zehn Fragen vor dem 31. Dezember
  20. Beispiel: zwei Jahre, zwei Ergebnisse
  21. Fragen und Antworten
  22. Quellen

Stand 2. November 2026: auf Grundlage des zyprischen Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes 244(I)/2025, der Abgabenordnung, des Außensteuergesetzes und des Abkommens zwischen Deutschland und Zypern. Wir aktualisieren den Leitfaden, wenn sich die Regeln ändern.

Das zyprische Steuerjahr endet am 31. Dezember. Was Sie bis dahin versäumen, können Sie im Januar nicht mehr nachholen.

Steuerliche Ansässigkeit beantragt man nicht. Sie folgt aus Tatsachen in einem Kalenderjahr. Am 1. Januar 2027 ist 2026 abgeschlossen, und fehlende Belege fehlen dann endgültig. Prüfen Sie im November und Dezember in dieser Reihenfolge.

Kurz gesagt

  • Seit 2026 hat die 60-Tage-Regel vier Bedingungen: mindestens 60 Tage in Zypern, höchstens 183 Tage in einem anderen Staat, eine ständige Wohnung in Zypern, gekauft oder gemietet, und ein Geschäft, eine Anstellung oder ein Amt als Geschäftsführer einer in Zypern ansässigen Gesellschaft, das im Laufe des Jahres nicht endet23.
  • Die Bedingung „in keinem anderen Staat steuerlich ansässig” ist entfallen. Sie können also zugleich in Zypern und in Deutschland ansässig sein. Dann entscheidet das Doppelbesteuerungsabkommen27.
  • Die Tätigkeit in Zypern muss bis zum 31. Dezember fortbestehen: Endet sie im Laufe des Jahres, entfällt die 60-Tage-Regel für dieses Jahr. Für die Wohnung ist ein Mietvertrag bis zum 31. Dezember die sicherste Lösung.
  • Sammeln Sie jetzt Ihre Belege: Tage, Miete, Rechnungen, Bank, Gesundheitssystem.

1. Tage richtig zählen

Das zyprische Gesetz hat feste Zählregeln. Der Tag der Abreise aus Zypern zählt als Tag außerhalb Zyperns. Der Tag der Ankunft zählt als Tag in Zypern. Ankunft und Abreise am selben Tag zählen als Tag in Zypern. Abreise und Rückkehr am selben Tag zählen als Tag außerhalb1.

  • Erstellen Sie eine Tabelle aller Ein- und Ausreisen 2026 anhand von Bordkarten und Kartenumsätzen.
  • Zählen Sie Ihre Tage in Deutschland gesondert. Mehr als 183 Tage in einem Staat schließen die 60-Tage-Regel aus.
  • Planen Sie die Weihnachtsflüge jetzt. Ein langer Aufenthalt in Deutschland kann das Ergebnis ändern.

2. Die Wohnung bis zum 31. Dezember behalten

Die ständige Wohnung in Zypern darf gekauft oder gemietet sein3. Das Gesetz sagt nicht ausdrücklich, wie lange im Jahr sie bestehen muss. Eine Wohnung bis zum 31. Dezember ist daher der stärkste Nachweis. Prüfen Sie das Enddatum des Mietvertrags und verlängern Sie ihn, falls er im Dezember endet. Bewahren Sie Vertrag, Mietzahlungen und Nebenkostenrechnungen auf Ihren Namen auf.

3. Die Tätigkeit in Zypern nicht im Laufe des Jahres beenden

Die Steuerverwaltung sagt es deutlich: Endet das Geschäft oder die Anstellung in Zypern im Laufe des Jahres, sind Sie in diesem Jahr nach der 60-Tage-Regel nicht ansässig3. Schließen Sie die Gesellschaft nicht, kündigen Sie nicht und legen Sie kein Geschäftsführeramt vor dem 1. Januar nieder.

4. Prüfen, was Deutschland sieht

Deutschland kann Sie weiter als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln. Dafür genügt ein Wohnsitz nach § 8 AO, also eine Wohnung, die Sie beibehalten und nutzen können, oder ein gewöhnlicher Aufenthalt von mehr als sechs Monaten nach § 9 AO5. Sind Sie in beiden Staaten ansässig, entscheidet Art. 4 des Abkommens zwischen Deutschland und Zypern7.

  • Haben Sie sich beim Einwohnermeldeamt abgemeldet? Steht die Wohnung in Deutschland Ihnen noch zur Verfügung?
  • Halten Sie Anteile an Kapitalgesellschaften? Dann prüfen Sie mit Ihrem Steuerberater die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Auch die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG kann gelten6.
  • Beantragen Sie Anfang 2027 eine zyprische Ansässigkeitsbescheinigung für 20268.

5. Non-Dom-Status und Dividenden

Der Non-Dom-Status hängt vom Domizil ab, nicht von der Ansässigkeit. Ist Zypern nicht Ihr Herkunftsdomizil, gelten Sie grundsätzlich erst dann als in Zypern domiziliert, wenn Sie mindestens 17 der letzten 20 Jahre dort steuerlich ansässig waren4. Für Dividenden aus 2026 bewahren Sie die Beschlüsse auf und prüfen, dass das Geld auf Ihren Namen eingeht. GESY-Beiträge fallen auch auf Dividenden an9.

6. Ihre Belegmappe

  1. Tagestabelle und Reisebelege.
  2. Mietvertrag oder Grundbuchauszug und Rechnungen.
  3. Yellow Slip oder Aufenthaltstitel und GESY-Registrierung.
  4. Arbeitsvertrag, Gesellschaftsunterlagen oder Bestellung als Geschäftsführer.
  5. Zyprische Kontoauszüge, die Ihr Leben dort zeigen.
  6. Abmeldebescheinigung und Schriftverkehr mit dem Finanzamt.

Legen Sie alles in einem digitalen Ordner ab. Fragt das Finanzamt in drei Jahren nach, ist Ihre Antwort fertig.

Nächster Schritt

Wenn Sie die Liste vor dem 31. Dezember mit uns prüfen möchten, buchen Sie eine Beratung. Wir arbeiten im gesetzlichen Rahmen, auf Grundlage Ihrer Unterlagen.

So werden die Tage gezählt, mit Beispielen

Die zyprische Steuerverwaltung zählt so3:

  • Der Abreisetag aus Zypern gilt als Tag außerhalb Zyperns.
  • Der Ankunftstag in Zypern gilt als Tag in Zypern.
  • Ankunft und Abreise am selben Tag: Tag in Zypern.
  • Abreise und Rückkehr am selben Tag: Tag außerhalb Zyperns.

Beispiel: 60-Tage-Regel

Thomas fliegt am 10. Januar von Frankfurt nach Larnaca und am 5. Februar zurück: 26 Tage. Vom 1. bis 10. April: 9 Tage. Vom 1. Oktober bis 31. Dezember: 92 Tage. Zusammen 127 Tage, also über 60 und unter 183. Er muss außerdem nachweisen: höchstens 183 Tage in einem anderen Staat, eine Wohnung in Zypern im Eigentum oder gemietet für das ganze Jahr, und eine Tätigkeit, Anstellung oder ein Amt in Zypern für das ganze Jahr12.

Behält Thomas seine Frankfurter Wohnung, bleibt er nach § 8 AO in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig5, und das DBA entscheidet nach Artikel 47.

Beispiel: 183-Tage-Regel

Sabine kommt am 15. Mai und bleibt ohne Unterbrechung bis 31. Dezember: 231 Tage. Sie erfüllt die 183-Tage-Regel.

Was das Finanzamt prüft

  • Steht Ihnen in Deutschland noch eine Wohnung zur Verfügung (§ 8 AO)?
  • Waren Sie länger als sechs Monate in Deutschland (§ 9 AO)?
  • Haben Sie sich abgemeldet?
  • Gilt § 2 AStG für die nächsten Jahre, oder § 6 AStG für Beteiligungen ab 1 %6?

Häufige Fehler

  1. Den Mietvertrag zum 30. November beenden. Die 60-Tage-Regel verlangt eine Wohnung für das ganze Jahr.
  2. Die zyprische Gesellschaft oder Anstellung im Dezember beenden. Damit entfällt die 60-Tage-Regel für das ganze Jahr.
  3. Den Abreisetag als Tag in Zypern zählen.
  4. 184 Tage in Deutschland verbringen. Auch das bricht die 60-Tage-Regel.
  5. Non-Dom für alles halten. Er befreit von der Sonderabgabe auf Dividenden und Zinsen, GESY-Beiträge bleiben49.

Fakten und unsere Einschätzung

Fakten: Tageszählung, 183-Tage- und 60-Tage-Regel, §§ 8 und 9 AO und das DBA stammen aus den unten genannten Quellen.

Unsere Einschätzung: die Beispiele und die Empfehlung, den Mietvertrag bis 31. Dezember zu behalten, sind unsere Lesart. Behörden können die Tatsachen anders gewichten.

Fahrplan zum Jahresende, Monat für Monat

  • September: Zählen Sie Ihre bisherigen Tage in Zypern. Prüfen Sie, dass Sie in keinem anderen Staat, auch nicht in Deutschland, nahe an 183 Tage kommen. Prüfen Sie das Ende Ihres Mietvertrags.
  • Oktober: Verlängern Sie den Mietvertrag mindestens bis 31. Dezember. Bestätigen Sie, dass Anstellung, Geschäft oder Geschäftsführeramt in Zypern bis Jahresende laufen.
  • November: Planen Sie die Reisen über Weihnachten. Der Abreisetag zählt außerhalb Zyperns. Sammeln Sie alle Bordkarten des Jahres in einem Ordner.
  • Dezember: Schließen Sie die zyprische Gesellschaft nicht, kündigen Sie nicht und legen Sie kein Amt vor dem 31. Dezember nieder. Die Wohnung bleibt verfügbar.
  • Januar: Beantragen Sie die zyprische Ansässigkeitsbescheinigung für das abgelaufene Jahr8.
  • Frühjahr: Geben Sie die Erklärungen in Zypern und, falls nötig, in Deutschland ab, mit derselben Ansässigkeitsposition in beiden.
  • Beim Wegzug: Abmeldung bei der Meldebehörde, Mitteilung an das Finanzamt, Prüfung von § 6 AStG vor dem Umzug, nicht danach6.

Entscheidungsbaum: Welche zyprische Regel gilt für Sie?

  1. Mehr als 183 Tage in Zypern in diesem Kalenderjahr? Dann ansässig nach der 183-Tage-Regel. Weiter mit Schritt 5.
  2. Mindestens 60 Tage? Wenn nein, sind Sie in diesem Jahr nicht in Zypern ansässig.
  3. Wohnung in Zypern für das ganze Jahr und eine Tätigkeit, Anstellung oder ein Amt in Zypern für das ganze Jahr? Wenn nein, nicht ansässig.
  4. Höchstens 183 Tage in einem anderen Staat? Wenn ja, ansässig nach der 60-Tage-Regel.
  5. Hatten Sie Ihr Domizil in Zypern oder waren Sie 17 der letzten 20 Jahre dort ansässig? Wenn nein, sind Sie Non-Dom und zahlen keine SDC auf Dividenden und Zinsen4.
  6. Sind Sie zusätzlich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig? Dann entscheidet Artikel 4 des DBA7.

Die drei zyprischen Regeln im Vergleich

183-Tage-Regel60-Tage-RegelNon-Dom-Status
Was entschieden wirdSteuerliche Ansässigkeit in ZypernSteuerliche Ansässigkeit in ZypernOb die Sonderabgabe für Verteidigung (SDC) auf Dividenden und Zinsen anfällt
Tage in ZypernMehr als 183 im KalenderjahrMindestens 60 im KalenderjahrKein Tagestest; hängt vom Domizil ab (17 der letzten 20 Jahre)
Wohnung in ZypernNicht nötigEigentum oder Miete für das ganze JahrNicht nötig
Tätigkeit in ZypernNicht nötigGeschäft, Anstellung oder Amt bei einer in Zypern ansässigen Person, ganzes JahrNicht nötig
Tage anderswoKeine GrenzeHöchstens 183 in einem anderen StaatNicht relevant
Andere AnsässigkeitErlaubtSeit 2026 erlaubt (Gesetz 244(I)/2025)Setzt Ansässigkeit in Zypern voraus
Typische FalleAbreisetag als Tag in Zypern gezähltMiete oder Anstellung endet im JahrAnnahme, GESY entfalle auch

Grenzfälle für Deutsche

Remote für einen deutschen Arbeitgeber

Die 60-Tage-Regel verlangt eine Tätigkeit, Anstellung oder ein Amt in Zypern oder bei einer in Zypern ansässigen Person. Ein deutscher Arbeitgeber allein erfüllt das nicht. Remote-Angestellte brauchen dann meist die 183-Tage-Regel oder eine Rolle in Zypern.

Geschäftsführer Ihrer zyprischen Gesellschaft

Das Amt als Director einer in Zypern ansässigen Gesellschaft kann die Tätigkeitsbedingung erfüllen, wenn es das ganze Jahr besteht1.

Wohnung in Deutschland behalten

Das schadet dem zyprischen Test nicht. Es begründet aber einen Wohnsitz nach § 8 AO, und das DBA muss entscheiden5.

Familie bleibt in Deutschland

Ehepartner und Kinder in Deutschland sprechen für den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Deutschland. Mit Wohnung in beiden Staaten gewinnt dann oft Deutschland.

Umzug im Oktober

Meist keine 183 Tage, und die 60-Tage-Regel verlangt Wohnung und Tätigkeit für das ganze Jahr. Die zyprische Ansässigkeit beginnt dann in der Regel im Folgejahr.

Gesellschafter mit mindestens 1 %

Halten Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % und waren Sie mindestens sieben der letzten zwölf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig, kann der Wegzug die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG auslösen6. Das muss vor dem Umzug geprüft werden.

Belegmappe: Was beweist was?

UnterlageWas sie beweist
Bordkarten, Stempel, TagesprotokollTage in Zypern und in anderen Staaten
Mietvertrag oder Eigentumsnachweis vom 1. Januar bis 31. DezemberWohnung für das ganze Jahr (60-Tage-Regel)
Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnungen, Registerauszug mit Ihnen als DirectorTätigkeit in Zypern für das ganze Jahr
AbmeldebestätigungIndiz für den Wegzug aus Deutschland
Kündigung, Verkauf oder Vermietung der deutschen WohnungKein Wohnsitz nach § 8 AO mehr
WohnsitzhistorieNon-Dom-Status
Zyprische AnsässigkeitsbescheinigungAnsässigkeit in Zypern für das DBA

Was passiert, wenn es schiefgeht

  • Zypern: verspätete oder falsche Erklärungen können Geldbußen und Zinsen auslösen, und für das Jahr gibt es keine Ansässigkeitsbescheinigung.
  • Deutschland: waren Sie noch unbeschränkt steuerpflichtig, setzt das Finanzamt die Steuer auf das Welteinkommen fest, mit Zinsen nach § 233a AO, Verspätungszuschlag nach § 152 AO und bei Vorsatz einem Verfahren nach § 370 AO5.
  • Wegzugsbesteuerung: wird § 6 AStG übersehen, kann die Steuer auf nicht realisierte Gewinne nachträglich festgesetzt werden.
  • Non-Dom: lag das Domizil doch in Zypern, ist SDC auf Dividenden und Zinsen fällig.

Ihre zehn Fragen vor dem 31. Dezember

  1. Wie viele Tage war ich bisher in Zypern, gezählt nach den Regeln der Steuerverwaltung?
  2. Wie viele Tage war ich in Deutschland, und wie viele in jedem anderen Staat?
  3. Läuft mein zyprischer Mietvertrag mindestens bis 31. Dezember?
  4. Läuft meine Anstellung, mein Geschäft oder mein Amt in Zypern bis 31. Dezember?
  5. Steht mir in Deutschland noch eine Wohnung zur Verfügung?
  6. Wo leben mein Ehepartner und meine Kinder?
  7. Habe ich mich in Deutschland abgemeldet und das Finanzamt informiert?
  8. Halte ich mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft, und ist § 6 AStG geprüft?
  9. Ist mein Domizil geklärt, und bin ich Non-Dom?
  10. Liegen alle Belege in einem Ordner, sortiert nach Monat?

Wenn Sie eine dieser Fragen nicht sicher beantworten können, ist jetzt der Zeitpunkt, es zu klären, nicht im Januar. Nach dem 31. Dezember lassen sich Wohnung, Tätigkeit und Tage für das Jahr nicht mehr ändern. Wir prüfen Ihre Liste im gesetzlichen Rahmen, auf Grundlage Ihrer Unterlagen: Beratung vereinbaren.

Beispiel: zwei Jahre, zwei Ergebnisse

Julia zieht am 1. März 2026 nach Paphos, mietet ab diesem Tag und gründet im April eine zyprische Gesellschaft, deren Director sie wird. Bis 31. Dezember ist sie 240 Tage in Zypern. Für 2026 erfüllt sie die 183-Tage-Regel. Die 60-Tage-Regel hätte nicht geholfen, weil Wohnung und Amt nicht das ganze Jahr bestanden. Für 2027 kann sie die 60-Tage-Regel nutzen, wenn Mietvertrag und Amt vom 1. Januar bis 31. Dezember laufen und sie in keinem anderen Staat mehr als 183 Tage verbringt.

Thomas dagegen kündigt seinen zyprischen Mietvertrag zum 30. November 2026, nachdem er 127 Tage in Zypern war. Er verliert die 60-Tage-Regel für das ganze Jahr 2026. Hat er seine Frankfurter Wohnung behalten, ist er für 2026 nur in Deutschland ansässig und dort mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Eine Verlängerung des Mietvertrags um einen Monat hätte genügt.

Die Beispiele sind unsere Analyse auf Grundlage von Abschnitt 2 des Einkommensteuergesetzes12.

Fragen und Antworten

Darf ich im Dezember aus Zypern abreisen, wenn ich schon 60 Tage habe?

Ja, wenn die übrigen Bedingungen das ganze Jahr erfüllt bleiben: Wohnung, Tätigkeit und höchstens 183 Tage in einem anderen Staat. Tage allein reichen nicht.

Was passiert, wenn mein Mietvertrag am 30. November endet?

Das Gesetz regelt diesen Fall nicht eindeutig, und die Steuerverwaltung kann nachfragen. Vorsichtig ist: Verlängern Sie mindestens bis zum 31. Dezember.

Schützt mich die zyprische Bescheinigung vor dem Finanzamt?

Nicht allein. Sie hilft bei der Anwendung des Abkommens, aber das Finanzamt prüft Tatsachen: Wohnung, Familie, Tage.

Kann ich 2026 in zwei Staaten ansässig sein?

Ja. Seit 2026 verlangt die 60-Tage-Regel nicht mehr, dass Sie anderswo nicht ansässig sind. Dann entscheidet das Abkommen.

Zählt der Abreisetag als Tag in Zypern?

Nein. Der Abreisetag gilt als Tag außerhalb Zyperns, der Ankunftstag als Tag in Zypern.

Kann ich 2026 in Zypern und Deutschland ansässig sein?

Ja, über die 60-Tage-Regel ist das seit 2026 möglich. Dann entscheidet Artikel 4 des DBA.

Zählt Remote-Arbeit für einen deutschen Arbeitgeber für die 60-Tage-Regel?

Nein. Die Regel verlangt eine Tätigkeit, Anstellung oder ein Amt in Zypern oder bei einer in Zypern ansässigen Person.

Wann erhalte ich die zyprische Ansässigkeitsbescheinigung?

Sie beantragen sie nach Ablauf des Jahres bei der Steuerverwaltung, für das abgelaufene Jahr.

Muss ich § 6 AStG vor dem Umzug prüfen?

Ja, wenn Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft halten. Die Steuer entsteht mit dem Wegzug.

Reicht die Abmeldung für das Ende der Steuerpflicht?

Nein. Entscheidend ist, ob Ihnen eine Wohnung in Deutschland zur Verfügung steht und wie lange Sie sich dort aufhalten.

Quellen

  1. Zyprisches Einkommensteuergesetz 118(I)/2002, Abschnitt 2 (Ansässigkeit, 183-Tage-Regel, 60-Tage-Regel und Zählung der Tage), in geänderter Fassung: https://www.cylaw.org/
  2. Gesetz 244(I)/2025 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, Art. 2 Buchst. (a) (neue Definition der Ansässigkeit, gültig ab 1. Januar 2026): https://www.cylaw.org/
  3. Zyprische Steuerverwaltung, Seite „Φορολογική Κατοικία” (steuerliche Ansässigkeit): https://www.gov.cy/mof-tax/documents/forologiki-katoikia-residency-katoikia-katagogis-domicility/
  4. Zyprisches Gesetz über die Sonderabgabe für Verteidigung 117(I)/2002, Definition des Domizils (17 der letzten 20 Jahre): https://www.cylaw.org/ sowie die Seite der Steuerverwaltung: https://www.gov.cy/mof-tax/documents/forologiki-katoikia-residency-katoikia-katagogis-domicility/
  5. Abgabenordnung § 8 (Wohnsitz) und § 9 (gewöhnlicher Aufenthalt): https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/
  6. Außensteuergesetz § 2 (erweiterte beschränkte Steuerpflicht) und § 6 (Wegzugsbesteuerung): https://www.gesetze-im-internet.de/astg/
  7. Abkommen zwischen Deutschland und Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung 2011, Art. 4: https://www.bundesfinanzministerium.de/
  8. Zyprische Steuerverwaltung, Dienste für natürliche Personen, einschließlich Ansässigkeitsbescheinigung: https://www.gov.cy/tax/
  9. Zyprisches Gesetz über das Allgemeine Gesundheitssystem (GESY) 89(I)/2001, Beiträge: https://www.gesy.org.cy/

Geprüft am 31. Oktober 2026.

Titelbild: Finanzamt Berlin-Steglitz. Foto: Leonhard Lenz, Wikimedia Commons, CC0, zugeschnitten.

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