Marshallinseln LLC für Zypern-Residenten: Delaware-Recht im Pazifik, und wann es die Seychellen schlägt

Marshallinseln LLC für Zypern-Residenten: Delaware-Recht im Pazifik, und wann es die Seychellen schlägt

Reeder kennen das Register der Marshallinseln seit Jahrzehnten, Gründer erst seit Kurzem.

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Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Das Ergebnis hängt von Ihrem konkreten Sachverhalt ab; ENCC vermittelt zugelassene Berater, die es schriftlich bestätigen. Die Zahlen sind beispielhaft und kein Versprechen einer Steuerersparnis.

Die Marshallinseln tauchen im ersten Gespräch über Auslandsgesellschaften selten auf, eher im dritten oder vierten, meist durch jemanden aus Schifffahrt, Krypto oder Beteiligungsholding, und meist mit einer selbstsicheren Aussage: Gesellschaftsrecht nach Delaware-Vorbild, keine Steuer auf Auslandseinkünfte, ein Register, dem die größten Reeder der Welt vertrauen. Das stimmt im Großen und Ganzen. Was oft fehlt: wie schwierig das Banking ist, dass die LLC-Variante in Zypern dieselbe Einordnungsfrage aufwirft wie eine US LLC, und warum die Struktur nur für wenige Geschäftsmodelle sinnvoll ist. Für Deutsche kommt hinzu, dass eine Marshallinseln-Gesellschaft ein klassischer Fall für das Außensteuergesetz ist.

Dieser Leitfaden erklärt Rechtsformen und Besteuerung, die zypriotische und die deutsche Sicht, für wen die Struktur passt, den Aufbau Schritt für Schritt, die Kostenbestandteile, das Banking, fünf Fälle mit Zahlen, typische Fehler und häufige Fragen.

Teil 1. Die Marshallinseln als Gesellschaftsstandort

Die Republik Marshallinseln (RMI) ist ein Inselstaat im Pazifik in freier Assoziierung mit den USA. Das Gesellschaftsregister wird über einen in den USA ansässigen See- und Gesellschaftsregisterbetreiber geführt und ist vor allem für Schiffe bekannt: Die RMI-Flagge gehört nach Tonnage zu den größten der Welt. Viele in New York gelistete Reedereien sind RMI-Corporations.

Das Recht folgt eng Delaware; der Business Corporations Act erlaubt den Gerichten ausdrücklich, Delaware-Rechtsprechung heranzuziehen, wo RMI-Recht schweigt. Für Juristen bedeutet das bekannte, erprobte Regeln zu Organpflichten, Gesellschafterrechten und Verfahren.

Rechtsformen

Non-Resident Domestic Corporation

  • Charakter: klassische intransparente Kapitalgesellschaft mit Aktien, Board und Officers

  • Typische Nutzung: Schiffseigentum, Holding, börsennotierte Gruppen

  • Zypern: Gesellschaft; Sie erhalten Dividenden

  • Deutschland: im Rechtstypenvergleich Kapitalgesellschaft

Non-Resident Domestic LLC

  • Charakter: flexible LLC mit Operating Agreement nach Delaware-Vorbild

  • Typische Nutzung: Investmentvehikel, Joint Ventures, Krypto-Strukturen

  • Zypern: unsicher, wie bei der US LLC

  • Deutschland: je nach Operating Agreement transparent oder Kapitalgesellschaft

DAO LLC

  • Charakter: LLC, deren Governance ganz oder teilweise über Smart Contracts und On-Chain-Abstimmungen läuft, gesetzlich anerkannt seit 2022

  • Typische Nutzung: Protokolle und dezentrale Organisationen mit Mitgliedern in vielen Ländern

  • Zypern und Deutschland: Einordnung unsicher, abhängig von Gestaltung und Gewinnerzielungsabsicht

Teil 2. Besteuerung auf den Marshallinseln

Eine nicht ansässige RMI-Einheit, also eine ohne Geschäftstätigkeit in den RMI, wird dort auf Einkünfte außerhalb der RMI nicht besteuert. Auf Dividenden an Nichtansässige gibt es keine Quellensteuer. Fast jede von Ausländern gehaltene RMI-Einheit fällt darunter.

Zwei Vorbehalte: Die RMI haben Substanzregeln eingeführt, deren Anwendung auf reine Dienstleistungsgesellschaften eigene Fragen aufwirft, die Sie vor der Gründung mit dem Agenten klären. Und die Transparenz ist gestiegen, einschließlich Informationen zu wirtschaftlich Berechtigten.

EU-Liste

Weder auf EU-Anhang I noch auf Anhang II (Stand 9. Oktober 2026); zypriotische Abwehrmaßnahmen gegen EU-gelistete Staaten greifen derzeit nicht. Die RMI wurden 2023 von der EU-Liste gestrichen. Bei jeder Aktualisierung im Februar und Oktober neu prüfen.

CRS

Die RMI nehmen am CRS teil (Mitteilung des Finanzministeriums, August 2025). Konten einer RMI-Einheit mit in Zypern ansässiger beherrschender Person werden an Zypern gemeldet. Erklären Sie alles.

Teil 3. Die zypriotische Sicht

Corporation: klar

Bei echter Leitung außerhalb Zyperns und ohne zypriotische Betriebsstätte trägt die Dividende an einen Non-Dom 0% SDC auf Dividenden und Zinsen für Non-Dom, keine Einkommensteuer und 2,65% GESY bis zur Deckelung bei EUR 180.000.

LLC: dieselbe Unsicherheit wie bei der US LLC

Zypern hat keine veröffentlichte Position zur Einordnung von LLCs, die Berater sind uneins. Planen Sie mit der transparenten Lesart, sofern kein zypriotischer Berater auf Basis des Operating Agreements schriftlich anderes bestätigt. Transparent heißt: Der Gewinn ist Ihr Geschäftseinkommen, progressiv besteuert, mit Sozialversicherung. Wer Sicherheit will, nimmt eine Corporation.

Management and Control

Wird die Einheit aus Zypern geleitet, ist sie dort ansässig: 15% Körperschaftsteuer seit 1. Januar 2026. Echtes Board außerhalb Zyperns, Sitzungen und Protokolle dort, passende Bankvollmachten sind unerlässlich.

Betriebsstätte

Auch ein Online- oder Krypto-Geschäft kann in Zypern eine Betriebsstätte haben, wenn Verträge dort regelmäßig verhandelt und abgeschlossen werden oder die Wohnung als feste Geschäftseinrichtung dient. Trading vom Laptop in Limassol für eine RMI-Einheit ist genau dieses Muster.

CFC und Krypto

Die zypriotischen CFC-Regeln (seit 2019, ATAD) gelten für in Zypern ansässige Gesellschaften, nicht für Privatpersonen. Seit 1. Januar 2026 besteuert Zypern Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowerten (Verkauf, Tausch, Schenkung, Zahlung) pauschal mit 8% (Art. 20E Einkommensteuergesetz). Verluste sind nur mit Kryptogewinnen desselben Jahres verrechenbar; Mining und sonstige Krypto-Einkünfte folgen den allgemeinen Regeln. Eine RMI-Einheit ändert den Charakter Ihrer persönlichen Einkünfte nicht.

Teil 4. Deutschland: das Außensteuergesetz

Vor dem Wegzug

Solange Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, rechnet die Hinzurechnungsbesteuerung (§§ 7 bis 14 AStG) passive Einkünfte einer von Ihnen beherrschten RMI-Corporation oder intransparenten LLC bei unter 15% Belastung Ihnen zu; und wird die Einheit aus Deutschland geleitet, ist sie über § 10 AO unbeschränkt steuerpflichtig. Bei einer als transparent eingeordneten LLC sind die Einkünfte ohnehin Ihre eigenen. Gründen Sie erst nach dem Wegzug.

Beim Wegzug

Bei Beteiligungen ab 1% an Kapitalgesellschaften und mindestens 7 Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren greift § 6 AStG.

Nach dem Wegzug

§ 2 AStG für deutsche Staatsangehörige im Wegzugsjahr und den folgenden 10 Jahren bei Wegzug in ein Gebiet mit niedriger Besteuerung (Non-Dom kann genügen) und wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland (Bagatellgrenze EUR 16.500), über § 5 AStG auch für Einkünfte, die über eine zwischengeschaltete RMI-Einheit laufen. Wesentliche Interessen liegen u. a. vor bei inländischen Einkünften über 30% der Gesamteinkünfte oder über EUR 62.000 oder inländischem Vermögen über 30% oder über EUR 154.000. Prüfen Sie die Tests vor dem Wegzug mit Ihrem Steuerberater. Mehr im Leitfaden Von Deutschland nach Zypern, Schritt für Schritt.

Deutsche Schifffahrtsbeteiligungen

Wer aus Deutschland kommt und Anteile an Schiffsgesellschaften (etwa KG-Beteiligungen) hält, hat häufig inländische Einkünfte und inländisches Vermögen im Sinne von § 2 AStG. Eine RMI-Holding darüber ändert daran nichts.

Teil 5. Für wen die Marshallinseln passen

Schifffahrt

  • Warum: Flagge, Register und Recht sind dafür gebaut; Banken und Charterer kennen RMI-Einheiten

  • Achtung: Zypern hat ein starkes Tonnagesteuerregime; vergleichen Sie

Dezentrale Protokolle und DAOs

  • Warum: Die DAO LLC gibt Mitgliedern einer echt dezentralen Organisation Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung

  • Achtung: Aus einer Ein-Personen-Firma wird dadurch keine DAO

Beteiligungsholding mit echtem Board

  • Warum: Delaware-Recht, keine Steuer auf Auslandseinkünfte, keine Quellensteuer auf Dividenden

  • Achtung: Banking

Passt nicht: Solo-Dienstleister

  • Warum: Leitung und Betriebsstätte in Zypern, schwieriges Banking; Stripe unterstützt die RMI in der Regel nicht, prüfen Sie die aktuelle Länderliste

  • Besser: zypriotische Ltd oder Selbständigkeit

Teil 6. Schritt für Schritt

  1. Wegzug abschließen, zypriotische Ansässigkeit und Non-Dom.

  2. AStG-Prüfung mit dem Steuerberater.

  3. Sachverhaltsblatt: Zweck, Entscheider, Vertragsabschlüsse, Geldflüsse.

  4. Corporation oder LLC: für Dividendenklarheit die Corporation; bei LLC vorher das zypriotische Gutachten.

  5. Substanzprüfung mit dem Agenten.

  6. Board mit echten Direktoren außerhalb Zyperns; bei DAO LLC Governance, die Kontrolle wirklich verteilt.

  7. Gründung über den autorisierten Agenten des Registers.

  8. Banking vor der Gründung sondieren, KYC-Akte vollständig.

  9. Dienstleistungsvertrag für Ihre eigene Arbeit, in Zypern erklärt.

  10. Jahreszyklus und Überprüfung mit den EU-Listen-Updates.

Wofür Sie bezahlen

Einmalig

  • Gründung: Leistung des autorisierten Agenten und Registergebühren

  • Unterlagen: Satzung oder Operating Agreement, apostillierte Sätze für Banken

  • Beratung: zypriotisches Gutachten, AStG-Prüfung, ggf. Krypto- oder Schifffahrtsspezialisten

Laufend

  • RMI: jährliche Registergebühr, Registered Agent, ggf. Substanzmeldung

  • Governance: echte Direktoren außerhalb Zyperns

  • Buchführung und Prüfung, soweit Banken, Kreditgeber oder Investoren sie verlangen

  • Zypern: Ihre Erklärung und Überprüfung

Teil 7. Banking: der eigentliche Engpass

RMI-Einheiten gehören zu den am schwersten zu bankenden Gesellschaften. Viele europäische Banken und EMIs lehnen ab, Zahlungsdienstleister ebenso. Eher möglich: Banken mit Schifffahrtskunden, einzelne Institute in der Schweiz, den VAE oder Asien, für Krypto-Strukturen regulierte Verwahrer und spezialisierte EMIs. Eine Reederei mit Chartervertrag ist leicht erklärt, eine Ein-Personen-LLC mit Online-Dienstleistungen nicht. Klären Sie das Banking vor der Gründung.

Teil 8. Fünf Fälle mit Zahlen

Erfundene Personen, vereinfachte Zahlen: ein Non-Dom, keine weiteren Einkünfte, Vollausschüttung. Steuern, keine Dienstleistungspreise. Kein Angebot, kein Ersparnisversprechen.

Henning, 52, Reeder, früher Hamburg

  • Geschäft: zwei Massengutfrachter in je einer RMI-Corporation, bereedert durch einen Ship Manager

  • Deutschland: Wegzug abgeschlossen, § 6 AStG auf die Corporations vorab geklärt

  • Steuer: Dividenden mit 0% SDC für Non-Dom, GESY im Rahmen der Deckelung

  • Lehre: Dafür wurden die RMI gebaut; Tonnagesteuer in Zypern vergleichen

Felix, 29, DAO-Gründer, früher Hamburg

  • Geschäft: DeFi-Protokoll mit Mitwirkenden aus fünf Ländern, On-Chain-Governance

  • Struktur: RMI DAO LLC; eigene Einkünfte aus der DAO in Zypern erklärt

  • Lehre: Die DAO LLC schützt Mitglieder einer echt dezentralen Organisation; Felix versteuert trotzdem, was er persönlich erhält

Sven, 36, Solo-Krypto-Trader, früher Leipzig

  • Versuchung: RMI LLC „damit die Gewinne offshore sind“

  • Problem: wahrscheinlich transparent in Zypern, sonst aus Zypern geleitet; Banking kaum möglich

  • Richtiger Weg: Beratung zur zypriotischen Behandlung seines Handelsmusters, direkte Erklärung

  • Lehre: Eine RMI-Einheit verlegt keinen Trader aus Limassol offshore

Helga, 58, Investorin, früher Hamburg

  • Vermögen: Beteiligung an einer deutschen Schiffs-KG und internationale Aktien

  • Problem: inländische Einkünfte und § 2 AStG; eine RMI-Corporation wäre zwischengeschaltete Gesellschaft nach § 5 AStG

  • Richtiger Weg: zuerst Steuerberater; RMI-Holding nur für nicht deutsche Vermögenswerte, nach dem Wegzug

  • Lehre: Deutsche Einkünfte bleiben deutsch, egal in welcher Hülle

Leo, 41, Fondsmanager, früher Zürich

  • Geschäft: kleines Investmentvehikel mit fünf Investoren aus vier Ländern

  • Struktur: manager-geführte RMI LLC mit unabhängigem Board außerhalb Zyperns

  • Lehre: Multi-Investor-Vehikel mit echter Governance passen; Aufsichtsrecht der Investorenländer prüfen

Teil 9. EUR 100.000 Gewinn, drei Varianten (Beispielrechnung)

RMI-Corporation, echt im Ausland geleitet

  • Steuer: rund EUR 2.650 GESY auf die Dividende; 0% SDC für Non-Dom

  • Zusätzlich: Board- und RMI-Compliance-Kosten

RMI LLC, transparent eingeordnet

  • Steuer: progressive Einkommensteuer bis 35% als Geschäftseinkommen, Sozialversicherung, GESY

RMI-Einheit aus Zypern geleitet

  • Steuer: EUR 15.000 Körperschaftsteuer in Zypern, GESY, Zinsen und Zuschläge

Annahmen: ein Non-Dom, Vollausschüttung, keine weiteren Einkünfte, kein deutscher Steuerzugriff mehr. Kein Angebot, kein Ersparnisversprechen.

Teil 9b. Die Unterlagen, Phase für Phase

Wer zu uns mit dem Wunsch nach einer Gesellschaft auf den Marshallinseln kommt, hat meist einen Namen und manchmal schon ein Konto bei einer Kryptobörse. Selten hat er eine Akte. Genau die Akte entscheidet aber darüber, ob die Struktur die erste Rückfrage übersteht.

Vor der Gründung

  • Strukturmemo: ein bis zwei Seiten zu Tätigkeit, Gesellschaftern, Entscheidungsträgern und der Frage, warum gerade die Marshallinseln

  • Gutachten: die zypriotische Steuereinschätzung (bei einer LLC unverzichtbar), die Sicht des Registered Agent zur Substanz, Fachberatung für Schifffahrt oder Krypto, bei früherem Wohnsitz in Deutschland die Wegzugsprüfung durch einen Steuerberater

  • Bankvorprüfung: schriftliche Bestätigung mindestens einer Bank, eines Verwahrers oder eines EMI, dass der Fall geprüft wird

Zur Gründung

  • Identität: beglaubigte Pässe und Adressnachweise aller Gesellschafter, Direktoren und Manager

  • Gesellschaftsrecht: Articles of Incorporation oder Certificate of Formation, Bylaws oder Operating Agreement, Beschlüsse, Register, Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten

  • Zusätzlich bei der DAO LLC: Adressen der Smart Contracts, Governance-Regeln, Beschreibung der Abstimmungen

Für die Bank

  • Gesellschaftsunterlagen: Gründungsdokumente und Certificate of Good Standing, apostilliert

  • Geschäftsnachweise: Charter- und Finanzierungsverträge bei Schiffen, Investmentmemoranden bei Holdings, Protokolldokumentation und Treasury-Richtlinie bei DAOs

  • Persönliche Akte: Nachweis des Wohnsitzes in Zypern, Ansässigkeitsbescheinigung, Herkunft des Vermögens

Jedes Jahr

  • Marshallinseln: Jahresgebühr, Bestätigung des Registered Agent, Substanzmeldung soweit anwendbar

  • Governance: protokollierte Sitzungen außerhalb Zyperns, Ausschüttungsbeschlüsse, festgestellte Abschlüsse

  • Zypern: Ihre Steuererklärung, Dividenden mit GESY, Vergütung für eigene Arbeit

Teil 9c. Wirtschaftliche Substanz ohne Illusionen

Auf Druck von EU und OECD haben die Marshallinseln Regeln zur wirtschaftlichen Substanz eingeführt. Gesellschaften mit bestimmten relevanten Tätigkeiten müssen angemessene Substanz vor Ort nachweisen oder belegen, dass sie anderswo steuerlich ansässig sind. Ob Ihre Tätigkeit erfasst ist, gerade bei reinen Dienstleistungen, klären Sie mit dem Agent vor der Gründung.

Die Falle ist subtil. Wird die Gesellschaft tatsächlich aus Zypern geführt, liegt es nahe, gegenüber den Marshallinseln die "Ansässigkeit in Zypern" zu erklären, um den Substanzanforderungen zu entgehen. Das funktioniert dort. Gleichzeitig bestätigen Sie damit gegenüber Zypern, dass dort 15% Körperschaftsteuer geschuldet sind. Substanzmeldungen hinterlassen eine Spur darüber, wer die Gesellschaft von wo aus führt. Diese Spur muss zu dem passen, was Sie Bank und Steuerbehörde erzählen.

Teil 9d. Banken und Verwahrer nach Tätigkeit

Schifffahrt

  • Wer: Banken mit Schiffsfinanzierungsabteilung in Europa, Asien und Nahost

  • Was sie wollen: Schiffsdokumente, Charterverträge, Angaben zum Schiffsmanager, Finanzierungsbeziehung

  • Realität: Einschiffsgesellschaften auf den Marshallinseln sind dort Routine

Holding und Vermögensanlage

  • Wer: Privatbanken in der Schweiz, in Singapur oder den Emiraten, einzelne Broker

  • Was sie wollen: erhebliches Vermögen, klaren Anlagezweck, ansprechbare Organe

  • Realität: machbar bei großen Vermögen, selten bei kleinen

Krypto und DAO

  • Wer: regulierte Kryptoverwahrer, spezialisierte EMIs, Fiat-Gateways

  • Was sie wollen: Governance-Dokumentation, Treasury-Richtlinie, Geldwäsche- und Sanktionskontrollen, identifizierte Zeichnungsberechtigte

  • Realität: möglich, ein klassisches Bankkonto bleibt aber die Ausnahme

Online-Dienstleistungen

  • Wer: kaum jemand

  • Realität: die meisten EMIs und Zahlungsdienstleister lehnen Gesellschaften der Marshallinseln ab; spätestens hier merken viele Gründer, dass eine zypriotische Ltd das passende Werkzeug gewesen wäre

Teil 9e. Wie eine Prüfung in Zypern abläuft

Am Anfang steht fast immer CRS. Eine Bank in einem Drittstaat meldet ein Konto der Gesellschaft mit Ihnen als beherrschender Person. Ihre zypriotische Erklärung zeigt Dividenden oder gar nichts. Die Steuerbehörde fragt: Was tut die Gesellschaft, wer führt sie, wo fallen die Entscheidungen, was erhalten Sie?

Bei einer Corporation mit echtem maritimen Board ist die Antwort einfach und belegt. Bei einer LLC mit Ihnen als einzigem Member und Manager kommt die Behörde zu einem von zwei Ergebnissen: Entweder ist die LLC transparent und ihr Gewinn Ihr Einkommen, oder sie ist eine aus Zypern geleitete Gesellschaft und schuldet 15%. In beiden Fällen folgen Nachzahlungen, Zinsen und Zuschläge für die offenen Jahre. Welche Version geglaubt wird, entscheidet die Qualität Ihrer Akte.

Teil 9f. Das Außensteuergesetz im Detail

Einordnung

Deutschland ordnet eine Gesellschaft der Marshallinseln über den Rechtstypenvergleich nach dem BMF-Schreiben vom 19. März 2004 ein. Die Corporation ist Körperschaft. Bei der LLC kommt es auf die Ausgestaltung an. Die DAO LLC ist Neuland und braucht eine Einzelfallprüfung.

Vor dem Wegzug

Solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, unterliegt eine von Ihnen beherrschte Gesellschaft mit passiven, unter 15% besteuerten Einkünften der Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 14 AStG. Kapitalanlageeinkünfte, typisch für eine Holding, sind regelmäßig passiv, weil sie nicht im Aktivkatalog des § 8 AStG stehen. Liegt die Geschäftsleitung in Deutschland, ist die Gesellschaft nach § 10 AO ohnehin in Deutschland steuerpflichtig.

Beim und nach dem Wegzug

§ 6 AStG besteuert den latenten Wertzuwachs an Beteiligungen ab 1%, wenn Sie in den letzten 12 Jahren mindestens 7 Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren. Für deutsche Staatsangehörige mit wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland kann § 2 AStG deutsche Einkünfte bis zu 10 Jahre erfassen, und § 5 AStG reicht durch zwischengeschaltete Gesellschaften hindurch. Beteiligungen an deutschen Schiffsfonds oder vermietete Immobilien in Deutschland sind genau die Vermögenswerte, die die Tests des § 2 am Leben halten.

Teil 9g. Drei weitere Fälle

Petra, 47, Schiffsmanagerin, früher Bremen

  • Geschäft: Minderheitsbeteiligung an zwei Einschiffsgesellschaften der Marshallinseln, zusammen mit einer griechischen Reederfamilie

  • Problem: sie sitzt in beiden Boards und lebt in Limassol

  • Folge: tagen die Boards in Limassol mit ihr als entscheidender Stimme, wird die Geschäftsleitung in Zypern vertretbar

  • Lösung: Sitzungen in Athen und London, Mehrheit der Direktoren außerhalb Zyperns, zypriotische Tonnagesteuer als Alternative geprüft, deutsche Wegzugsbesteuerung vorab geklärt

  • Lehre: auch klassische Anwendungsfälle brauchen Disziplin bei der Geschäftsleitung

Lukas, 33, Studio für digitale Sammlerstücke, früher Leipzig

  • Geschäft: drei Gründer verkaufen digitale Sammlerstücke

  • Versuchung: eine DAO LLC

  • Problem: keine echte Token-Governance, die drei entscheiden alles im Videocall

  • Richtige Wahl: eine klassische Gesellschaft, wahrscheinlich eine zypriotische Ltd

  • Lehre: eine DAO ist ein Governance-Modell, kein Steueretikett

Clara und Jonas, 60 und 62, im Ruhestand, früher Stuttgart

  • Vermögen: ein Wertpapierdepot und eine vermietete Wohnung in Stuttgart

  • Versuchung: eine Corporation der Marshallinseln für alles

  • Problem: die Miete bleibt deutsche Einkunft, die Wohnung hält § 2 AStG relevant, die Gesellschaft bringt § 5 AStG und laufende Kosten

  • Richtige Wahl: private Haltung als Non-Dom mit 0% SDC auf Dividenden und Zinsen für Non-Dom, Mieteinkünfte in Deutschland erklärt, § 2 jährlich geprüft

  • Lehre: Ruheständler brauchen selten eine Offshore-Gesellschaft

Teil 9h. Zypriotische Tonnagesteuer: die Alternative vor der Haustür

Die Schifffahrt ist der stärkste Anwendungsfall der Marshallinseln, und genau hier hat Zypern eine ernsthafte eigene Alternative. Zypern wendet eine von der EU genehmigte Tonnagesteuer für qualifizierte Reeder, Charterer und Schiffsmanager an. Besteuert wird die Nettoraumzahl der Flotte, nicht der Gewinn. Der ehrliche Vergleich lautet daher nicht "Marshallinseln gegen 15%", sondern "Flagge und Eigentum auf den Marshallinseln gegen Tonnagesteuer in Zypern", oder eine Kombination, bei der die Gesellschaft der Marshallinseln das Schiff hält und ein zypriotischer Manager echte Leistungen erbringt.

Die Kombination ist verbreitet und legitim, stellt aber die Frage der Geschäftsleitung neu. Die Voraussetzungen, auch zur Flagge, verlangen einen spezialisierten maritimen Berater. Die Tonnagesteuer ist kein automatischer Schutz, sondern ein Regime, dessen Bedingungen Sie dauerhaft einhalten müssen.

Teil 9i. Der Ausstieg

Auflösung

  • Wann: die Tätigkeit ist beendet oder die Struktur passt nicht mehr

  • Schritte: Verbindlichkeiten begleichen, Vermögen verteilen, Auflösungsbescheinigung über den Agent

  • Zypern: die Schlussverteilung einer Corporation ist für Sie in der Regel Dividende; dokumentieren und GESY erklären

Sitzverlegung

  • Wann: Verträge, Bankhistorie oder Lizenzen sollen erhalten bleiben

  • Wie: das Recht der Marshallinseln erlaubt die Fortführung in einer anderen Rechtsordnung, die Zuzug zulässt, auch in Zypern nach den Bedingungen des Registrars

  • Zypern: danach ist die Gesellschaft in Zypern ansässig, mit 15% Körperschaftsteuer, Prüfung und Meldepflichten

Der Ausstieg, den Sie vermeiden sollten

  • Was: den Agent nicht mehr bezahlen und die Löschung abwarten

  • Warum es schadet: eingefrorene Konten, blockiertes Vermögen, keine saubere Historie für künftige Bankprüfungen

Teil 9j. Ihr erstes Jahr

Monate 1 und 2: Planung

  • Arbeit: Strukturmemo, zypriotische Steuereinschätzung, Wegzugsprüfung mit dem Steuerberater, Wahl zwischen Corporation, LLC und DAO LLC

Monate 2 und 3: Gründung

  • Arbeit: Gründung über den Agent, Bestellung der Organe, erste Protokolle außerhalb Zyperns

Monate 3 bis 6: Bank und Verwahrung

  • Arbeit: Anträge bei den vorab angefragten Instituten, Fragebögen, Gespräche mit den Direktoren

Monate 6 bis 12: Betrieb

  • Arbeit: Verträge im Namen der Gesellschaft, Quartalssitzungen, Buchhaltung, Substanzmeldung

Nach Jahresende

  • Arbeit: Abschluss, Ausschüttungsbeschluss, zypriotische Erklärung mit Dividende und GESY, Prüfung der Tests nach § 2 AStG

Teil 9k. Entscheidungshilfe

Welche Tätigkeit?

  • Spricht für die Marshallinseln: Schiffe, echte DAOs, Holdings mit mehreren Investoren

  • Spricht dagegen: Solo-Dienstleistung, E-Commerce, Beratung

Wer entscheidet?

  • Spricht dafür: ein Board oder Tokenhalter außerhalb Zyperns mit echter Entscheidungsmacht

  • Spricht dagegen: Sie allein in Limassol

Ist sie bankfähig?

  • Spricht dafür: schriftliches Interesse einer Bank, eines Verwahrers oder Finanzierers

  • Spricht dagegen: die Hoffnung, das Bankthema "später zu lösen"

Teil 9l. DAO-Treasury und ein Contributor mit Wohnsitz in Zypern

Eine Konstellation, die wir immer häufiger sehen: Sie sind Kernentwickler eines Protokolls, dessen DAO LLC auf den Marshallinseln registriert ist. Sie leben in Limassol, erhalten Tokens und Stablecoins für Ihre Arbeit und halten selbst Governance-Tokens. Daraus ergeben sich drei getrennte Fragen, die man nicht vermischen sollte.

Erstens: Was sind Ihre Zahlungen? Tokens oder Stablecoins für Arbeit sind in Zypern in der Regel Arbeitslohn oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, je nach Vertragsverhältnis. Sie werden progressiv besteuert, mit Sozialversicherung und GESY. Der Non-Dom-Status ändert daran nichts.

Zweitens: Wird die DAO LLC aus Zypern geführt? Ist die Governance tatsächlich on chain und auf viele Halter verteilt, meist nicht. Trifft ein kleines Multisig aus Contributors, die überwiegend in Limassol leben, die echten Entscheidungen, wird die Frage vertretbar, und die Steuerbehörde kann sich die Treasury-Erträge ansehen.

Drittens: Was passiert beim Verkauf von Tokens? Seit 2026 besteuert Zypern Veräußerungsgewinne aus Kryptowerten pauschal mit 8%; Steuerfreiheit gibt es nicht. Wer noch in Deutschland ansässig ist, denkt zusätzlich an die deutschen Regeln für private Veräußerungsgeschäfte. Bewahren Sie Wallet-Historien, Transaktionslisten und Werte zum Zuflusszeitpunkt auf.

Die DAO LLC schützt Protokoll und Mitglieder vor unbeschränkter Haftung. Sie entscheidet weder über Ihre persönliche Steuerposition in Zypern noch darüber, ob dort, wo Contributors arbeiten, eine Betriebsstätte entsteht.

Teil 9m. Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland Zypern

Das DBA zwischen Deutschland und Zypern von 2011 regelt Ihre persönliche Ansässigkeit, nicht die der Gesellschaft auf den Marshallinseln. Mit den Marshallinseln selbst hat Deutschland kein DBA. Für Sie bedeutet das: Sind Sie nach den Regeln des Abkommens in Zypern ansässig, steht Zypern grundsätzlich das Besteuerungsrecht an Ihren Dividenden zu. Behält Deutschland aber über § 2 AStG oder über deutsche Quellen ein Besteuerungsrecht, wirkt das Abkommen nur so weit, wie es dieses Recht einschränkt. Eine Gesellschaft der Marshallinseln, die Einkünfte aus Deutschland bezieht, genießt keinen Abkommensschutz und unterliegt deutschen Quellensteuern ohne Ermäßigung.

Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, kann die Tie-Breaker-Regel nach dem Mittelpunkt der Lebensinteressen entscheiden. Familie, Arbeit und Vermögen müssen dann klar in Zypern liegen. Die 60-Tage-Regel Zyperns ist dabei kein Automatismus; sie verlangt unter anderem eine ständige Wohnung und eine aktive Tätigkeit in Zypern und höchstens 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat. Die Ansässigkeit nach dem DBA entscheidet sich trotzdem über den Tie-Breaker.

Teil 9n. Fragen an den Registered Agent vor der Unterschrift

  • Substanz: Fällt meine Tätigkeit unter die Substanzregeln, und welche Meldung bereiten Sie jährlich vor?

  • Direktoren: Können Sie Direktoren oder Manager vermitteln, die tatsächlich prüfen und entscheiden, und welchen beruflichen Hintergrund haben sie?

  • Bank: Welche Institute haben im letzten Jahr Konten für vergleichbare Gesellschaften eröffnet, und was haben sie verlangt?

  • DAO LLC: Welche Governance-Unterlagen verlangen Sie, und wie gehen Sie mit Änderungen der Smart Contracts um?

  • Ausstieg: Wie laufen Auflösung und Sitzverlegung ab?

  • Register: Wo werden die Register geführt, und wie schnell erhalte ich ein Certificate of Good Standing?

Ein Agent, der bei Substanz oder Bank ausweichend antwortet, verrät Ihnen, wie die Struktur einer Rückfrage aus Zypern standhalten wird. Ein guter Agent sagt Ihnen auch offen, wenn die Marshallinseln für Sie das falsche Werkzeug sind.

Teil 9o. Deutsche Geschäftspartner und die Betriebsstätte

Viele unserer deutschen Mandanten behalten nach dem Umzug deutsche Kunden, Partner oder Mitarbeiter. Das ist kein Problem an sich, verlangt aber Aufmerksamkeit. Arbeitet ein Mitarbeiter in Deutschland dauerhaft für die Gesellschaft der Marshallinseln oder schließt ein Vertreter dort regelmäßig Verträge in ihrem Namen, kann eine deutsche Betriebsstätte entstehen. Dann ist der darauf entfallende Gewinn in Deutschland steuerpflichtig, ohne dass ein Abkommen schützt.

Dasselbe gilt spiegelbildlich für Zypern: Arbeiten Sie selbst von Limassol aus für die Gesellschaft, kann dort eine Betriebsstätte entstehen, auch wenn die Geschäftsleitung formal anderswo liegt. Ein Online-Geschäft hat nicht automatisch keine Betriebsstätte; es kommt auf Personen, Räume und Befugnisse an.

Deutsche Vertragspartner prüfen zudem zunehmend die Gegenseite. Zahlungen an eine Gesellschaft auf den Marshallinseln können beim deutschen Zahler Benennungsverlangen nach § 160 AO oder Nachfragen nach dem Steueroasen-Abwehrgesetz auslösen, sofern der Staat auf der jeweils maßgeblichen Liste steht. Klären Sie den aktuellen Listenstand vor Vertragsschluss.

Praktische Regeln

  • Verträge: klar, wer für wen handelt, und keine Abschlussvollmacht für Personen in Deutschland ohne Prüfung

  • Personal: Mitarbeiter in Deutschland nur nach Prüfung von Betriebsstätte und Sozialversicherung

  • Ihre Rolle: Ihre Tätigkeit aus Zypern vertraglich und steuerlich sauber abbilden, in der Regel mit Vergütung in Zypern

Teil 9p. Umsatzsteuer und Yachten

Viele Anfragen zu den Marshallinseln betreffen Yachten. Die Flagge regelt Registrierung und Sicherheit, nicht die Umsatzsteuer. Wird eine Yacht in EU-Gewässern genutzt, stellen sich Fragen der Einfuhrumsatzsteuer, der vorübergehenden Verwendung und, bei Vercharterung, der Umsatzsteuer auf Charterleistungen. Lebt der Nutzer in Zypern, ist die Yacht für die Zollbehörden kaum ein Nicht-EU-Wirtschaftsgut im Sinne der vorübergehenden Verwendung. Lassen Sie diese Fragen von einem Spezialisten für Yachtbesteuerung prüfen, bevor Sie die Yacht über eine Gesellschaft der Marshallinseln erwerben.

Auch bei digitalen Leistungen an EU-Verbraucher gilt: Umsatzsteuer nach dem Ort des Kunden, Registrierung im Nicht-EU-Verfahren des One-Stop-Shops, unabhängig von der Rechtsform. Wer Körperschaftsteuer und Außensteuergesetz plant, die Umsatzsteuer aber vergisst, riskiert Nachzahlungen vom Umsatz, nicht vom Gewinn.

Teil 10. Typische Fehler

  1. LLC gewählt, Dividende unterstellt.

  2. Gründung vor Banking-Klärung.

  3. Solo-Geschäft in RMI-Hülle.

  4. Ein-Personen-Firma als DAO deklariert.

  5. Substanzregeln ignoriert.

  6. Unsichtbarkeit angenommen. CRS meldet.

  7. Gründung vor dem Wegzug. Hinzurechnung, § 10 AO.

  8. Deutsche Einkünfte durchgeleitet. § 2 und § 5 AStG.

  9. Kein Dienstleistungsvertrag.

  10. EU-Liste nicht geprüft.

Teil 11. Häufige Fragen

Zahlt eine RMI-Einheit dort Steuern?

Nicht auf Einkünfte außerhalb der RMI, wenn sie nicht ansässig ist; keine Quellensteuer auf Dividenden an Nichtansässige.

Stehen die Marshallinseln auf der EU-Liste?

Nein. 2023 gestrichen, im Oktober 2026 in keinem Anhang.

Corporation oder LLC?

Für Dividendenklarheit in Zypern die Corporation.

Was ist eine DAO LLC?

Eine RMI LLC mit Governance über Smart Contracts und On-Chain-Abstimmung, die Mitgliedern Rechtspersönlichkeit und Haftungsbeschränkung gibt.

Bekomme ich ein Bankkonto?

Möglich, aber am schwierigsten unter den üblichen Offshore-Standorten.

Kann ich Stripe nutzen?

In der Regel nicht; aktuelle Länderliste prüfen.

Erfährt das Finanzamt davon?

Gehen Sie davon aus. CRS.

Darf ich selbst Direktor sein?

Formal ja; steuerlich wird die Einheit dann in Zypern ansässig, wenn Sie sie von dort führen.

Wie ordnet Deutschland eine RMI LLC ein?

Nach dem Rechtstypenvergleich (BMF-Schreiben vom 19. März 2004) anhand des Operating Agreements.

Gilt die Wegzugsbesteuerung für eine RMI-Corporation?

Ja, bei Beteiligung ab 1% und mindestens 7 Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten 12 Jahren.

Taugt RMI für Krypto-Trading?

Für ein echtes Multi-Member-Protokoll oder einen Fonds ja, für einen Solo-Trader in Limassol selten.

RMI oder zypriotische Tonnagesteuer für Schiffe?

Beides wird genutzt; die Wahl hängt von Flotte, Kreditgebern und Ort der Bereederung ab.

Wie lange dauert die Gründung?

Die Gründung selbst geht nach der Sorgfaltsprüfung schnell. Bank und Verwahrung dauern deutlich länger; planen Sie Monate, nicht Tage.

Muss ich auf die Marshallinseln reisen?

Nein. Die Gründung läuft über den Agent, die Sitzungen finden dort statt, wo die Direktoren sind, außerhalb Zyperns.

Wird die Gesellschaft über CRS gemeldet?

Ja. Banken in Drittstaaten melden Konten der Gesellschaft und die beherrschenden Personen an Ihren Ansässigkeitsstaat.

Kann ich eine Yacht über eine Gesellschaft unter der Flagge der Marshallinseln registrieren?

Ja, das ist verbreitet. Umsatzsteuer, Nutzung in EU-Gewässern und Ihr Wohnsitz in Zypern sind gesondert zu prüfen; die Flagge klärt sie nicht.

Gibt es ein öffentliches Gesellschafterregister?

Gesellschafter werden in der Regel nicht öffentlich eingetragen, die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten liegen den Behörden aber vor. Vertraulichkeit ist keine Anonymität.

Wie werden Tokens besteuert, die ich als Contributor einer DAO erhalte?

In Zypern sind Tokens für Arbeit in der Regel Einkünfte aus nichtselbständiger oder selbständiger Tätigkeit, progressiv besteuert mit Sozialversicherung und GESY. Non-Dom deckt Dividenden und Zinsen ab, nicht die Vergütung für Arbeit.

Kann ich die Gesellschaft später nach Zypern verlegen?

Ja, über eine Sitzverlegung, sofern der zypriotische Registrar zustimmt. Danach gelten 15% Körperschaftsteuer und zypriotische Pflichten.

Hilft mir die Gesellschaft gegen die Wegzugsteuer?

Nein. § 6 AStG knüpft an Ihre Beteiligungen beim Wegzug an. Eine neue Gesellschaft ändert daran nichts, eine zwischengeschaltete kann die Lage sogar verkomplizieren.

Weiterführende Leitfäden

Die Sicht von ENCC

Die Marshallinseln sind ein ernsthafter Standort für ernsthafte Anwendungsfälle: Schiffe, echt dezentrale Organisationen und Holdings mit mehreren Investoren und echter Governance. Für Solo-Gründer in Limassol bringen sie Kosten, Banking-Probleme und Einordnungsunsicherheit, ohne den tatsächlichen Ort der Leitung zu ändern. ENCC bereitet Ihr Sachverhaltsblatt vor und vermittelt autorisierte RMI-Agenten, Spezialisten für Schifffahrt und Krypto sowie zypriotische und deutsche Steuerberater.

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