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Zypern und die Hinzurechnungsbesteuerung 2026: keine CFC-Regeln für Privatpersonen, und was das NICHT bedeutet

Zypern wendet CFC-Regeln auf Gesellschaften an, nicht auf Menschen. Was Ihnen das als Resident bringt, was das AStG weiter prüft und wo die Grenzen liegen.

Die Burg von Paphos bei Nacht, das mittelalterliche Steinfort am Hafen warm angestrahlt vor schwarzem Himmel, eine Brücke führt zum Tor, einige Menschen sitzen auf der Kaimauer.
In diesem Ratgeber
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die Begriffe, verständlich erklärt
  3. Was das zyprische Gesetz tatsächlich regelt
  4. Was Ihnen das als Resident in Zypern bringt
  5. Was es nicht bedeutet, erstens: dass Ihre Gesellschaft nirgendwo mehr ist
  6. Was es nicht bedeutet, zweitens: dass Deutschland Sie losgelassen hat
  7. Was es nicht bedeutet, drittens: dass eine zyprische Holding außerhalb der CFC-Regeln steht
  8. Was es nicht bedeutet, viertens: dass Geld Zypern ohne Fragen verlässt
  9. Was es nicht bedeutet, fünftens: dass die Reform 2026 an Ihnen vorbeigeht
  10. Was es nicht bedeutet, sechstens: dass es niemand sieht
  11. Wenn Sie in Deutschland leben: was das Finanzamt prüft
  12. So gehen wir vor: die Reihenfolge der Schritte
  13. Die häufigsten Fehler
  14. Drei Beispiele
  15. Der Kreis, dem Sie sich anschließen
  16. Häufige Fragen
  17. Nächste Schritte
  18. Quellen

Stand 30. Oktober 2026: auf Grundlage des zyprischen Einkommensteuergesetzes 118(I)/2002 in der geltenden Fassung, einschließlich der seit 1. Januar 2019 geltenden Regeln über beherrschte ausländische Gesellschaften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1164 (ATAD) und der Reform 2026 durch Gesetz 244(I)/2025, des zyprischen Gesetzes über die Sonderverteidigungsabgabe 117(I)/2002 in der Fassung des Gesetzes 245(I)/2025, des Rundschreibens 1/2026 der zyprischen Steuerverwaltung zu Niedrigsteuerländern, des Außensteuergesetzes (AStG) und der Abgabenordnung in der Fassung auf gesetze-im-internet.de sowie der vom Rat am 9. Oktober 2026 überarbeiteten EU-Liste nicht kooperativer Länder. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, wenn sich Recht oder Verwaltungspraxis ändern.

Wer in Deutschland eine Auslandsgesellschaft hält, kennt das Wort, bevor er es versteht: Hinzurechnungsbesteuerung. Der Steuerberater erwähnt es beim Jahresgespräch, halb nebenbei, und plötzlich sitzt man vor einer Rechnung, in der Gewinne auftauchen, die nie auf dem eigenen Konto angekommen sind. Die Gesellschaft in Dubai oder Delaware hat thesauriert, und das Finanzamt behandelt es trotzdem so, als hätten Sie ausgeschüttet.

Dann hören Sie einen Satz, der wie eine Antwort klingt: „Zypern hat keine CFC-Regeln für Privatpersonen.“ In Foren, auf Konferenzen, von Bekannten, die schon in Limassol leben. Und er stimmt, in seinem Kern. Zypern rechnet einer natürlichen Person die nicht ausgeschütteten Gewinne ihrer ausländischen Gesellschaft nicht zu. Für Gründer, Investoren und Familien mit Beteiligungen ist das ein echter Unterschied zum deutschen System, in dem der Staat schon an Gewinnen mitverdienen will, die Sie noch gar nicht entnommen haben.

Aber der Satz beschreibt nur, was Zypern tut, nachdem Sie dort wirklich angekommen sind. Er sagt nichts darüber, was Deutschland tut, bevor Sie gehen, während Sie gehen und, für deutsche Staatsangehörige, bis zu zehn Jahre danach. Er sagt nichts darüber, wo Ihre Gesellschaft geleitet wird. Und er sagt nichts darüber, was passiert, wenn Sie eine zyprische Holding dazwischenschalten.

Jahrzehntelang hatten nur sehr vermögende Familien jemanden, der genau diese Lücken für sie las: die Privatbank in Zürich, die Kanzlei in Frankfurt, den Berater, der wusste, wo welche Norm greift. Alle anderen hörten nur die Schlagworte. Bisher konnten das nur die Reichen. Jetzt können Sie es auch, mit ENCC. Dieser Leitfaden zeigt, was Zypern mit beherrschten ausländischen Gesellschaften tatsächlich macht, was Ihnen das als Privatperson bringt, die sechs Dinge, die der Satz nicht bedeutet, was das deutsche Finanzamt prüft, und wie wir eine Struktur bauen, die hält, wenn jemand genau hinsieht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zypern hat CFC-Regeln, aber nur für Gesellschaften. Seit 1. Januar 2019 gelten in Zypern Regeln über beherrschte ausländische Gesellschaften nach der EU-Richtlinie gegen Steuervermeidung. Sie erfassen in Zypern ansässige Gesellschaften und zyprische Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften. Eine natürliche Person, die eine Auslandsgesellschaft unmittelbar hält, fällt nicht darunter.
  • Was Ihnen das bringt. Als in Zypern steuerlich ansässige Privatperson werden Ihnen die thesaurierten Gewinne Ihrer Auslandsgesellschaft von Zypern nicht zugerechnet. Ausgeschüttete Dividenden sind von der zyprischen Einkommensteuer befreit, und für Non-Doms beträgt die Sonderverteidigungsabgabe 0% SDC auf Dividenden. GESY mit 2,65 % fällt an, gedeckelt.
  • Was es nicht bedeutet, in sechs Punkten. Ihre Gesellschaft kann über den Ort der Geschäftsleitung in Zypern oder in Deutschland ansässig werden. Deutschland wendet seine Regeln an, solange Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, und über §§ 2, 5 und 6 AStG darüber hinaus. Eine zyprische Holding unterliegt den zyprischen CFC-Regeln. Zahlungen aus Zypern in Niedrigsteuerländer kosten jetzt Quellensteuer. Die Reform 2026 hat neue Regeln für Domizilierte gebracht. Und Banken, Register und Finanzbehörden sehen die gesamte Kette.
  • Die Reihenfolge entscheidet. Die Regel wirkt für Menschen, die wirklich umziehen, den Wegzug aus Deutschland vorher planen und ihre Gesellschaften dort leiten, wo sie tatsächlich leben.

Die Begriffe, verständlich erklärt

Beherrschte ausländische Gesellschaft (CFC). Eine Gesellschaft in einem anderen Staat, die Sie oder Ihre Gesellschaft beherrschen und deren Gewinne niedrig besteuert sind. Hinzurechnungsregeln erlauben dem beherrschenden Staat, einen Teil dieser Gewinne schon vor der Ausschüttung zu besteuern.

Beherrschung. In der EU-Richtlinie und im zyprischen Recht mehr als 50 % der Stimmrechte, des Kapitals oder des Gewinnanspruchs, unmittelbar oder mittelbar, auch über verbundene Unternehmen. Das deutsche AStG stellt ebenfalls auf mehr als die Hälfte ab und zählt nahestehende Personen mit.

Niedrige Besteuerung. Für zyprische Gesellschaften gilt eine Tochter als niedrig besteuert, wenn ihre tatsächliche Steuer weniger als die Hälfte der zyprischen Steuer beträgt. Bei 15 % Körperschaftsteuer seit 2026 heißt das: effektiv unter 7,5 %, berechnet nach zyprischen Regeln. In Deutschland liegt die Grenze für passive Einkünfte bei 15 %.

Unangemessene Gestaltung. Eine Tochter hält Vermögenswerte oder trägt Risiken, die in Wahrheit von Personen der Muttergesellschaft gesteuert werden. Zypern wendet seine CFC-Regeln nur auf Einkünfte aus solchen Gestaltungen an.

Ort der Geschäftsleitung. Der Ort, an dem die wesentlichen Leitungs- und Geschäftsentscheidungen tatsächlich getroffen werden. In Deutschland regelt das § 10 AO, in Zypern der Grundsatz „managed and controlled“.

Ansässig und domiziliert. In Zypern können Sie steuerlich ansässig sein, ohne dort domiziliert zu sein. Non-Doms zahlen auf Dividenden und Zinsen keine Sonderverteidigungsabgabe, bis sie 17 der letzten 20 Jahre ansässig waren.

Verbundene Gesellschaft. Für die neuen zyprischen Abwehrmaßnahmen eine Gesellschaft, die mit dem Zahlenden durch Beherrschung oder wesentliche Beteiligung verbunden ist.

Was das zyprische Gesetz tatsächlich regelt

Die Regel schützt die zyprische Steuerbasis vor zyprischen Gesellschaften, die Gewinne anderswo parken. Sie war nie gegen Sie als Person gerichtet. Die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie von 2016 verpflichtete jeden Mitgliedstaat, ab 2019 Hinzurechnungsregeln für körperschaftsteuerpflichtige Steuerpflichtige einzuführen. Zypern hat sie mit Wirkung zum 1. Januar 2019 in sein Einkommensteuergesetz übernommen und nicht über Gesellschaften hinaus erweitert.

Die zyprischen CFC-Regeln greifen, wenn:

  • der Steuerpflichtige eine zyprische Gesellschaft ist, also eine in Zypern ansässige Gesellschaft oder eine zyprische Betriebsstätte einer ausländischen Gesellschaft die ausländische Einheit hält;
  • Beherrschung besteht, die zyprische Gesellschaft also allein oder mit verbundenen Unternehmen mehr als 50 % der Stimmrechte oder des Kapitals hält oder Anspruch auf mehr als 50 % der Gewinne hat;
  • die ausländische Einheit niedrig besteuert ist, ihre tatsächliche Steuer also geringer ist als die Differenz zwischen der zyprischen Steuer und der tatsächlich gezahlten Steuer. Bei 15 % liegt die praktische Linie bei einer effektiven Steuer unter 7,5 %.

Zypern hat das engere der beiden Modelle der Richtlinie gewählt. Hinzugerechnet werden nur die nicht ausgeschütteten Einkünfte der Tochter, die aus unangemessenen Gestaltungen stammen. Der Test ist funktional: Welche Vermögenswerte und Risiken der Tochter werden tatsächlich von maßgeblichen Personen in der zyprischen Gesellschaft gesteuert? Sitzen die Entscheider in Zypern, wird der daraus entstehende Gewinn in Zypern besteuert. Hat die Tochter eigene Leute, die eigene Entscheidungen treffen, greift die Regel nicht.

Für kleine Fälle gibt es zwei Ausnahmen. Eine Tochter ist ausgenommen, wenn ihr Bilanzgewinn höchstens 750.000 EUR und ihre nicht gewerblichen Einkünfte höchstens 75.000 EUR betragen, oder wenn ihr Bilanzgewinn höchstens 10 % ihrer Betriebskosten im Zeitraum ausmacht. Wird hinzugerechnet, wird die ausländische Steuer angerechnet.

Natürliche Personen stehen nicht auf der Liste. Eine in Zypern ansässige Person, die Anteile an einer Gesellschaft in den USA, Estland, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderswo hält, ist nicht körperschaftsteuerpflichtig, und das CFC-Kapitel gilt für sie nicht. Zypern kennt keine andere Norm, die einer Privatperson die thesaurierten Gewinne ihrer Auslandsgesellschaft zurechnet. Das meint der Satz, und insoweit ist er richtig.

Was Ihnen das als Resident in Zypern bringt

Gewinne können in der Gesellschaft wachsen, und Zypern besteuert Sie nicht auf Geld, das Sie nicht erhalten haben. Für einen Unternehmer ist das der Unterschied zwischen Aufbauen und Abschöpfen. Die Gesellschaft kann reinvestieren, einstellen, Rücklagen bilden, einen Wettbewerber kaufen, und Zypern behandelt das nicht als Ihr Einkommen.

Wenn Sie ausschütten, ist Zypern als Non-Dom maßvoll. Dividenden sind von der zyprischen Einkommensteuer befreit. Die Sonderverteidigungsabgabe ist die Steuer, die für domizilierte Residenten auf Dividenden anfällt; seit 2026 beträgt sie für sie 5 %. Dividenden, die innerhalb von sechs Jahren aus Gewinnen der Steuerjahre bis 2025 ausgeschüttet werden, unterliegen weiterhin 17 %. Für Non-Doms gilt 0% SDC auf Dividenden und ebenso auf Zinsen, bis Sie 17 der letzten 20 Jahre in Zypern ansässig waren. GESY, der Beitrag zum nationalen Gesundheitssystem, fällt auf Dividenden mit 2,65 % an, bis zur Jahreseinkommensgrenze von 180.000 EUR.

Zum Vergleich: In Deutschland zahlen Sie auf Dividenden aus dem Privatvermögen Abgeltungsteuer mit Solidaritätszuschlag, und eine niedrig besteuerte Auslandsgesellschaft mit passiven Einkünften kann über die Hinzurechnung schon vor der Ausschüttung besteuert werden. Der Staat beteiligt sich an Ihrem Erfolg, bevor Sie ihn überhaupt in der Hand halten.

Ansässig werden Sie auf zwei Wegen. Zypern behandelt Sie als steuerlich ansässig, wenn Sie sich mehr als 183 Tage im Steuerjahr dort aufhalten, oder nach der 60-Tage-Regel, wenn Sie mindestens 60 Tage dort sind, sich in keinem anderen einzelnen Staat mehr als 183 Tage aufhalten, eine ständige Wohnung in Zypern haben und im Laufe des Jahres in Zypern ein Unternehmen betreiben, angestellt sind oder ein Amt in einer in Zypern ansässigen Gesellschaft ausüben. Unser Leitfaden Zypern Non-Dom: für wen erklärt beide Wege, und Non-Dom-Dividenden und SDC rechnet sie durch.

Was es nicht bedeutet, erstens: dass Ihre Gesellschaft nirgendwo mehr ist

Eine Gesellschaft ist dort ansässig, wo sie wirklich geleitet wird. Zypern kann sie zyprisch machen, Deutschland kann sie deutsch machen. Das ist der häufigste Denkfehler. Leben Sie in Zypern und treffen alle Entscheidungen für Ihre Delaware-LLC oder Ihre estnische OÜ von Ihrem Schreibtisch in Larnaka aus, kann die Gesellschaft in Zypern „managed and controlled“ sein. Dann ist sie eine in Zypern ansässige Gesellschaft mit 15 % Körperschaftsteuer. Seit dem 1. Januar 2026 gilt zudem eine in Zypern gegründete oder mit ihrem Sitz nach Zypern verlegte Gesellschaft als dort ansässig, soweit ein Doppelbesteuerungsabkommen nichts anderes bestimmt.

Das ist oft kein Problem, sondern die beste Lösung: eine ordentlich in Zypern ansässige Gesellschaft mit Substanz, die 15 % zahlt und an Sie als Non-Dom mit 0% SDC ausschüttet. Banken verstehen das, Prüfer unterschreiben es. Gefährlich wird es nur, wenn Sie glauben, die Gesellschaft sei woanders, und sie ist es nicht.

Umgekehrt wird es teuer. Sind Sie nach Zypern gezogen, wird Ihre GmbH oder Ihre Auslandsgesellschaft aber weiter aus München geleitet, von Ihrem Mitgesellschafter, Ihrem Geschäftsführer oder von Ihnen bei jedem Besuch, kann Deutschland den Ort der Geschäftsleitung nach § 10 AO im Inland sehen. Dann ist die Gesellschaft in Deutschland unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, mit Gewerbesteuer. Unser Leitfaden zum Ort der Geschäftsleitung zeigt, wie dieser Test in der Praxis angewendet wird.

Der Satz stimmt. Die Struktur dahinter muss es auch.

Wir prüfen, wo Ihre Gesellschaft wirklich geleitet wird, bevor es das Finanzamt tut.

Sagen Sie uns, wo Sie leben, wo Ihre Gesellschaft eingetragen ist und wer ihre Entscheidungen trifft. Wir zeigen Ihnen, wo sie heute steuerlich ansässig ist, was sich mit dem Umzug nach Zypern ändert und was ab dem ersten Tag stehen muss.

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Wir koordinieren; Rechts-, Bank- und Steuerdienstleistungen erbringen unabhängige zugelassene Partner im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was es nicht bedeutet, zweitens: dass Deutschland Sie losgelassen hat

Zypern entscheidet, wie Zypern Sie besteuert. Es entscheidet nicht, wie Deutschland Sie besteuert. Hinzurechnungsregeln sind national. Solange Sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, gilt das deutsche Recht vollständig. Und Deutschland hat für Wegziehende eigene Regeln, die gerade das treffen, was viele glauben, hinter sich gelassen zu haben.

Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 bis 14 AStG. Beherrschen in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtige eine ausländische Gesellschaft und erzielt diese passive Einkünfte, die mit weniger als 15 % besteuert werden, werden diese Einkünfte dem deutschen Gesellschafter jedes Jahr hinzugerechnet, ob ausgeschüttet oder nicht. Für Gesellschaften in einem EU- oder EWR-Staat können Sie die Hinzurechnung nach § 8 Abs. 2 AStG abwenden, wenn die Gesellschaft dort mit eigenem Personal und eigenen Räumen einer tatsächlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Eine zyprische Gesellschaft mit 15 % Körperschaftsteuer liegt nicht unter der Schwelle; eine Gesellschaft in Dubai mit passiven Einkünften kann darunter liegen.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG. Halten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und waren Sie in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig, wird Ihr Wegzug wie ein Verkauf der Anteile zum gemeinen Wert behandelt. Die Steuer kann auf Antrag in sieben Jahresraten gezahlt werden, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Das betrifft auch Anteile an der Gesellschaft, die Sie künftig von Zypern aus halten wollen. Wir planen das vor dem Umzug. Unser Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung und zum Umzug zum Jahresende erklärt das Timing.

Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. Deutsche Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, in ein Niedrigsteuerland ziehen und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten, können bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug einer erweiterten Steuerpflicht unterliegen. Als niedrige Besteuerung gilt nach dem Gesetz auch eine Vorzugsbesteuerung gegenüber der allgemeinen Besteuerung. Ob Ihre Position als Non-Dom in Zypern darunter fällt, prüfen wir mit Ihrem deutschen Steuerberater für Ihren Fall vor dem Umzug, statt es anzunehmen.

Zwischengeschaltete Gesellschaften nach § 5 AStG. Für Personen, die unter § 2 fallen, können Einkünfte einer von ihnen beherrschten ausländischen Gesellschaft ihnen zugerechnet werden. Mit anderen Worten: Deutschland hat eine Hinzurechnung für Privatpersonen, die unter bestimmten Bedingungen weggezogen sind. Genau das, was der Satz über Zypern nicht erwähnt.

Das Abkommen. Deutschland und Zypern haben seit 2011 ein Doppelbesteuerungsabkommen. Es verteilt die Besteuerungsrechte, wenn die Ansässigkeit klar ist. Es entscheidet die Ansässigkeit nicht allein; das ist eine Frage der Tatsachen: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt.

Was es nicht bedeutet, drittens: dass eine zyprische Holding außerhalb der CFC-Regeln steht

Sobald Sie eine zyprische Gesellschaft zwischen sich und Ihre Auslandstöchter schalten, sind Sie wieder in den zyprischen CFC-Regeln. Viele Gründer wollen genau das: eine zyprische Holding über einer operativen Gesellschaft in den Emiraten, den USA oder Asien. Das kann sehr gut funktionieren. Aber die zyprische Holding ist körperschaftsteuerpflichtig, und beherrscht sie eine Auslandsgesellschaft unter der 7,5 %-Linie, gelten die zyprischen CFC-Regeln für sie.

Ob sie greifen, hängt von Substanz und den Ausnahmen für kleine Fälle ab. Hat die Tochter eigene Entscheider, gibt es keine unangemessene Gestaltung und keine Hinzurechnung. Wird die Tochter in der Praxis von den Leuten in Zypern gesteuert, kann die zyprische Gesellschaft auf die nicht ausgeschütteten Gewinne der Tochter besteuert werden, die aus diesen Entscheidungen stammen. Und dann ist die Tochter nach dem Ort der Geschäftsleitung womöglich ohnehin in Zypern ansässig.

Die ehrliche Schlussfolgerung ist einfach. Für viele ist die stärkste Variante keine Kette, sondern eine einzige Gesellschaft: eine zyprische Gesellschaft mit echter Leitung auf der Insel, 15 % Körperschaftsteuer und Dividenden an Sie als Non-Dom. Wo eine Auslandstochter nötig ist, für eine Lizenz, einen Markt oder ein Team, bauen wir sie von Anfang an mit eigenen Entscheidern. Mehr dazu in unserem Leitfaden zur Firmengründung in Zypern.

Was es nicht bedeutet, viertens: dass Geld Zypern ohne Fragen verlässt

Seit 2026 besteuert Zypern bestimmte Zahlungen an verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuerländern und in Ländern auf der EU-Liste. Diese Abwehrmaßnahmen gehen auf Zusagen Zyperns im Aufbau- und Resilienzplan zurück und wurden mit der Reform 2026 neu gefasst. Nach dem Gesetz über die Sonderverteidigungsabgabe in der Fassung des Gesetzes 245(I)/2025 unterliegen Dividenden einer zyprischen Gesellschaft an eine verbundene Gesellschaft, die in einem Land der zyprischen Niedrigsteuerliste (Rundschreiben 1/2026) ansässig ist, 5 % Quellensteuer. Dividenden und Zinsen an verbundene Gesellschaften in Ländern der EU-Liste nicht kooperativer Länder unterliegen 17 %. Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuerländern sind nicht mehr abzugsfähig.

Die zyprische Liste für 2026 nach Rundschreiben 1/2026 umfasst Anguilla, die Bahamas, Bahrain, Bermuda, die Britischen Jungferninseln, die Kaimaninseln, Guernsey, die Isle of Man, Jersey, die Turks- und Caicosinseln und Vanuatu. Die EU-Liste wurde am 9. Oktober 2026 überarbeitet; Panama und Vietnam wurden aus Anhang I gestrichen. Diese Regeln treffen Gesellschaften, nicht Sie als Privatperson. Aber eine zyprische Gesellschaft unter einer BVI- oder Jersey-Mutter hat jetzt einen Preis. Unser Leitfaden zur zyprischen Niedrigsteuerliste 2026 geht ins Detail.

Was es nicht bedeutet, fünftens: dass die Reform 2026 an Ihnen vorbeigeht

Die Reform 2026 hat Zypern für die meisten besser gemacht und zugleich Türen geschlossen, durch die manche gehen wollten. Gesetz 244(I)/2025 und die Begleitgesetze, darunter Gesetz 245(I)/2025 für die Änderungen bei SDC und fiktiver Ausschüttung, veröffentlicht am 31. Dezember 2025, haben den Körperschaftsteuersatz auf 15 % angehoben, die SDC auf Dividenden für Domizilierte von 17 % auf 5 % gesenkt und die alte fiktive Dividendenausschüttung für Gewinne ab 2026 abgeschafft. Gewinne aus 2024 und 2025 unterliegen für in Zypern ansässige und domizilierte Gesellschafter noch Übergangsregeln. Dividenden, die innerhalb von sechs Jahren aus Gewinnen der Steuerjahre bis 2025 ausgeschüttet werden, unterliegen weiterhin 17 %.

Für Domizilierte hat die Reform zudem eine Regel über verdeckte Gewinnausschüttungen eingeführt. Gibt eine Gesellschaft ihrem Gesellschafter Wert in einer Form, die in der Sache eine Ausschüttung ist, etwa über bestimmte Darlehen oder Vorteile, kann das Gesetz dies als Dividende behandeln und besteuern. Die Regel zielt auf Residenten, die auch in Zypern domiziliert sind. Ein Non-Dom fällt nicht darunter; nach 17 von 20 Jahren gilt man jedoch als domiziliert.

Was es nicht bedeutet, sechstens: dass es niemand sieht

Eine Struktur, die nur funktioniert, solange niemand hinsieht, ist keine Struktur, sondern eine Hoffnung. Banken melden Konten nach dem OECD-Standard für den automatischen Informationsaustausch an Ihren Ansässigkeitsstaat. EU-Staaten tauschen Informationen über grenzüberschreitende Gestaltungen und wirtschaftlich Berechtigte aus. Transparenzregister zeigen, wem was gehört. Das Bundeszentralamt für Steuern und die zyprische Steuerverwaltung arbeiten nach der EU-Amtshilferichtlinie und dem Abkommen zusammen.

Für eine gut gebaute Struktur ist das keine Bedrohung. Es ist der Grund, warum sie gut gebaut sein muss. Wir bauen Strukturen, die Sie einem Bankberater in einem Absatz erklären und einem Betriebsprüfer in einer Akte belegen können.

Wenn Sie in Deutschland leben: was das Finanzamt prüft

Vor dem Wegzug prüft das Finanzamt Ihre Ansässigkeit und Ihre Beteiligungen. Nach dem Wegzug prüft es, ob Sie wirklich gegangen sind. Die Punkte, die wir mit Ihrem deutschen Steuerberater durchgehen:

  • Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht. Eine Wohnung, die Sie in Deutschland nach § 8 AO beibehalten und nutzen können, oder ein gewöhnlicher Aufenthalt nach § 9 AO halten Sie unbeschränkt steuerpflichtig. Die Abmeldung allein beendet sie nicht.
  • Wegzugsbesteuerung. Beteiligungen ab 1 % an einer Kapitalgesellschaft, deutsch oder ausländisch, können § 6 AStG auslösen.
  • Hinzurechnung im Wegzugsjahr. Bis zum Tag des Wegzugs kann eine beherrschte Auslandsgesellschaft mit niedrig besteuerten passiven Einkünften § 7 AStG auslösen. Viele Gründer merken es erst im Jahr des Umzugs.
  • §§ 2 und 5 AStG danach. Staatsangehörigkeit, verbleibende Interessen in Deutschland und die Frage der Vorzugsbesteuerung entscheiden, ob Deutschland zehn Jahre lang mitredet.
  • Ihre GmbH. Bleibt Ihre deutsche GmbH bestehen, bleibt sie deutsch, mit Körperschaft- und Gewerbesteuer. Ausschüttungen an Sie als Zypern-Resident unterliegen deutscher Kapitalertragsteuer, die nach dem Abkommen begrenzt sein kann.

Unser Leitfaden Umzug nach Zypern bringt diese Punkte in die richtige Reihenfolge.

So gehen wir vor: die Reihenfolge der Schritte

Die Regel ist ein Werkzeug. Die Reihenfolge der Schritte macht sie wirksam. Diese Abfolge gehen wir mit Mandanten:

  1. Alles erfassen. Jede Gesellschaft, jede Beteiligung, jedes Konto, jedes Land, wer was beherrscht und wer was entscheidet. Eine Seite.
  2. Das deutsche Recht für Ihren Fall prüfen. Mit einem zugelassenen Steuerberater: § 6, §§ 7 bis 14, §§ 2 und 5 AStG, Timing von Ausschüttungen, Zukunft der GmbH.
  3. Die Form wählen. Direkter Besitz der Auslandsgesellschaft, zyprische Gesellschaft mit echter Substanz oder zyprische Holding mit eigenständig geleiteter Tochter. Wir zeigen Kosten und Risiko jeder Variante.
  4. Die zyprische Seite aufbauen. Ansässigkeit über 183 Tage oder die 60-Tage-Regel, Wohnung, Registrierung bei der Steuerverwaltung, Non-Dom-Status und, wo gewählt, eine zyprische Gesellschaft mit echter Leitung und Büro.
  5. Die Entscheidungen verlegen. Sitzungen, Unterschriften, Bankvollmachten und die Entscheider sitzen dort, wo die Gesellschaft ansässig sein soll. Wir dokumentieren es.
  6. Sauber aus Deutschland gehen. Abmeldung, Mitteilung an das Finanzamt, Ansässigkeitsbescheinigung aus Zypern, Zeitpunkt von Ausschüttungen und Anteilsübertragungen.
  7. Alles korrekt melden. Bankformulare, Selbstauskünfte zur steuerlichen Ansässigkeit, Transparenzregister und Jahreserklärungen in jedem beteiligten Land.
  8. Jährlich überprüfen. Listen ändern sich, Gesetze ändern sich, Ihr Leben ändert sich. Wir sehen uns die Struktur jedes Jahr neu an.

Die häufigsten Fehler

  • Den Satz für eine Struktur halten. „Keine CFC-Regeln für Privatpersonen“ ist eine Regel in einem Land. Fünf weitere Regeln müssen geprüft sein, bevor sie für Sie etwas bedeutet.
  • Die Entscheidungen in Deutschland lassen. Sie ziehen nach Zypern, die Gesellschaft wird aber weiter aus Deutschland geführt.
  • Die Wegzugsbesteuerung vergessen. Mit einer wertvollen Beteiligung wegziehen, ohne § 6 AStG vorher zu rechnen.
  • § 2 AStG unterschätzen. Wohnung, Beteiligungen und Einkünfte in Deutschland behalten und glauben, mit der Abmeldung sei alles erledigt.
  • Eine zyprische Holding ohne Substanz. Dann holen die zyprischen CFC-Regeln oder der Ort der Geschäftsleitung die Gewinne der Tochter ohnehin nach Zypern.
  • Eine Mutter in einem Niedrigsteuerland. Eine BVI- oder Jersey-Gesellschaft über einer zyprischen Gesellschaft löst jetzt die Abwehrmaßnahmen aus.
  • Non-Dom einfach voraussetzen. Das Domizil ist eine Tatsache, keine Wahl.

Drei Beispiele

Die Beispiele sind für diesen Leitfaden konstruiert und keine echten Mandanten.

Der Gründer mit Dubai-Gesellschaft. Ein Gründer aus Köln hält 100 % an einer Gesellschaft in Dubai, die Software-Lizenzen vergibt. Solange er in Deutschland lebt, sind die Lizenzeinkünfte niedrig besteuert und können der Hinzurechnung unterliegen. Wir planen mit seinem Steuerberater zuerst § 6 AStG für seine Anteile, dann den Umzug nach Larnaka zum Jahresende. In Zypern führt ein eigenes Team in Dubai die Gesellschaft; er hält sie direkt, Zypern rechnet ihm nichts zu, und seine Dividenden sind von der zyprischen Einkommensteuer befreit, mit 0% SDC als Non-Dom. Ob § 2 AStG für ihn greift, wurde vor dem Umzug geprüft, denn er behält eine vermietete Wohnung in Köln.

Die Unternehmerin mit GmbH. Eine Unternehmerin aus Hamburg hält eine GmbH mit stillen Reserven. Wir rechnen § 6 AStG, entscheiden mit ihrem Steuerberater über die Ratenzahlung und bauen in Zypern eine neue Gesellschaft mit echter Leitung für das künftige Auslandsgeschäft auf. Die GmbH bleibt in Hamburg und wird dort von einem angestellten Geschäftsführer geführt, nicht von ihr per Telefon aus Limassol.

Das Paar mit der Kette. Ein Paar aus München plante eine BVI-Gesellschaft über einer zyprischen Gesellschaft über einer operativen Gesellschaft in Asien. Wir zeigten ihnen, dass die BVI-Ebene jetzt 5 % auf Dividenden aus Zypern kostet und nichts bringt, und dass die zyprische Gesellschaft in die zyprischen CFC-Regeln fiele, wenn die Gesellschaft in Asien aus Limassol gesteuert würde. Sie wählten eine kürzere Kette mit eigenständig geleiteter Tochter und zogen selbst nach Zypern.

Der Kreis, dem Sie sich anschließen

Wer früher ein Family Office brauchte, braucht heute einen Plan und einen Partner, der das Kleingedruckte liest. Unsere Mandanten sind Gründer, Freiberufler, Investoren und Familien, die sich ihren Wohlstand erarbeitet haben und das Recht behalten wollen, selbst darüber zu entscheiden. Sie wollen sich nicht verstecken; sie wollen wählen. Zypern gibt ihnen eine EU-Basis, 15 % Körperschaftsteuer und für Non-Doms 0% SDC auf Dividenden. Wir geben ihnen die Reihenfolge, die zugelassenen Partner und die Disziplin, die das dauerhaft trägt. Lesen Sie, wie andere die Teile kombinieren, in unserem Leitfaden Zypern als EU-Basis und Plan B.

Häufige Fragen

Hat Zypern Hinzurechnungsregeln?

Ja, seit 1. Januar 2019, für in Zypern ansässige Gesellschaften und zyprische Betriebsstätten ausländischer Gesellschaften. Sie erfassen Einkünfte aus unangemessenen Gestaltungen niedrig besteuerter Töchter, die die zyprische Gesellschaft beherrscht.

Gelten die zyprischen CFC-Regeln für Privatpersonen?

Nein. Eine in Zypern ansässige natürliche Person, die eine Auslandsgesellschaft unmittelbar hält, fällt nicht darunter, und Zypern hat keine andere Norm, die ihr die thesaurierten Gewinne zurechnet.

Gilt die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Umzug weiter?

Die §§ 7 bis 14 AStG setzen unbeschränkte Steuerpflicht voraus. Nach einem echten Wegzug enden sie für Sie. Aber § 5 AStG kann deutschen Staatsangehörigen, die der erweiterten beschränkten Steuerpflicht nach § 2 AStG unterliegen, Einkünfte ausländischer Gesellschaften bis zu zehn Jahre zurechnen.

Ist der Non-Dom-Status eine Vorzugsbesteuerung im Sinne von § 2 AStG?

Das hängt vom Einzelfall und der Auslegung ab. Wir prüfen es mit Ihrem deutschen Steuerberater, bevor Sie gehen, besonders wenn Sie wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten.

Was heißt „niedrig besteuert“ für zyprische Gesellschaften 2026?

Eine effektive ausländische Steuer von weniger als der Hälfte der zyprischen Steuer auf denselben Gewinn. Bei 15 % in Zypern heißt das unter 7,5 %, berechnet nach zyprischen Regeln.

Fällt eine zyprische Holding unter die eigenen CFC-Regeln?

Sie kann, wenn sie eine niedrig besteuerte Tochter beherrscht, deren Einkünfte aus Vermögenswerten und Risiken stammen, die tatsächlich aus Zypern gesteuert werden. Kleine Töchter unter den Grenzen von 750.000 EUR und 75.000 EUR oder mit einem Gewinn von höchstens 10 % der Betriebskosten sind ausgenommen.

Was zahle ich als Non-Dom auf Dividenden in Zypern?

0% SDC auf Dividenden für Non-Doms, und Dividenden sind von der zyprischen Einkommensteuer befreit. GESY fällt mit 2,65 % an, bis zur Jahresgrenze. Nach 17 von 20 Jahren gelten Sie als domiziliert.

Ist das legal?

Ja. Zu entscheiden, wo Sie leben und wie Sie Ihre Gesellschaften halten, und alles korrekt zu erklären, ist Ihre selbstverständlichste Freiheit. Strafbar ist das Vortäuschen: ein Wohnsitz, der nicht echt ist, eine Gesellschaft, die anderswo geleitet wird als erklärt. Wir bauen die echte Variante.

Nächste Schritte

Schreiben Sie drei Dinge auf: jede Gesellschaft, die Sie halten, und wo sie eingetragen ist, wer heute ihre Entscheidungen trifft und wann Sie umziehen wollen. Damit zeigt ein Gespräch, ob „keine CFC-Regeln für Privatpersonen“ Ihnen hilft und was zuerst geschehen muss, damit es hält. Zum Hintergrund lesen Sie unsere Leitfäden zum Umzug nach Zypern, zur Firmengründung in Zypern und zum Ort der Geschäftsleitung.

Möchten Sie die Zahlen für Ihren eigenen Gewinn sehen? Unser Zypern-Steuerrechner zeigt, was von jeweils 100 € zwischen Gehalt und Dividende übrig bleibt.

Ihre Gesellschaften, Ihr Umzug, Ihre Reihenfolge.

Bisher hatten nur die Reichen jemanden, der das Kleingedruckte liest. Jetzt Sie auch.

Schildern Sie uns Ihren Fall schriftlich, und wir melden uns mit einer ersten Einschätzung, oder buchen Sie ein bezahltes 20-Minuten-Gespräch mit Bogdan, um ihn gemeinsam durchzugehen. Wir entwerfen die Struktur und koordinieren die zugelassenen Partner, die sie umsetzen.

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Wir koordinieren; Rechts-, Bank- und Steuerdienstleistungen erbringen unabhängige zugelassene Partner im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Quellen

  • Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates (ATAD), Artikel 7 und 8, EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2016/1164/oj
  • Außensteuergesetz (AStG), §§ 2, 5, 6, 7 und 8: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/
  • Abgabenordnung, §§ 8, 9 und 10: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__10.html
  • Zyprisches Gesetz 244(I)/2025 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CyLaw, griechisch): https://www.cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_244.pdf
  • Gesetz 245(I)/2025 zur Änderung des Gesetzes über die Sonderverteidigungsabgabe (CyLaw, griechisch): https://cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_245.pdf
  • Zyprische Steuerverwaltung, Rundschreiben 1/2026 und Liste der Niedrigsteuerländer 2026: https://www.gov.cy/mof-tax/en/documents/legislation-circulars-and-related-material-of-direct-taxation/dikaiodosies-me-chamilo-forologiko-syntelesti/
  • Zyprisches Finanzministerium, steuerliche Anreize: https://www.gov.cy/mof/en/documents/tax-incentives/
  • PwC Zypern, Direct Tax Update 1/2026 zur Steuerreform: https://www.pwc.com.cy/en/publications/direct-tax-updates-2026/dtu-n1-2026.pdf
  • Rat der EU, EU-Liste nicht kooperativer Länder: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions/
  • Europäische Kommission, Aktualisierung der EU-Liste vom 9. Oktober 2026: https://taxation-customs.ec.europa.eu/news/council-updates-eu-list-non-cooperative-tax-jurisdictions-cooperation-delivers-further-progress-2026-10-09_en

Geprüft am 30. Oktober 2026.

Titelfoto: Burg von Paphos bei Nacht, Zypern. Foto: Punteador, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten.

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