
In diesem Ratgeber
- Das Wichtigste in Kürze
- Stiftung oder Trust: die Rechtsnatur
- Stifterrechte, Stiftungsrat und Protektor
- Begünstigte: wer profitiert und was sie verlangen können
- Gläubiger und Anfechtungsfristen
- Pflichtteil und Firewall
- Registrierung, wirtschaftlich Berechtigte und Transparenz
- CRS und automatischer Informationsaustausch
- Panama: was sich geändert hat
- Die anderen Standorte, die noch zählen
- Die Vergleichsmatrix
- Kosten
- Die Steuerseite: der Wohnsitz entscheidet
- Bankakzeptanz
- Häufige Fehler
- So bauen wir es mit Ihnen
- Häufige Fragen
- Weiterführend
- Quellen
Stand 23. Oktober 2026: auf Grundlage des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR, Art. 552, in Kraft seit 1. April 2009), der Multiform Foundations Ordinance von Nevis 2004 (revidierte Fassung, Stand 31. Dezember 2017), des panamaischen Gesetzes 25 vom 12. Juni 1995 über Stiftungen privaten Interesses und des Gesetzes 129 vom 17. März 2020 über das Register der wirtschaftlich Berechtigten, der Stiftungsgesetze von Jersey (2009), Guernsey (2012) und den Bahamas (2004), des Second Schedule zum maltesischen Zivilgesetzbuch, des österreichischen Privatstiftungsgesetzes 1993, des Außensteuergesetzes (§ 15 AStG), des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), des BGB, des rumänischen Zivilgesetzbuchs, der Schlussfolgerungen des Rates der EU vom 9. Oktober 2026 zur Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete sowie der öffentlichen Erklärungen der FATF. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, sobald sich Recht oder Verwaltungspraxis ändern.
Ein Trust ist ein Versprechen. Eine Stiftung ist eine Person. Dieser eine Unterschied erklärt, warum Familien von Zürich bis München, von Wien bis Buenos Aires seit einem Jahrhundert Privatstiftungen nutzen, und warum die Wahl zwischen ihnen auch 2026 entscheidend ist.
Nach unserem Leitfaden vom 23. Oktober zu Cook-Islands-Trust, Nevis-Trust und US-DAPT kam eine Frage am häufigsten: Was, wenn mein Land den Trust gar nicht kennt? Für eine deutsche, österreichische oder rumänische Familie lautet die ehrliche Antwort oft: die Stiftung. Ein deutscher Richter, Notar oder Betriebsprüfer weiß, was eine juristische Person ist. Mit einem Trustee, der Vermögen für andere hält, weiß er nicht immer etwas anzufangen.
Dies ist Teil zwei unserer Serie zum Vermögensschutz. Wir vergleichen die Stiftungsstandorte, die noch Gewicht haben: Liechtenstein, das Original; Nevis, den Hybriden; Panama, den berühmten Standort, der nicht mehr ist, was er war; und die ernsthaften Alternativen Jersey, Guernsey, Malta, Bahamas, Cook Islands, Seychellen und Österreich. Jahrzehntelang wurde dieser Vergleich in Family Offices für Familien mit neunstelligen Vermögen gezogen. Bis jetzt. Über Bogdan und ENCC sitzen Sie am selben Tisch, im Maßstab Ihres eigenen Lebens.
Eine Warnung vorab, weil sie alles andere entscheidet. Die Stiftung wählt ihre Besteuerung nicht selbst. Das tut der Staat, in dem Stifter und Begünstigte leben. Deutschland hat mit § 15 AStG eine eigene Missbrauchsregel für ausländische Familienstiftungen. Rumänien kennt keine private Familienstiftung und hat keine gefestigte Praxis zur Besteuerung von Ausschüttungen ausländischer Stiftungen. Eine Stiftung kann eine Festung gegen Gläubiger sein und trotzdem ein Steuerproblem im Heimatland. Alles Folgende ist um diese Warnung herum gebaut.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stiftung ist eine juristische Person ohne Eigentümer. Der Stifter überträgt Vermögen auf ein Rechtssubjekt, das sich selbst gehört und einem Zweck oder Begünstigten dient. Das ist ihre Stärke und ihre Disziplin.
- Liechtenstein ist der Maßstab. Modernes Stiftungsrecht seit 2009, gefestigte Rechtsprechung, EWR-Mitgliedschaft, starke Banken und eine Aufsicht, der kontinentaleuropäische Staaten vertrauen.
- Nevis ist am flexibelsten. Die Multiform Foundation kann Stiftung, Trust, Gesellschaft oder Personengesellschaft sein und ihre Form wechseln. Sie hat zudem die härtesten Gläubigerregeln dieses Vergleichs. Wir behandeln sie in einem eigenen Leitfaden.
- Panama hat sich verändert. Nach den Panama Papers, zwei Graulistungen der FATF und sechs Jahren auf der schwarzen Liste der EU hat Panama ein Register der wirtschaftlich Berechtigten eingeführt und sein Territorialsystem reformiert. Am 9. Oktober 2026 hat die EU Panama aus Anhang I gestrichen. Nutzbar ja, aber nicht mehr das diskrete Instrument von 2010.
- Jersey, Guernsey und Malta sind die Optionen mit Onshore-Qualität. Starke Gerichte, hohe Aufsichtsstandards, guter Bankzugang. Weniger aggressiver Gläubigerschutz.
- Der Zeitpunkt ist der Schutz. Jede Rechtsordnung schützt frühe, ruhige Übertragungen weit besser als solche, bei denen der Anspruch schon sichtbar ist.
- Kontrolle ist die Schwachstelle. Wer als Stifter jeden Hebel behält, gibt Gericht und Finanzamt einen Grund, das Vermögen weiter ihm zuzurechnen.
- Alles wird gemeldet. Alle Standorte in diesem Leitfaden tauschen Finanzkontendaten nach dem Common Reporting Standard aus, und Stiftungen werden ähnlich wie Trusts gemeldet.
Stiftung oder Trust: die Rechtsnatur
Der Trust ist ein Rechtsverhältnis. Der Trustee ist Eigentümer des Vermögens und verwaltet es nach der Trusturkunde für die Begünstigten. Eine eigene juristische Person entsteht nicht. Das Common Law hat den Trust über Jahrhunderte in den Billigkeitsgerichten entwickelt.
Die Stiftung ist ein Rechtsträger. Der Stifter widmet Vermögen einer neuen juristischen Person mit eigenem Namen, eigenem Sitz und eigenen Organen. Nach der Widmung gehört das Vermögen der Stiftung. Nicht dem Stifter, nicht dem Stiftungsrat, nicht den Begünstigten. Die Stiftung handelt durch ihren Stiftungsrat, der eher einem Vorstand als einem Trustee gleicht.
Das hat praktische Folgen:
- Anerkennung. Die Stiftung wird fast überall als juristische Person anerkannt, auch in Staaten, die das Haager Trust-Übereinkommen nie gezeichnet haben. Deutschland und Rumänien gehören dazu.
- Verträge und Banken. Die Stiftung handelt im eigenen Namen. Die Bank eröffnet ihr ein Konto wie einer Gesellschaft, mit dem Stiftungsrat als Zeichnungsberechtigten und identifizierten wirtschaftlich Berechtigten.
- Prozesse. Gläubiger verklagen die Stiftung, nicht einen Trustee persönlich. Über ihre Wirksamkeit entscheidet das Gericht am Stiftungssitz.
- Zweck. Eine Stiftung kann Familienmitgliedern, einem Zweck oder beidem dienen. Die meisten modernen Gesetze erlauben die privatnützige Stiftung, die Familien nutzen.
Der Preis dieser Klarheit ist die Trennung. Das Vermögen verlässt den Stifter wirklich. Wer alles in der eigenen Hand behalten will, sollte keine Stiftung errichten, sondern bei der Gesellschaft bleiben.
Stifterrechte, Stiftungsrat und Protektor
Die vorbehaltenen Stifterrechte sind der Regler zwischen Kontrolle und Schutz. Die meisten Stiftungsgesetze erlauben dem Stifter, sich Rechte vorzubehalten: Änderung der Statuten, Widerruf der Stiftung, Bestellung und Abberufung des Stiftungsrats, Änderung der Begünstigten. In Liechtenstein erlaubt Art. 552 § 30 PGR den Vorbehalt von Widerrufs- und Änderungsrechten in der Stiftungserklärung. Nevis, Panama, Jersey, Guernsey und die Bahamas kennen vergleichbare Vorbehalte.
Jedes vorbehaltene Recht ist auch eine Tür. Gläubiger, Familiengerichte und Finanzämter fragen zuerst, was der Stifter noch kann. Kann er widerrufen und alles zurückholen, behandeln viele Gerichte das Widerrufsrecht als pfändbaren Vermögenswert des Stifters. Die liechtensteinische Praxis lässt die Pfändung des Widerrufsrechts in der Zwangsvollstreckung gegen den Stifter zu, und die Anfechtungsfrist läuft faktisch nicht an, solange er dieses Recht behält. Der Bundesfinanzhof hat dasselbe 2007 aus steuerlicher Sicht entschieden: Behielt der Stifter die volle Verfügungsmacht über eine liechtensteinische Stiftung, lag keine vollzogene Zuwendung vor, weil das Vermögen ihn nicht verlassen hatte (BFH, Urteil vom 28. Juni 2007, II R 21/05).
Im Stiftungsrat fallen die echten Entscheidungen. In seriösen Strukturen sitzt mindestens ein zugelassener Berufsträger aus dem Stiftungsland im Rat. Liechtenstein verlangt für nicht aufsichtsunterstellte, hinterlegte Stiftungen ein qualifiziertes Mitglied, und die meisten Offshore-Gesetze verlangen einen lokalen Registered Agent oder Sekretär.
Der Protektor, auch Guardian oder Aufsichtsrat genannt, überwacht den Stiftungsrat. Er kann bestimmte Entscheidungen blockieren, Ratsmitglieder ersetzen oder Ausschüttungen genehmigen. In Jersey ist der Guardian nach dem Gesetz von 2009 ein Pflichtorgan. In Nevis ist der Supervisory Board in der Ordinance selbst geregelt. Ein Protektor ist nützlich, wenn er unabhängig ist. Ein Protektor, der in Wahrheit der Stifter ist, wird zum Risiko.
Begünstigte: wer profitiert und was sie verlangen können
Begünstigte einer Ermessensstiftung haben eine Anwartschaft, kein Eigentum. In den meisten Privatstiftungen entscheidet der Stiftungsrat, wer wann was erhält. Bis dahin hat der Begünstigte keinen Anspruch. Das ist ein zentraler Schutz: Der Gläubiger eines Begünstigten kann nicht pfänden, was der Begünstigte noch nicht hat.
Informationsrechte unterscheiden sich. Liechtenstein gewährt Begünstigten bestimmte Informationsrechte, es sei denn, der Stifter ist Letztbegünstigter oder es wurde ein Kontrollorgan eingerichtet. Jersey und Guernsey erlauben, Informationsrechte in der Charter zu begrenzen. Panama gewährte Begünstigten traditionell wenige Rechte, sofern das Reglement nichts anderes vorsah.
Der Stifter als Begünstigter. Viele Rechtsordnungen erlauben, dass der Stifter selbst begünstigt ist. Das ist zulässig. Es ist aber die klassische Schwachstelle: Ein Stifter, der profitiert und Rechte behält, wird kein Gericht davon überzeugen, dass das Vermögen nicht mehr seines ist.
Gläubiger und Anfechtungsfristen
Keine Rechtsordnung schützt eine Übertragung, die einen bekannten Gläubiger vereiteln soll. Unterschiedlich sind Beweislast, Fristen und das zuständige Gericht.
- Liechtenstein. Gläubiger des Stifters können unentgeltliche Zuwendungen an die Stiftung nach Art. 552 § 38 PGR in Verbindung mit der liechtensteinischen Rechtssicherungs-Ordnung anfechten. Gewöhnliche unentgeltliche Zuwendungen sind nur für einen begrenzten Zeitraum vor der Vollstreckung angreifbar, Zuwendungen mit Benachteiligungsabsicht länger, mit einer Höchstfrist. Die Fachliteratur beschreibt diese Höchstfrist üblicherweise mit fünf Jahren ab der Zuwendung. Die genauen Artikel und Fristen haben wir zur Prüfung markiert.
- Nevis. Der Gläubiger muss über jeden vernünftigen Zweifel hinaus beweisen, dass der Stifter ihn benachteiligen wollte und durch die Zuwendung zahlungsunfähig wurde. Eine Zuwendung mehr als ein Jahr nach Entstehung des Klagegrunds gilt ihm gegenüber nicht als betrügerisch. Ein Gläubiger mit früherem Klagegrund muss binnen sechs Monaten nach der Zuwendung klagen. Vor der Klage gegen die Stiftung ist eine Sicherheit von 50.000 US-Dollar zu hinterlegen (Abschnitte 83 und 108 der Ordinance).
- Panama. Das Gesetz 25 von 1995 schützt das Stiftungsvermögen vor Ansprüchen gegen Stifter oder Begünstigte, lässt aber die Anfechtung von Zuwendungen zum Nachteil von Gläubigern innerhalb einer Frist zu, die das Gesetz auf drei Jahre ab der Zuwendung festlegt (Art. 11, zur Prüfung markiert).
- Jersey, Guernsey, Malta, Bahamas. Jeder Standort hat eigene Firewall- und Verjährungsregeln. In der Regel prüfen die Gerichte genauer und lassen Gläubigern mehr Raum als Nevis oder die Cook Islands.
- Cook Islands. Der Foundations Act 2012 folgt der Logik des International Trusts Act: kurze Fristen, hohe Beweislast, keine Vollstreckung ausländischer Urteile.
Tatsache, Schlussfolgerung und unsere Einschätzung. Tatsache: Die Gesetze unterscheiden sich stark. Schlussfolgerung: Ein Gläubiger mit Urteil sucht das schwächste Glied, meist den Stifter selbst, nicht die Stiftung. Unsere Einschätzung: Eine früh, von einem solventen Stifter und mit einem wirklich unabhängigen Stiftungsrat errichtete Stiftung gehört zu den angesehensten Instrumenten, die Familien haben. Eine Stiftung, die nach dem Anwaltsschreiben dotiert wird, ist ein Geständnis.
Das Werkzeug eines Family Office, in Ihrem Maßstab.
Stiftung, Trust oder keins von beiden: was passt zu Ihrer Familie?
Im Beratungsgespräch erfassen wir Vermögen, Wohnsitz, Erben und Risiken, prüfen, ob eine Stiftung überhaupt das richtige Instrument ist, und wenn ja, welcher Standort passt. Zugelassene Anwälte, Stiftungsräte und Steuerberater im jeweiligen Land übernehmen die rechtliche und steuerliche Arbeit.
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Wir koordinieren; rechtliche, stiftungsbezogene und steuerliche Leistungen erbringen unabhängige, zugelassene Partner im eigenen Namen und in eigener Verantwortung.
Pflichtteil und Firewall
In weiten Teilen Kontinentaleuropas haben Kinder einen Pflichtteil, der ihnen nicht durch Testament entzogen werden kann. In Deutschland ist es der Pflichtteil nach §§ 2303 ff. BGB, in Rumänien die rezerva succesorală nach Art. 1086 ff. des Zivilgesetzbuchs. Ähnliche Regeln gelten in Österreich, Frankreich, Spanien und Italien.
Stiftungsgesetze antworten mit Firewall-Klauseln. Abschnitt 46 der Nevis-Ordinance bestimmt, dass weder die Stiftung noch eine Zuwendung an sie nach ausländischem Recht nichtig oder anfechtbar ist, auch nicht wegen Erb- oder Pflichtteilsrechten. Panamas Gesetz 25 enthält eine ähnliche Regel. Jersey, Guernsey, die Bahamas und die Cook Islands haben vergleichbare Bestimmungen.
Eine Firewall wirkt im eigenen Land. Sie weist das örtliche Gericht an, den ausländischen Anspruch zu ignorieren. Sie hindert kein deutsches Gericht daran, Pflichtteilsergänzung gegen den Nachlass oder gegen Beschenkte zuzusprechen, und kein Finanzamt daran, zu besteuern. Nach § 2325 BGB werden Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall abschmelzend berücksichtigt, und der BGH hat entschieden, dass die Frist nicht anläuft, solange der Schenker den wirtschaftlichen Genuss behält. Eine Stiftung, die der Stifter faktisch weiter steuert, setzt die Uhr womöglich nie in Gang.
Unsere Einschätzung. Für eine Familie, die ihre Kinder fair, aber unterschiedlich behandeln will, ist die Stiftung ein starkes Governance-Instrument. Als Werkzeug zur Enterbung lädt sie zu Prozessen in zwei Ländern ein und schützt weniger, als die Werbung verspricht.
Registrierung, wirtschaftlich Berechtigte und Transparenz
Die Ära der Verschwiegenheit ist vorbei. Das ist keine Klage, sondern die Ausgangslage jeder seriösen Struktur.
- Liechtenstein. Privatnützige Stiftungen ohne kaufmännisches Gewerbe werden nicht ins öffentliche Handelsregister eingetragen. Sie hinterlegen binnen 30 Tagen eine Gründungsanzeige beim Amt für Justiz (Art. 552 § 20 PGR), bestätigt durch einen zugelassenen liechtensteinischen Berufsträger. Die wirtschaftlich Berechtigten stehen im Verzeichnis der wirtschaftlich berechtigten Personen, zugänglich für Behörden und Sorgfaltspflichtige.
- Nevis. Die Stiftung wird beim Registrar of Foundations registriert. Eingereichte Unterlagen sind nach Abschnitt 113 der Ordinance vertraulich, Zivilverfahren finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Registered Agents müssen Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten vorhalten und den Behörden zur Verfügung stellen.
- Panama. Stiftungen werden im öffentlichen Register eingetragen. Seit dem Gesetz 129 von 2020 müssen Registered Agents die wirtschaftlich Berechtigten in einem zentralen Register melden, dem Registro Único de Beneficiarios Finales. Es ist nicht öffentlich, aber den zuständigen Behörden zugänglich.
- Jersey und Guernsey. Stiftungen werden registriert, die wirtschaftlich Berechtigten in zentralen Registern für Behörden geführt.
- EU-Mitgliedstaaten. Malta und Österreich unterliegen den EU-Regeln zu Transparenzregistern. Seit dem Urteil des EuGH vom 22. November 2022 (C-37/20 und C-601/20), das den allgemeinen öffentlichen Zugang für unverhältnismäßig erklärte, ist der Zugang auf Personen mit berechtigtem Interesse beschränkt.
CRS und automatischer Informationsaustausch
Stiftungen fallen unter den Common Reporting Standard. Der OECD-Kommentar behandelt Stiftungen weitgehend wie Trusts. Eine von einem Finanzinstitut verwaltete Stiftung ist meist selbst meldendes Finanzinstitut und meldet Stifter, Stiftungsräte, Protektor und Begünstigte mit Ausschüttungen. Eine passive Stiftung wird von ihrer Bank gemeldet, die auf die beherrschenden Personen durchschaut.
Alle Standorte dieses Leitfadens nehmen am CRS teil. Liechtenstein, Panama, St. Kitts und Nevis, Jersey, Guernsey, Malta, die Bahamas, die Cook Islands, die Seychellen und Österreich tauschen Daten aus. Die USA sind die bekannte Ausnahme, wie im Trust-Leitfaden beschrieben.
Was das praktisch heißt. Ihr Wohnsitzfinanzamt erhält Daten über die Konten der Stiftung. Eine Stiftung ist ein Instrument für Schutz, Governance und Nachfolge. Sie ist kein Instrument zum Unsichtbarwerden, und wer sie so verkauft, verkauft ein strafrechtliches Problem.
Panama: was sich geändert hat
Das Panama, an das sich viele erinnern, gibt es nicht mehr. Vor 2016 war die panamaische Stiftung privaten Interesses ein günstiges, schnelles und diskretes Vehikel. Sie wurde tausendfach verkauft, von Kanzleien, deren Namen später Schlagzeilen machten.
Was passiert ist.
- April 2016, Panama Papers. Das Datenleck einer einzigen Kanzlei zeigte, wie viele Strukturen genutzt wurden, um Vermögen vor dem Fiskus zu verbergen. Panamas Ruf erlitt einen Schaden, den sein Rechtssystem nicht ganz verdient, seine Praxis aber verursacht hatte.
- Zweimal auf der grauen Liste der FATF. Panama stand von 2014 bis Februar 2016 und erneut von Juni 2019 bis Oktober 2023 unter verstärkter Beobachtung.
- Schwarze Liste der EU. Panama stand seit Februar 2020 in Anhang I der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete, wegen Mängeln beim Informationsaustausch und ab 2021 wegen eines schädlichen Regimes zur Freistellung ausländischer Einkünfte. Am 9. Oktober 2026 strich der Rat Panama aus Anhang I und führte es in Anhang II, nachdem Panama Substanzanforderungen eingeführt und eine neue vertiefte Prüfung durch das Global Forum der OECD erhalten hatte, laut EY geplant für das erste Quartal 2027.
- Register der wirtschaftlich Berechtigten. Das Gesetz 129 von 2020 schuf das oben beschriebene zentrale Register. Registered Agents tragen jetzt echte Pflichten.
- Territorialprinzip. Panama besteuert weiterhin territorial: Einkünfte aus Quellen außerhalb Panamas werden dort grundsätzlich nicht besteuert. Die Substanzregeln von 2026 schränken die Anwendung für Rechtsträger ein, die bestimmte Auslandseinkünfte ohne Substanz in Panama erzielen.
Unsere Einschätzung. Für eine Familie mit Bezug zu Lateinamerika, spanischsprachigen Erben oder Vermögen in der Region ist Panama wieder nutzbar. Für eine europäische Familie bleiben Reputationskosten bei Banken, die geringer geworden, aber nicht verschwunden sind. Rechnen Sie mit verstärkter Sorgfaltsprüfung. Beobachten Sie die EU-Aktualisierung im Februar 2027 und die Prüfung des Global Forum.
Die anderen Standorte, die noch zählen
Jersey (Foundations (Jersey) Law 2009). Kronbesitzung mit starkem Gericht und erstklassiger Trust-Industrie. Die Stiftung braucht ein qualifiziertes, von der Jersey Financial Services Commission zugelassenes Ratsmitglied und einen Guardian. Bankzugang hervorragend. Der Gläubigerschutz beruht auf Firewall- und Verjährungsregeln, nicht auf extremen Hürden.
Guernsey (Foundations (Guernsey) Law 2012). Qualitativ ähnlich wie Jersey, mit Guardian in den meisten Fällen und einem Ruf für sorgfältige Gestaltung. Gut für Familien, die Onshore-Governance mit Offshore-Neutralität verbinden wollen.
Malta (Second Schedule zum Zivilgesetzbuch). EU-Mitglied mit zivilrechtlicher Stiftung, die privatnützig sein kann. Die EU-Mitgliedschaft hilft bei Anerkennung und Banken und bringt die EU-Geldwäsche- und Transparenzregeln mit. Malta hat zudem ein Trustrecht, Familien können also beides in einer Rechtsordnung vergleichen.
Bahamas (Foundations Act 2004). Reifer Finanzplatz mit starken Firewalls und einer Stiftung, die bewusst mit Liechtenstein konkurriert. Eher für Familien mit amerikanischem oder karibischem Bezug.
Cook Islands (Foundations Act 2012). Die Stiftungsschwester des härtesten Trustrechts der Welt. Selten in der Praxis, aber auf dem Papier stark für Stifter, die eine juristische Person einem Trust vorziehen.
Seychellen (Foundations Act 2009). Günstig und flexibel, aber mit schwächerer Bankakzeptanz. Wir nutzen die Seychellen selten und nur, wenn der Bankplan vorher steht.
Österreich (Privatstiftungsgesetz 1993). Inländische Privatstiftung, von österreichischen Familien breit genutzt. Der Stifter kann sich starke Rechte vorbehalten, und Österreich hat ein eigenes Steuerregime für Zuwendungen und Zuwendungen an Begünstigte. Relevant vor allem für in Österreich Ansässige.
Niederländische Stichting. Oft als Stiftungsoption angeboten. Eine Stichting darf an Stifter oder Organmitglieder nichts ausschütten und an andere nur zu ideellen oder sozialen Zwecken, sie ist also kein Familienvermögensvehikel. Ihr legitimer Hauptnutzen in der Strukturierung ist das Administratiekantoor (STAK), das Anteile hält und Zertifikate ausgibt. Wir erwähnen sie, damit niemand das falsche Werkzeug kauft.
Die Vergleichsmatrix
Liechtenstein
- Rechtsnatur: privatnützige Stiftung, juristische Person (Art. 552 PGR).
- Stifterkontrolle: Widerrufs- und Änderungsvorbehalt möglich; jeder Vorbehalt schwächt den Schutz.
- Protektor oder Aufsicht: Kontrollorgan optional; qualifiziertes liechtensteinisches Ratsmitglied Pflicht.
- Gläubigeranfechtung: begrenzte Frist für unentgeltliche Zuwendungen, länger bei Benachteiligungsabsicht (zur Prüfung markiert).
- Pflichtteil: zeitliche Grenzen nach liechtensteinischem Recht; deutsche Ansprüche bleiben im Inland.
- Transparenz: Gründungsanzeige hinterlegt, nicht öffentlich; Verzeichnis der wirtschaftlich Berechtigten für Behörden.
- CRS: ja.
- Banken: am stärksten in diesem Vergleich, mit liechtensteinischen und Schweizer Banken.
Nevis
- Rechtsnatur: Multiform Foundation; Stiftung, Trust, Gesellschaft oder Personengesellschaft.
- Stifterkontrolle: große Gestaltungsfreiheit; Management Board und Supervisory Board.
- Gläubigeranfechtung: Beweis über jeden vernünftigen Zweifel, Fristen von einem Jahr und sechs Monaten, Sicherheit von 50.000 US-Dollar.
- Pflichtteil: gesetzliche Firewall (Abschnitt 46).
- Transparenz: vertrauliches Register; Verfahren nicht öffentlich; Agent hält Daten der wirtschaftlich Berechtigten.
- CRS: ja.
- Banken: möglich, aber anspruchsvoll; meist Konto außerhalb von Nevis.
Panama
- Rechtsnatur: Stiftung privaten Interesses (Gesetz 25 von 1995).
- Stifterkontrolle: Vorbehalte möglich; Stiftungsrat und optionaler Protektor.
- Gläubigeranfechtung: benachteiligende Zuwendungen innerhalb der gesetzlichen Frist anfechtbar (zur Prüfung markiert).
- Pflichtteil: gesetzlicher Schutz gegen ausländische Erbansprüche.
- Transparenz: öffentliches Register für die Stiftung; zentrales Register der wirtschaftlich Berechtigten für Behörden seit 2020.
- CRS: ja.
- Banken: besser nach der EU-Streichung; verstärkte Sorgfaltsprüfung weiterhin üblich.
Jersey und Guernsey
- Rechtsnatur: Stiftung, juristische Person.
- Stifterkontrolle: moderat; qualifiziertes Ratsmitglied und Guardian.
- Gläubigeranfechtung: lokale Verjährungs- und Firewall-Regeln; starke, sorgfältige Gerichte.
- Pflichtteil: Firewall-Bestimmungen.
- Transparenz: registriert; zentrale Register für Behörden.
- CRS: ja.
- Banken: hervorragend.
Malta
- Rechtsnatur: zivilrechtliche Stiftung, EU-Mitgliedstaat.
- Stifterkontrolle: moderat; EU-Regeln gelten voll.
- Gläubigeranfechtung: maltesisches Zivilrecht zu benachteiligenden Übertragungen.
- Pflichtteil: EU-Erbrechtsverordnung und maltesisches Recht greifen ineinander; Einzelfallprüfung.
- Transparenz: EU-Transparenzregister, Zugang bei berechtigtem Interesse.
- CRS: ja, zusätzlich EU-Richtlinien.
- Banken: gut innerhalb der EU.
Bahamas, Cook Islands, Seychellen
- Rechtsnatur: Stiftung, juristische Person.
- Stifterkontrolle: flexibel.
- Gläubigeranfechtung: starke Firewalls; Cook Islands am strengsten.
- Transparenz: registriert; Daten der wirtschaftlich Berechtigten beim Agenten.
- CRS: ja.
- Banken: Bahamas gut; Cook Islands und Seychellen schwieriger.
Kosten
Die Kosten hängen von Standort, Stiftungsräten, Gestaltung, Vermögen und Bank ab. Wir veröffentlichen keine Anbieterpreise, sondern vergleichen schriftliche Angebote zugelassener Partner für Ihren Fall. Das gesetzliche Mindestvermögen ist bekannt: Eine liechtensteinische Stiftung braucht mindestens 30.000 Franken, Euro oder US-Dollar (Art. 552 § 5 PGR). Andere Standorte haben eigene oder keine Mindestbeträge.
Die Steuerseite: der Wohnsitz entscheidet
Der Stiftungsstaat ist selten das Problem. Liechtenstein besteuert Stiftungen nach eigenem Steuergesetz, und eine Privatvermögensstruktur, die nur eigenes Vermögen verwaltet, zahlt die Mindestertragssteuer, wie in unserem Leitfaden zur Liechtensteiner Stiftung und Bank beschrieben. Nevis erhebt von einer Multiform Foundation, die nur mit nicht in Nevis ansässigen Personen Geschäfte macht, keine Steuer in Nevis (Abschnitt 93). Panama besteuert territorial.
Das Problem ist der Wohnsitzstaat des Stifters.
Deutschland
- Zuwendung. Die Dotierung einer Stiftung ist eine steuerpflichtige Schenkung nach § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG. Bei ausländischen Stiftungen wendet die Praxis die ungünstigste Steuerklasse III an, weil das Verwandtschaftsprivileg des § 15 Abs. 2 ErbStG nur für im Inland errichtete Familienstiftungen gilt.
- Laufende Einkünfte. § 15 AStG rechnet das Einkommen einer ausländischen Familienstiftung dem unbeschränkt steuerpflichtigen Stifter oder sonst den ansässigen Begünstigten zu. Ausnahme für Stiftungen in EU oder EWR wie Liechtenstein, wenn das Vermögen der Verfügungsmacht von Stifter und Begünstigten rechtlich und tatsächlich entzogen ist und Amtshilfe mit Deutschland besteht (§ 15 Abs. 6 AStG).
- Kontrolle. Behält der Stifter die volle Verfügungsmacht, liegt nach dem BFH keine vollzogene Zuwendung vor, das Vermögen bleibt ihm steuerlich zugerechnet.
- Ausschüttungen. Zuwendungen an in Deutschland ansässige Begünstigte sind grundsätzlich steuerpflichtig; die genaue Einordnung hängt von der Struktur ab und gehört in die Hand Ihres Steuerberaters.
- Erbersatzsteuer. Die Erbersatzsteuer alle 30 Jahre trifft inländische Familienstiftungen. Ob und wie sich das im Vergleich auswirkt, ist Teil der Standortentscheidung.
Rumänien
- Kein inländisches Gegenstück. Rumänische Stiftungen nach der Regierungsverordnung 26/2000 verfolgen allgemeine oder gemeinschaftliche Zwecke. Eine private Familienstiftung kennt das rumänische Recht nicht.
- Fiducia. Das Zivilgesetzbuch (Art. 773 ff.) regelt die fiducie, die einem Trust näher ist als einer Stiftung.
- Ausschüttungen. Das rumänische Steuergesetzbuch enthält keine eigene Regel für Ausschüttungen ausländischer Privatstiftungen, die Praxis ist ungeklärt. Das ist vor jeder Zuwendung mit einem rumänischen Steuerberater zu klären.
Zypern und andere Standorte
Für Familien, die umziehen, ändert sich die Analyse mit dem Wohnsitz. Wer an Zypern denkt, sollte zuerst Vermögensschutz in Zypern: die Grenzen lesen. Ein Umzug ändert die anwendbaren Regeln. Er löscht die Vergangenheit nicht.
Tatsache, Schlussfolgerung und unsere Einschätzung. Tatsache: Die Regeln des Wohnsitzstaats gelten für seine Ansässigen, was auch immer das Stiftungsrecht sagt. Schlussfolgerung: Der beste Standort für eine deutsche und für eine rumänische Familie kann verschieden sein. Unsere Einschätzung: Den Stiftungsstandort wählt man zuletzt, nach Wohnsitz und Steueranalyse, nie zuerst.
Bankakzeptanz
Eine Stiftung ohne Bank ist eine Idee. Banken entscheiden, mehr als Gesetze, welche Strukturen funktionieren. Unsere Erfahrung:
- Liechtensteinische und Schweizer Banken kennen Liechtensteiner Stiftungen am besten und erwarten eine saubere Dokumentation der Mittelherkunft und einen echten Stiftungsrat.
- Stiftungen aus Jersey und Guernsey werden von Privatbanken in London, der Schweiz und Singapur breit akzeptiert.
- Stiftungen aus Nevis und Panama sind bankfähig, aber mit längerem Onboarding und mehr Fragen zu Zweck und Substanz.
- Stiftungen von den Seychellen und den Cook Islands sind schwerer zu banken und brauchen den Bankplan vor der Errichtung.
Zur Bankstruktur rund um eine Stiftung lesen Sie Bankkonto nach dem Auswandern.
Häufige Fehler
- Wahl nach Prospekt. Der Standort mit den härtesten Gläubigerregeln kann für einen in Deutschland Ansässigen die schwächste Wahl sein.
- Jeden Hebel behalten. Vorbehalte fühlen sich sicher an. Für ein Gericht sehen sie aus wie Eigentum.
- Zu spät dotieren. Zuwendungen nach sichtbarem Anspruch sind am leichtesten anzufechten.
- Erben ignorieren. Eine Stiftung, die ein Kind enterbt, lädt zum Prozess im Land des Kindes ein.
- Meldungen ignorieren. CRS-Daten erreichen das Finanzamt, ob der Stifter erklärt oder nicht.
- Die Bank vergessen. Eine Struktur, der keine Bank ein Konto eröffnet, ist ein Kostenfaktor, kein Schutz.
So bauen wir es mit Ihnen
- Erfassen. Vermögen, Wohnsitz, Familie, Risiken und Zeitplan.
- Prüfen. Ist die Stiftung das richtige Instrument, oder sind Trust, Gesellschaft oder eine einfachere Lösung besser?
- Vergleichen. Zwei oder drei Standorte, mit schriftlichen Stellungnahmen zugelassener Anwälte und Steuerberater.
- Errichten. Statuten, Beistatuten, Stiftungsrat, Protektor, Bank.
- Begleiten. Jährliche Überprüfung, Ausschüttungen, Meldungen, Wohnsitzwechsel.
Schützen Sie es, bevor jemand danach fragt.
Bereit für eine Struktur, die Ihre Familie über Generationen trägt?
Sagen Sie uns, was Sie besitzen, wo Sie leben und wen Sie schützen wollen. Wir prüfen, ob eine Stiftung das richtige Instrument ist, vergleichen die Standorte für Ihren Fall und koordinieren die zugelassenen Anwälte, Stiftungsräte und Steuerberater, die sie errichten und führen.
Ich will meine Struktur → Oder mit dem Plan-B-Formular beginnen
Wir koordinieren; rechtliche, stiftungsbezogene und steuerliche Leistungen erbringen unabhängige, zugelassene Partner im eigenen Namen und in eigener Verantwortung. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Ist eine Stiftung besser als ein Trust?
Keines ist generell besser. Die Stiftung wird in Ländern des Civil Law wie Deutschland und Rumänien oft leichter anerkannt, weil sie eine juristische Person ist. Ein Trust kann flexibler sein und auf den Cook Islands oder in Nevis stärker gegen Gläubiger schützen.
Kann ich Stifter und Begünstigter zugleich sein?
In den meisten Rechtsordnungen ja. Es ist aber die häufigste Schwachstelle. Je mehr Sie profitieren und kontrollieren, desto eher behandeln Gericht oder Finanzamt das Vermögen als Ihres.
Ist Panama 2026 noch nutzbar?
Ja, mit Vorsicht. Panama wurde am 9. Oktober 2026 von der EU-Liste nicht kooperativer Länder gestrichen und bleibt bis zur Prüfung des Global Forum unter EU-Beobachtung. Banken prüfen weiterhin verstärkt.
Erfährt mein Finanzamt von meiner Stiftung?
Ja. Alle Standorte in diesem Leitfaden tauschen Daten nach dem CRS aus. Planen Sie mit voller Transparenz.
Schützt eine Stiftung vor dem Pflichtteil?
Im Stiftungsstaat oft ja. In Deutschland können Pflichtteilsberechtigte weiter Ergänzung gegen Nachlass und Beschenkte verlangen. Eine Firewall ist im Ausland kein Schild.
Welcher Standort passt für in Deutschland Ansässige?
Oft eine Stiftung in EU oder EWR wie Liechtenstein, weil § 15 Abs. 6 AStG einen Weg aus der Zurechnung bietet, wenn das Vermögen Ihrer Verfügungsmacht wirklich entzogen ist. Das erfordert eine deutsche steuerliche Stellungnahme.
Welcher Standort passt für in Rumänien Ansässige?
Es gibt keine gefestigte Antwort, weil die rumänische Praxis zu Ausschüttungen ausländischer Stiftungen ungeklärt ist. Wir beginnen mit der rumänischen Steueranalyse und wählen den Standort danach.
Wo lese ich mehr über Nevis?
Unser Leitfaden zur Nevis Multiform Foundation erklärt, wie ein einziger Rechtsträger Stiftung, Trust, Gesellschaft oder Personengesellschaft sein kann.
Weiterführend
Für den Trust-Vergleich lesen Sie Cook-Islands-Trust, Nevis-Trust oder US-DAPT. Zu Steuern und Banken in Liechtenstein im Detail lesen Sie Liechtensteiner Stiftung und Bank. Der Begleitleitfaden zur Nevis Multiform Foundation geht tief in die flexibelste Stiftung dieses Vergleichs. Für das Gesamtbild lesen Sie Vermögensschutz und Privatsphäre. Alle Leitfäden finden Sie im deutschen Blog.
Quellen
- Liechtenstein, Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR), Art. 552: https://www.gesetze.li/konso/1926004000
- Liechtenstein, Amt für Justiz: https://www.llv.li/de/landesverwaltung/amt-fuer-justiz
- Gasser Partner, Gläubigerschutz liechtensteinischer Stiftungen (Trusts & Trustees, 2014): https://gasserpartner.com/storage/publikationen/artikel-2014/how-to-protect-the-assets-trust_trustees.pdf
- Nevis, Multiform Foundations Ordinance, Cap. 7.08(N), revidierte Fassung, Stand 31. Dezember 2017: https://www.nevisfsrc.com/wp-content/uploads/2023/06/Ch-07.08N-Multi-form-Foundations-Ord.pdf
- Nevis Financial Services Regulatory Commission, Stiftungen: https://www.nevisfsrc.com/services/foundations/
- Panama, Gesetz 25 vom 12. Juni 1995 und Gesetz 129 vom 17. März 2020 (Gaceta Oficial): https://www.gacetaoficial.gob.pa/
- Rat der EU, Pressemitteilung vom 9. Oktober 2026: https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2026/10/09/taxation-council-updates-the-eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions-for-tax-purposes/
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- Foundations (Jersey) Law 2009: https://www.jerseylaw.je/laws/current/l_23_2009
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- Niederlande, Burgerlijk Wetboek Buch 2, Art. 285: https://wetten.overheid.nl/BWBR0003045/
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- Außensteuergesetz, § 15: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__15.html
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Geprüft am 23. Oktober 2026.
Titelbild: Vaduz und das Rheintal, Liechtenstein. Foto: zpunout, Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0, zugeschnitten.