Thailand: LTR oder DTV 2026? Warum das DTV ein Visum und kein Steuerregime ist, wie die Überweisungsregel seit 2024 wirkt und wann Zypern beide schlägt
Plan B Thailand: Das DTV ist ein Visum, kein Steuerregime. LTR-Kategorien, 180-Tage-Test, Überweisungsregel seit 2024 und Wegzugsfragen.

In diesem Ratgeber
- Das Wichtigste vorab
- Das DTV: was es ist und was nicht
- Thailändische Ansässigkeit: 180 Tage je Kalenderjahr
- Die Überweisungsregel seit 2024
- Das LTR: ein Aufenthaltsprogramm mit Steuervorteil
- Was Deutschland nach dem Wegzug weiter beansprucht
- Der Vergleich mit Zypern, und wann Thailand gewinnt
- Vier Fälle
- Häufige Fehler bei Thailand als Plan B
- Umsetzung in sechs Schritten
- So machen Sie es richtig
- Häufige Fragen
- Wie das in Ihren Gesamtplan passt
- Quellen
Stand 21. Oktober 2026: auf Grundlage des Royal Decree Nr. 743 B.E. 2565 (2022) zu den Steuervorteilen des Long-Term-Resident-Visums, der Anweisungen Por. 161/2566 und Por. 162/2566 des thailändischen Revenue Department zu ins Land gebrachten Auslandseinkünften, Section 41 des thailändischen Revenue Code, der Bekanntmachungen Por. 3/2568 und Por. 4/2568 des Board of Investment, der Bekanntmachung des Außenministeriums zum Destination Thailand Visa, des Handbuchs des Revenue Department zur Anrechnung ausländischer Steuern vom November 2025, des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Thailand sowie der §§ 2 und 6 AStG und § 1 EStG in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, wenn sich Gesetz oder Verwaltungspraxis ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Deutschland oder in Thailand.
Januar in München. Grauer Himmel, Stau, wieder ein Brief vom Finanzamt. Stellen Sie sich einen anderen Morgen vor: eine Wohnung in Chiang Mai oder Bangkok, 30 Grad, der Laptop auf der Terrasse, Ihre europäischen Kunden schlafen noch, und Ihr Arbeitstag ist schon erledigt. Sehr gute Privatkliniken, Lebenshaltungskosten, bei denen Ihr europäisches Einkommen Freiheit bedeutet, nicht Überleben. Und zwei Visa, die wie für Sie geschrieben scheinen: das Long-Term-Resident-Visum, kurz LTR, und das Destination Thailand Visa, kurz DTV.
Der Trick, den die meisten übersehen: Die beiden Visa leisten nicht dasselbe. Das LTR ist ein Aufenthaltsprogramm mit einem Steuervorteil, der in einem königlichen Dekret steht. Das DTV ist ein Visum: Es sagt der Einwanderungsbehörde, wie lange Sie bleiben dürfen, dem Finanzamt in Bangkok sagt es nichts, und dem in Deutschland erst recht nicht. Seit 2024 besteuert Thailand ins Land gebrachte Auslandseinkünfte anders. Wer die Regel kennt, baut sein Leben um sie herum. Wer sie nicht kennt, zahlt.
Der deutsche Staat hätte Sie gern weiter als Steuerzahler mit Wohnsitz in Deutschland. Wir zeigen Ihnen die Karte: was jedes Visum bietet, wie die thailändische Ansässigkeit funktioniert, was die Überweisungsregel von 2024 bedeutet, wo die LTR-Befreiung für Sie arbeitet, was Deutschland nach dem Wegzug weiter beansprucht und wie sich Thailand mit Zypern verbinden lässt. Klingt wie ein Märchen. Es ist real, weil es legal ist. Bisher machten solche Pläne Familien mit Beratern in Singapur und Zürich. Heute können Sie das auch, mit ENCC.
Das Wichtigste vorab
Der Gewinn: Das richtige Visum, die richtige Zahl an Tagen und die richtige Basis machen aus Thailand ein Leben, das die meisten nur aus dem Urlaub kennen.
- Das DTV öffnet die Tür: bis zu 180 Tage je Einreise, einmal verlängerbar um bis zu 180 Tage, fünf Jahre Mehrfacheinreise. Wissen Sie, was es ist: ein Visum, kein Steuerregime. Eine Steuerregel enthält es nicht.
- Die Steuer folgt den Tagen, nicht dem Visum. Unter 180 Tagen im Kalenderjahr sind Sie in Thailand nicht ansässig. Ab 180 Tagen sind Sie es.
- Seit 1. Januar 2024 versteuert ein in Thailand Ansässiger Auslandseinkünfte, sobald er sie ins Land bringt, im Jahr der Entstehung oder später. Einkünfte aus der Zeit vor 2024 bleiben außen vor, per gesonderter Anweisung.
- Das LTR ist der Hauptgewinn. Für drei der vier Kategorien sind Auslandseinkünfte, die in einem früheren Steuerjahr entstanden und ins Land gebracht werden, per Dekret befreit. Die vierte erhält 17 % pauschal auf begünstigte thailändische Arbeitseinkünfte.
- Die diskutierte Lockerung ist noch kein Gesetz. Am 21. Oktober 2026 stand sie nicht in der Royal Gazette. Wir planen nach geltendem Recht.
- Deutschland lässt Sie nicht wegen eines Visums gehen. Wohnsitz, Wegzugsbesteuerung und erweiterte beschränkte Steuerpflicht richten sich nach deutschem Recht. Genau deshalb planen wir den Wegzug zuerst.
Das DTV: was es ist und was nicht
Der Gewinn: fünf Jahre Mehrfacheinreise, lange und legale Aufenthalte, ohne die Grenzgänge von früher.
2024 hat Thailand die Tür für Menschen wie Sie geöffnet. Das Außenministerium schuf das Destination Thailand Visa für Remote-Arbeitende, digitale Nomaden und Freiberufler. Auch für Menschen, die für Muay Thai, Kochkurse, Sporttraining, medizinische Behandlung oder Seminare kommen. Ehepartner und Kinder kommen mit.
Das bekommen Sie, laut Veröffentlichung:
- Gültigkeit: fünf Jahre, Mehrfacheinreise.
- Aufenthalt: bis zu 180 Tage je Einreise, mit einer Verlängerung beim Immigration Bureau um bis zu 180 Tage.
- Gebühr: 10.000 Baht zum veröffentlichten Satz; jede Auslandsvertretung erhebt den Gegenwert in Landeswährung, zum Beispiel 350 Euro in Helsinki.
- Mittel: Sie weisen mindestens 500.000 Baht nach. Die Auslandsvertretungen verlangen meist den Kontostand der Monate vor dem Antrag. Die Unterlagenlisten unterscheiden sich, also prüfen wir die Vertretung, bei der Sie beantragen. Seit Ende August 2026 nehmen viele thailändische Auslandsvertretungen, darunter London und Helsinki, DTV-Anträge nur noch von Staatsangehörigen oder Personen mit Daueraufenthalt des jeweiligen Landes an, mit Führungszeugnis. Prüfen Sie vor dem Antrag die Seite Ihrer Vertretung. Die Antragsakte bereiten wir mit Ihnen vor.
Remote angestellt bei einer ausländischen Firma? Selbständig mit ausländischen Kunden? Dann ist das DTV für Sie gebaut. Schluss mit Visa-Runs und Grenztricks. Sie bekommen einen sauberen, legalen Status. Das ist etwas wert.
Damit Sie es richtig nutzen, kennen Sie seine Grenzen:
- Ihr Steuerstatus kommt von woanders. Es gibt keinen DTV-Steuersatz, keine DTV-Befreiung, keinen DTV-Bescheid. Ihre Lage ergibt sich aus dem Revenue Code, Ihren Tagen im Land und der Herkunft Ihrer Einkünfte. Genau das planen wir.
- Die Arbeit gilt Ihren ausländischen Kunden. Remote-Arbeit für ausländische Auftraggeber ist der Zweck. Arbeit für thailändische Arbeitgeber oder Kunden wirft Fragen zur Arbeitserlaubnis auf, die das Visum nicht beantwortet.
- Es ist kein Daueraufenthalt. Es ist ein langer, touristisch angelegter Status mit Remote-Zweck, erneuert durch Einreise und Verlängerung.
Stellen Sie sich vor, in einem Jahr ist alles erledigt: die Terrasse in Chiang Mai, ein sauberer Status, ein Kalender unter Kontrolle. Wir bauen das mit Ihnen.
Thailändische Ansässigkeit: 180 Tage je Kalenderjahr
Der Trick: In Thailand folgt die Steuer den Tagen, nicht dem Visum. Wer seinen Kalender beherrscht, beherrscht seine Steuer.
Der Test ist einfach, und das ist eine gute Nachricht. Nach Section 41 des Revenue Code ist ansässig, wer sich in einem Steuerjahr insgesamt 180 Tage oder länger in Thailand aufhält. Steuerjahr ist das Kalenderjahr.
Drei Folgen, die Sie für sich nutzen. Erstens: Schöpfen Sie das DTV voll aus, sind Sie fast sicher ansässig. Zweitens: Die Zählung beginnt jeden 1. Januar neu. Vom 1. August bis 31. März sind das etwa 153 Tage im ersten Jahr und 90 im zweiten. In keinem Jahr sind Sie ansässig. Drittens: Nicht in Thailand ansässig heißt nicht nirgendwo ansässig. Deutschland prüft nach eigenen Regeln. Deshalb bauen wir immer auch den Anker.
Bisher hatten nur die Reichen jemanden, der Kalender und Konten für sie ordnete. Jetzt auch Sie: Beratung buchen.
Die Überweisungsregel seit 2024
Der Gewinn: Geld, das Sie außerhalb Thailands lassen, erfasst die aktuelle Regel nicht, und vor 2024 erzielte Einkünfte bleiben außen vor. Mit einer gut gebauten Struktur entscheiden Sie, was wann ins Land kommt.
Bis Ende 2023 war Thailand ein Hafen für Auslandseinkünfte. Das Revenue Department las Section 41 so: steuerpflichtig nur, wenn im selben Steuerjahr ins Land gebracht. Im einen Jahr verdienen, im nächsten überweisen, und die thailändische Steuer griff nicht.
Ab 1. Januar 2024 hat die Anweisung Por. 161/2566 das Spiel geändert. Wer in Thailand ansässig ist und Einkünfte aus Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen im Ausland ins Land bringt, gibt sie für das Jahr der Überweisung an, gleich wann sie entstanden. Die gute Nachricht: Die Anweisung Por. 162/2566 schützt die Vergangenheit. Vor dem 1. Januar 2024 entstandene Einkünfte bleiben beim späteren Transfer frei.
Die Karte, kurz:
- Steuerpflichtig: Auslandseinkünfte aus der Zeit Ihrer thailändischen Ansässigkeit ab 2024, sobald sie ins Land kommen. Gehalt, Gewinne, Dividenden, Zinsen, Mieten und Veräußerungsgewinne.
- Wann: im Jahr der Überweisung, zum progressiven Tarif von 0 % auf die ersten 150.000 Baht Nettoeinkommen bis 35 % über 5.000.000 Baht.
- Was Ihnen bleibt: Einkünfte aus der Zeit vor 2024 und Einkünfte, die im Ausland bleiben. Geld, das nicht nach Thailand kommt, erfasst die aktuelle Regel nicht.
- Keine Doppelbesteuerung: Besteht ein Abkommen mit dem Quellenstaat, wird die ausländische Steuer auf dieselben Einkünfte bis zur Höhe der thailändischen Steuer angerechnet. Das Revenue Department hat dazu im November 2025 ein Berechnungshandbuch veröffentlicht. Die Anrechnung erfolgt länderweise.
Die diskutierte Lockerung ist kein Gesetz
Seit 2025 diskutiert die Regierung, Auslandseinkünfte freizustellen, die im Jahr ihrer Entstehung oder im Folgejahr ins Land kommen. Klingt gut. Aber am 21. Oktober 2026 stand nichts in der Royal Gazette, und erst die Veröffentlichung macht eine thailändische Steuerregel verbindlich. Bis dahin gilt die Regel von 2024 für jede Überweisung. Wird sie Gesetz, prüfen wir das Inkrafttreten, bevor wir darauf bauen.
Saubere Geldspur
Hier liegt der Trick, der den Unterschied macht: der Nachweis. So setzen wir es auf: getrennte Konten für Altvermögen und neue Einkünfte, eröffnet vor dem Umzug. Alles auf einem Konto? Dann wird jede Überweisung zur Diskussion mit dem Fiskus.
Freie Menschen warten nicht auf Erlaubnis, um zu behalten, was sie verdienen. Sie planen die Reihenfolge ihrer Überweisungen: Wir planen Ihre.
Das LTR: ein Aufenthaltsprogramm mit Steuervorteil
Der Preis: bis zu zehn Jahre Aufenthalt, eine digitale Arbeitserlaubnis und, für drei Kategorien, per königlichem Dekret befreite Auslandseinkünfte, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Das LTR ist Thailands Premiumvisum, verwaltet vom Board of Investment (BOI). Sie bekommen bis zu zehn Jahre Aufenthalt, erteilt als fünf plus fünf, solange die Voraussetzungen fortbestehen. Dazu eine digitale Arbeitserlaubnis, eine Jahresmeldung statt der 90-Tage-Meldung und bevorzugte Abfertigung an Flughäfen. Die Kriterien stehen in der Bekanntmachung Por. 3/2568, gestützt auf einen Kabinettsbeschluss vom 13. Januar 2025. Antrag online beim BOI. Die Prüfung ist kostenlos; die Visagebühr nach Genehmigung beträgt 50.000 Baht.
Vier Kategorien, vier Eintrittskarten:
- Wealthy Global Citizen: mindestens 1 Million US-Dollar Gesamtvermögen und mindestens 500.000 US-Dollar in Thailand investiert, in Staatsanleihen, Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien.
- Wealthy Pensioner: ab 50 Jahren und im Ruhestand, mit Renten- oder festen Einkünften von mindestens 80.000 US-Dollar jährlich, oder mindestens 40.000 US-Dollar zusammen mit 250.000 US-Dollar Investition in Thailand.
- Work-from-Thailand Professional: Remote-Angestellte etablierter ausländischer Unternehmen, also börsennotierter Gesellschaften oder privater Unternehmen mit mindestens drei Jahren Geschäftstätigkeit und 50 Millionen US-Dollar Umsatz in den letzten drei Jahren, mit durchschnittlich mindestens 80.000 US-Dollar Einkommen in den letzten zwei Jahren oder 40.000 US-Dollar mit Masterabschluss oder weiteren Nachweisen.
- Highly Skilled Professional: Fachkräfte in den Zielbranchen, die für Unternehmen oder Einrichtungen in Thailand arbeiten.
Für alle gilt: Krankenversicherung mit mindestens 50.000 US-Dollar Deckung in Thailand oder eine der zugelassenen Alternativen. Und das BOI ist deutlich: Alle Voraussetzungen müssen während der gesamten Laufzeit erfüllt bleiben.
Der Steuervorteil, genau gelesen
Jetzt der Gewinn. Für Wealthy Global Citizens, Wealthy Pensioners und Work-from-Thailand Professionals stellt das Royal Decree Nr. 743 Auslandseinkünfte aus Arbeit, Geschäftstätigkeit oder Vermögen im Ausland, die in einem früheren Steuerjahr entstanden und ins Land gebracht werden, von der Einkommensteuer frei. Highly Skilled Professionals erhalten einen pauschalen Abzug von 17 % auf begünstigte Arbeitseinkünfte. So setzen wir es richtig auf: Die LTR-Bedingungen gelten jedes Jahr. Verfehlt man sie, ruht der Vorteil für dieses Jahr. Planen Sie große Überweisungen von Einkünften desselben Jahres? Dann klären wir die Formulierung „in einem früheren Steuerjahr“ vorher mit einer zugelassenen Beratung in Thailand.
Die Karte, kurz: Das DTV öffnet die Tür nach Thailand. Das LTR bringt einen echten Steuervorteil, wenn Sie sich qualifizieren. Die Remote-Kategorie ist für Angestellte großer Konzerne gebaut, nicht für Inhaber kleiner Gesellschaften. Für Unternehmer ist deshalb oft eine andere Kombination die stärkste: die steuerliche Basis in Zypern, der Winter in Thailand.
Hören Sie auf, einen Staat zu finanzieren, der Sie als Ressource behandelt. Bauen Sie das Leben der freien Menschen.
LTR, DTV oder Zypern plus Thailand: Welcher Weg ist Ihrer?
Wir beginnen mit Ihren Einkünften, Ihrem Wegzug aus Deutschland und Ihrer Vorstellung vom Leben. Dann koordinieren wir mit zugelassenen Beratern in Thailand und Zypern die Struktur, die für Sie sinnvoll ist.
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Wir koordinieren; Steuer-, Rechts- und Einwanderungsberatung leisten unabhängige, zugelassene Partner in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung.
Bis zu zehn Jahre Sonne, Auslandseinkünfte per königlichem Dekret geschützt: Bisher war das etwas für Reiche, jetzt auch für Sie. Prüfen Sie, ob Sie sich qualifizieren.
Was Deutschland nach dem Wegzug weiter beansprucht
Der Trick: Freiheit beginnt mit einem sauberen Wegzug. Sie beenden den deutschen Wohnsitz auf dem Papier und tatsächlich, und planen die verbleibenden deutschen Ansprüche von Anfang an mit ein.
Dieser Teil entscheidet mehr als jeder thailändische Steuersatz. Wir klären ihn vor dem Umzug.
Wohnsitz bleibt Wohnsitz
Behalten Sie eine Wohnung in Deutschland, die Sie jederzeit nutzen können? Dann bleiben Sie nach § 1 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 8 AO unbeschränkt steuerpflichtig, auch mit DTV und 300 Tagen in Bangkok. Beanspruchen beide Staaten Sie, entscheidet das DBA Deutschland-Thailand. Wer Haus und Familie in Deutschland lässt, verliert diesen Test meist. Deshalb planen wir den vollständigen Umzug.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Halten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig? Dann versteuern Sie beim Wegzug den Wertzuwachs der Anteile, als hätten Sie verkauft. Seit 2022 gibt es keine zinslose Stundung mehr, sondern sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Das gilt für Thailand ebenso wie innerhalb der EU. Darum bewerten wir vor dem Wegzug, nicht danach. Unser Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung zum Jahresende zeigt den Ablauf.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Deutsche Staatsangehörige mit mindestens fünf Jahren unbeschränkter Steuerpflicht in den letzten zehn Jahren können bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug erweitert beschränkt steuerpflichtig sein, wenn sie im neuen Staat niedrig besteuert werden und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben. Der Tarif in Thailand reicht bis 35 %. Die Finanzverwaltung legt die Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG abstrakt aus und nennt als Beispiel die britische Remittance-Basis für Non-Doms (BMF, Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes vom 22. Dezember 2023, Rn. 23). Die LTR-Befreiung ist ein an einen Status geknüpftes Sonderregime; planen Sie damit, dass sie als Vorzugsbesteuerung gilt. Ob schon die allgemeine thailändische Überweisungsregel genügt, ist offen und eine Frage für Ihre Steuerberatung. Ihre Auswege liegen in den Tatsachen: keine wesentlichen wirtschaftlichen Interessen im Inland, erweiterte Inlandseinkünfte von höchstens 16.500 Euro im Jahr oder der Nachweis, dass Ihre gesamte Steuer mindestens zwei Drittel der deutschen Vergleichssteuer beträgt. Das DBA Deutschland-Thailand geht § 2 vor (dieselben BMF-Grundsätze, Rn. 7).
Ihre GmbH
Entscheiden Sie, wo Ihre Gesellschaft geführt wird. Führen Sie die deutsche GmbH vom Laptop in Chiang Mai, bleibt sie in Deutschland steuerpflichtig, und je nach Umfang wird in Thailand eine Betriebsstätte oder der Ort der Geschäftsleitung zur Frage. Ausschüttungen an Sie unterliegen weiter der deutschen Kapitalertragsteuer, im Rahmen des Abkommens. Für Gründer kommt die Struktur deshalb vor dem Visum.
Bisher waren Pläne auf zwei Kontinenten das Spielzeug großer Vermögen. Jetzt auch für Sie: sprechen Sie mit uns.
Der Vergleich mit Zypern, und wann Thailand gewinnt
Der Gewinn: Sie müssen nicht zwischen Europa und Asien wählen. Basis in Zypern, Dividenden ohne SDC als Non-Dom, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, und der Winter in Bangkok.
Wir sagen es offen: Wir beraten zu Zypern. Genau deshalb zeigen wir Ihnen, wo jedes Land gewinnt.
Wo Zypern gewinnt. Zypern ist EU-Mitglied. Als deutsche Staatsangehörige leben Sie dort mit Freizügigkeit, mit der üblichen Registrierung für EU-Bürger. Die Ansässigkeit bauen Sie in einem Kalenderjahr auf, über die 183-Tage- oder die 60-Tage-Regel. Die zyprische Ansässigkeitsbescheinigung wird von Banken, vom Bundeszentralamt für Steuern und unter dem DBA Deutschland-Zypern anerkannt. Als nicht domizilierter Ansässiger tragen Ihre Dividenden und Zinsen keine SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze von 4.770 Euro im Jahr, wie unser Leitfaden zu Non-Dom-Dividenden in Zypern zeigt. Gesellschaften zahlen 15 % Körperschaftsteuer. Alles steht im Gesetz, nicht in einem Dekret, das an eine Visumkategorie gebunden ist. Die deutschen Fragen nach § 2 und § 6 AStG stellen sich auch dort, und wir planen sie mit ein.
Wo Thailand gewinnt. Beim Lebensstil. Bei den Lebenshaltungskosten abseits der Touristenzentren. Bei den Privatkliniken und der Lage in Asien. Liegen Sie über der Vermögensschwelle der Wealthy Global Citizens und wollen in Asien leben? Dann ist die LTR-Befreiung ein echter Vorteil.
Wann Sie Thailand wählen. Ihr Leben findet in Asien statt, Ihre Einkünfte bleiben überwiegend im Ausland oder fallen unter die LTR-Befreiung, und Sie brauchen keine EU-Basis.
Wann Sie Zypern wählen. Sie besitzen eine Gesellschaft und entnehmen Gewinne als Dividende. Sie brauchen EU-Zugang und eine EU-Ansässigkeitsbescheinigung. Oder Sie erfüllen die LTR-Tests nicht.
Das Beste aus beiden Welten. Manche Familien halten Zypern als steuerliche und europäische Basis und verbringen den Winter mit Visum in Thailand, unter 180 Tagen, während die zyprische Ansässigkeit über die 60-Tage-Regel bestehen bleibt. So setzen wir es auf: disziplinierter Kalender, echte Wohnung und Geschäftstätigkeit in Zypern. Unser Kalender zur 60-Tage-Regel zeigt die Rechnung, und Zypern als EU-Basis im Plan B zeigt die Kombination mit einem zweiten Wohnsitz.
Europa für die Struktur, Asien für das Leben. Genau das bauen wir für Sie: Sprechen Sie mit uns.
Vier Fälle
Stellen Sie sich vor, Sie wären in einer dieser vier Geschichten. Echte Muster, die richtige Reihenfolge und was jeder gewinnt.
Jonas, Leipzig: Freiberufler mit DTV
Montag, 7 Uhr in Leipzig, Regen am Fenster und ein Kundentermin, den er von überall führen könnte. Jonas entwickelt Software für Kunden in Europa und träumt ab Januar von Bangkok. Mit DTV und Verlängerung kommt er 2027 auf 300 Tage in Thailand. Damit ist er dort ansässig. Er überweist monatlich 4.000 Euro für sein Leben. Nach geltender Regel sind diese 2027 verdienten Einkünfte in Thailand steuerpflichtig, sobald sie ankommen. Behält er seine Leipziger Wohnung, bleibt er zugleich in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, und das DBA entscheidet. Seine Lektion: Die echte Entscheidung ist nicht das Visum, sondern wo er ansässig ist. Mit dem richtigen Plan wählt Jonas zuerst den Anker, dann das Visum.
Heike und Rolf, Freiburg: Ruheständler mit Kapitalerträgen
Wieder ein grauer Februar in Freiburg, die Heizkostenabrechnung auf dem Tisch. Heike ist 61, Rolf 63. Sie träumen von Wintern ohne Schnee und guten Kliniken. Ihre Renten und Kapitalerträge liegen über 80.000 US-Dollar jährlich, also erfüllen sie die Kategorie Wealthy Pensioner. Ihre ins Land gebrachten Auslandseinkünfte fallen unter die Befreiung des Dekrets, im Rahmen seines Wortlauts und solange die Bedingungen erfüllt sind. Ein Punkt vor dem Umzug: Renten regelt zusätzlich das Abkommen, und bestimmte deutsche Renten bleiben in Deutschland steuerpflichtig, gleich was Thailand tut. Ihr Steuerberater prüft das vorher.
Tobias, Düsseldorf: Gründer mit Beratungs-GmbH
Zehn Düsseldorfer Winter, zehn Jahre Steuerbescheide, die mit jedem guten Jahr wachsen. Tobias hält 100 % an einer Beratungs-GmbH und will den Großteil des Jahres in Asien verbringen. Die Kategorie Work-from-Thailand erfüllt er nicht: Ihm gehört sein Arbeitgeber. Mit DTV wären ins Land gebrachte Dividenden in Thailand steuerpflichtig, nachdem Deutschland bereits Kapitalertragsteuer einbehalten hat. Dazu kommen § 6 und § 2 AStG. Jetzt der Zypern-Plan: neue Gesellschaft in Limassol, von dort geführt, Ansässigkeit über die 60-Tage-Regel, Dividenden ohne SDC als Non-Dom, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, und Winter in Thailand mit sorgfältig gezählten Tagen. Für ihn ist Zypern die Basis und Thailand der Ort, an dem er den schönsten Teil des Jahres lebt.
Monika und Klaus, Bremen: Zypern als Basis, Thailand im Winter
Monika und Klaus haben ihre Beratungs-GmbH verkauft und wollen die Winter in Thailand verbringen. So haben sie es aufgesetzt. Sie ziehen nach Zypern, mieten eine Wohnung und gründen eine kleine Gesellschaft, die Klaus als Direktor von Zypern aus führt. Monika ist ebenfalls Direktorin, denn die 60-Tage-Regel prüft jede Person einzeln, und das Amt darf im Jahr nicht enden. Beide verbringen jedes Jahr mindestens 60 Tage in Zypern. Von November bis Februar reisen sie mit dem DTV nach Thailand: rund 120 Tage, verteilt auf zwei Kalenderjahre, klar unter der Schwelle von 180 Tagen. In keinem anderen Staat sind sie insgesamt über 183 Tage im Jahr. Das Ergebnis: Zypern bleibt ihr steuerlicher Wohnsitz, Thailand wird kein Ansässigkeitsstaat, und Überweisungen für den Winter lösen keine thailändische Steuer als Ansässige aus. Der Veräußerungsgewinn wurde im Verkaufsjahr in Deutschland versteuert. Wohnung, Abmeldung und § 2 AStG haben sie vor dem Umzug mit ihrer Steuerberaterin geklärt. Den Erlös halten sie außerhalb Thailands und überweisen nur, was sie im Winter ausgeben. Wollen sie später länger als 180 Tage bleiben, stellen sie den Plan vorher neu auf. Der Kern ist der Kalender, nicht das Visum, mit Belegen für jeden Reisetag.
Wählen Sie Ihre Geschichte. In einem Jahr kann es Ihre sein: Starten Sie mit einem Gespräch.
Häufige Fehler bei Thailand als Plan B
Der Trick: Wer die Fehler der anderen kennt, macht sie nicht selbst. Jede dieser Fallen umgehen wir mit Ihnen im Voraus.
- Das DTV für eine Steuerlösung halten. Es regelt den Aufenthalt. Ihre Steuer kommt aus Tagen, Wohnsitz und Herkunft der Einkünfte.
- Ersparnisse und laufende Einkünfte auf einem Konto mischen. Dann lässt sich bei keiner Überweisung belegen, ob sie aus der Zeit vor 2024 stammt oder aus einem Jahr der thailändischen Ansässigkeit.
- Die Tage nur grob zählen. 179 und 180 Tage machen den Unterschied. Wir führen mit Ihnen ein Reisetagebuch mit Belegen.
- Die deutsche Wohnung behalten. Mit einer jederzeit nutzbaren Wohnung bleiben Sie nach § 8 AO unbeschränkt steuerpflichtig, gleich wie lange Sie in Thailand sind.
- Die Wegzugsbesteuerung übersehen. Wer GmbH-Anteile ab 1 % hält, sollte die Bewertung vor dem Wegzug kennen, nicht danach.
- Die GmbH weiter vom Laptop in Thailand führen und nichts dokumentieren. Dann stellen sich Fragen nach Betriebsstätte und Ort der Geschäftsleitung in beiden Staaten.
- Auf die angekündigte Lockerung bauen. Bis zur Veröffentlichung in der Royal Gazette gilt die Regel von 2024.
Umsetzung in sechs Schritten
Der Gewinn: Sechs Schritte, und Thailand ist kein Traum mehr, sondern ein Plan mit Datum.
- Ziel klären. Wollen Sie Thailand als Lebensmittelpunkt, als Winterquartier neben einer anderen Ansässigkeit oder als Ruhestandsort? Davon hängt ab, ob DTV, LTR oder ein anderes Visum passt.
- Kategorie prüfen. Erfüllen Sie eine LTR-Kategorie heute und voraussichtlich über die ganze Laufzeit? Wenn nicht, planen Sie ohne die Befreiung.
- Geld ordnen. Vor dem Umzug Altvermögen und künftige Einkünfte auf getrennten Konten führen, Kontoauszüge zum Stichtag 31. Dezember 2023 aufbewahren.
- Deutschland prüfen lassen. Wohnsitz, § 6 AStG, § 2 AStG und die Folgen für Ihre GmbH mit Ihrer Steuerberatung vor dem Umzug durchgehen.
- Tage planen. Einen Kalender je Kalenderjahr führen, mit dem Ziel unter oder über 180 Tagen, bewusst gewählt.
- Thailändische Erklärung vorbereiten. Wer ansässig ist und Auslandseinkünfte ins Land bringt, braucht eine thailändische Steuernummer und eine Erklärung, mit Anrechnung ausländischer Steuern nach Abkommen.
So machen Sie es richtig
Der Trick ist nicht, Regeln zu umgehen, sondern sie in der richtigen Reihenfolge zu nutzen. So bauen wir Ihren Plan:
- EU-Basis, wo es zählt. Brauchen Sie EU-Aufenthalt oder EU-Marktzugang, setzen Sie den Anker in Zypern, und Thailand wird der Ort, an dem Sie einen Teil des Jahres leben.
- Dividenden über die richtige Struktur. Leben Sie von Dividenden aus der eigenen Gesellschaft und erfüllen die LTR-Tests nicht, bringen Sie sie nicht mit einem DTV nach Thailand. Wir planen sie stattdessen über Zypern: als in Zypern steuerlich ansässiger Non-Dom, keine SDC auf Dividenden, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze.
- Getrennte Konten von Anfang an. Altes Kapital, neue Einkünfte und bereits versteuerte Einkünfte liegen vor dem Umzug auf getrennten Konten, damit jede Überweisung eine klare Geschichte hat.
- Nur veröffentlichte Regeln. Maßgeblich ist, was in der Royal Gazette steht, nicht was angekündigt wurde, und wir passen den Plan an, wenn sich das Recht ändert.
Hören Sie auf, einen Staat zu finanzieren, der Sie als Ressource behandelt. Bauen Sie das Leben der freien Menschen.
Thailand, Zypern oder beides: Wir zeichnen Ihre Karte.
Sagen Sie uns, wo Sie heute stehen, wovon Sie leben und wo Sie hinwollen. Wir gehen die Optionen mit Ihnen durch und bringen Sie mit zugelassenen Spezialisten zusammen, die die passende Struktur rechtmäßig und nach Maß bauen.
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Häufige Fragen
Ist das DTV ein Steuervisum?
Nein. Es ist ein aufenthaltsrechtlicher Status: Es sagt, wie lange Sie bleiben dürfen. Ihre Steuerlage kommt aus Ihren Tagen in Thailand und der Herkunft Ihrer Einkünfte. Genau das planen wir gemeinsam.
Zahlen DTV-Inhaber in Thailand Steuern?
Ab 180 Tagen im Kalenderjahr sind Sie in Thailand ansässig. Dann sind Auslandseinkünfte ab 2024 steuerpflichtig, sobald sie ins Land kommen. Thailändische Einkünfte sind ohnehin steuerpflichtig. Geld, das im Ausland bleibt, erfasst die aktuelle Regel nicht.
Heißt LTR, dass ich in Thailand keine Steuern zahle?
Nein, und das ist der gute Teil. Für drei Kategorien sind Auslandseinkünfte, die in einem früheren Steuerjahr entstanden und ins Land gebracht werden, nach Section 5 des Royal Decree Nr. 743 befreit, solange die Bedingungen erfüllt sind. Thailändische Einkünfte werden normal besteuert.
Werden Ersparnisse aus der Zeit vor 2024 beim Transfer besteuert?
Nein. Die Anweisung Por. 162/2566 nimmt Einkünfte aus der Zeit vor dem 1. Januar 2024 aus. Der Trick: Bewahren Sie die Nachweise auf.
Hat Thailand die Überweisung im selben Jahr freigestellt?
Noch nicht. Eine Lockerung wird diskutiert, aber am 21. Oktober 2026 war sie nicht in der Royal Gazette veröffentlicht. Wir planen nach dem, was Gesetz ist.
Bin ich mit Thailand-Visum in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig?
Nicht automatisch. Entscheidend sind Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland. Eine verfügbare Wohnung genügt für die unbeschränkte Steuerpflicht. Dazu kommen § 6 und gegebenenfalls § 2 AStG. Deshalb planen wir den Wegzug vor dem Visum.
Kann ich Zypern-Ansässigkeit mit Wintern in Thailand verbinden?
Ja, und es ist eine unserer liebsten Kombinationen. Sie bleiben in Thailand unter 180 Tagen und erfüllen einen zyprischen Ansässigkeitstest, typischerweise die 60-Tage-Regel mit Wohnung und Geschäftstätigkeit in Zypern. Den Kalender planen und dokumentieren wir mit Ihnen.
Wie das in Ihren Gesamtplan passt
Thailand ist ein Wohnsitz in unserer Plan-B-Reihe, die immer auf dieselbe Regel zurückkommt: Ein Visum ist eine Aufenthaltserlaubnis, steuerliche Ansässigkeit ist eine Frage von Tatsachen, und Deutschland entscheidet, wann es Sie gehen lässt. Der heutige Begleitbeitrag zu Non-Dom-Dividenden in Zypern zeigt die europäische Seite in Zahlen. Weitere Folgen behandeln Georgien, die Philippinen und die VAE. Den Überblick zum deutschen Wegzug finden Sie unter Wegzug nach Zypern: Steuern, alle Beiträge im deutschen Blog.
Wenn Sie Thailand und Zypern für Ihre eigene Lage vergleichen wollen, einschließlich der deutschen Wegzugsfragen, die wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung betrachten, können Sie uns Ihre Situation schildern. Wir koordinieren die Prüfung; Steuer- und Rechtsberatung zum thailändischen Recht kommt von unabhängigen, in Thailand zugelassenen Beratern.
Quellen
- Royal Decree issued under the Revenue Code governing reduction of tax rates and exemption of taxes (No. 743) B.E. 2565 (2022), englische Übersetzung, Section 5, PDF auf der BOI-Seite: https://ltr.boi.go.th/documents/royal-decree-743.pdf ; außerdem gelistet unter Law & Regulations auf der LTR-Seite des BOI: https://ltr.boi.go.th
- Revenue Department, Anweisung Por. 161/2566 (thailändisch): https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/kormor/newlaw/dn161A.pdf
- Revenue Department, Anweisung Por. 162/2566 (thailändisch): https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/kormor/newlaw/dn162A.pdf
- Revenue Department, Manual for Foreign Tax Credit Calculation Tool, November 2025: https://www.rd.go.th/fileadmin/user_upload/porphor/GuideTaxFromAbroad_EN.pdf
- Revenue Department, Einkommensteuertarif: https://www.rd.go.th/59670.html
- Board of Investment, LTR-Programm, Kategorien, Kriterien, FAQ: https://ltr.boi.go.th
- BOI-Bekanntmachungen Por. 3/2568 und Por. 4/2568 (inoffizielle Übersetzungen)
- Außenministerium Thailand, neue Visamaßnahmen einschließlich Destination Thailand Visa (29. Mai 2024), und e-Visa-Seite: https://www.thaievisa.go.th
- Abkommensliste des Revenue Department, einschließlich Deutschland und Zypern: https://www.rd.go.th/english/766.html
- Außensteuergesetz § 2 und § 6: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/
- Einkommensteuergesetz § 1 und Abgabenordnung § 8: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__1.html und https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
Geprüft am 21. Oktober 2026; nächste Prüfung am 4. November 2026. Unsere Rangfolge: zuerst der veröffentlichte Rechtstext (Royal Gazette, Revenue Code, deutsche Gesetze), dann Anweisungen des Revenue Department und Bekanntmachungen des BOI, dann andere amtliche Stellen, dann Fachkommentare. Wo sie abweichen, gilt das Gesetz, und wir sagen das.
Titelbild: Phra Thinang Khuha Kharuehat, der königliche Pavillon in der Phraya-Nakhon-Höhle im Nationalpark Khao Sam Roi Yot. Foto: BerryJ, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten.