Dividenden als Non-Dom in Zypern: Wie die SDC-Freiheit auf Dividenden und Zinsen für Non-Dom-Ansässige funktioniert, wo GESY bei 4.770 Euro endet und was das deutsche Recht dazu sagt
Keine SDC auf Dividenden und Zinsen für Non-Doms, GESY gedeckelt: Reform 2026, Ausschüttungen aus der deutschen GmbH, § 2 AStG und drei Fälle.

In diesem Ratgeber
- Was „ohne SDC“ tatsächlich abdeckt: vier Ebenen, eine Abgabe
- Wer Non-Dom ist und wie lange das gilt
- Zuerst die Ansässigkeit: 60-Tage- und 183-Tage-Regel
- Zyprische oder deutsche Gesellschaft: Woher die Dividende kommt, entscheidet viel
- Zinsen: die leisere Hälfte der Regel
- GESY: der Deckel, der den Rest begrenzt
- Hunderttausend Euro Gewinn, drei Wege
- Die Reform 2026: fiktive Ausschüttung, verdeckte Ausschüttung und Altgewinne
- Was Deutschland nach dem Wegzug noch beansprucht
- Schritt für Schritt: so setzen Sie es um
- Risiken auf zyprischer Seite und wie Sie damit umgehen
- Drei Fälle
- So machen Sie es richtig
- Häufige Fragen
- Wie das in Ihren Gesamtplan passt
- Quellen
Stand 21. Oktober 2026: auf Grundlage des zyprischen Gesetzes über die Sonderverteidigungsabgabe 117(I)/2002 in der Fassung des Gesetzes 245(I)/2025 und des Einkommensteuergesetzes 118(I)/2002 in der Fassung des Gesetzes 244(I)/2025, beide in Kraft seit 1. Januar 2026, der Hinweise des zyprischen Tax Department zu Ansässigkeit und Domizil, der veröffentlichten Beitragsregeln der Health Insurance Organisation, des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Zypern von 2011 sowie der §§ 2 und 6 AStG, § 1 EStG, § 49 EStG und § 50c EStG in der auf gesetze-im-internet.de veröffentlichten Fassung. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, wenn sich Gesetz oder Verwaltungspraxis ändern. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung durch eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater in Deutschland.
Jahresende in München. Ihr Steuerberater schickt die Zahlen: Gewinn der GmbH, dann die Steuern auf die Ausschüttung. Sie sehen auf die letzte Zeile und fragen sich, wer eigentlich dafür gearbeitet hat. Stellen Sie sich eine andere Szene vor: Limassol, eine Terrasse über dem Meer, Ihre zyprische Gesellschaft schüttet aus, und als Non-Dom zahlen Sie keine SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze. Der Rest bleibt bei Ihnen. Klingt wie ein Märchen. Es ist ein echtes, weil es im Gesetz steht, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Gerade der letzte Punkt fehlt in fast jeder Darstellung. Für deutsche Unternehmer ist er der wichtigste. Zypern entscheidet, was Zypern erhebt. Ob das Finanzamt nach dem Wegzug weiter zugreift, entscheiden das Einkommensteuergesetz, das Außensteuergesetz und das Doppelbesteuerungsabkommen. Dieser Leitfaden behandelt beide Seiten. Ob Non-Dom grundsätzlich zu Ihnen passt, klärt unser Beitrag Zypern Non-Dom: für wen es sich lohnt. Hier gehen wir davon aus, dass Sie in Zypern steuerlich ansässig werden wollen, und verfolgen Zahl für Zahl, was mit einem Euro Unternehmensgewinn auf dem Weg zu Ihnen geschieht.
Unsere Haltung ist klar. Steuern sind ein Preis, den der Staat für Arbeit erhebt, die Sie geleistet, und für Risiken, die Sie getragen haben. Zypern hat sich entschieden, auf Kapitalerträge von Zuzüglern weniger davon zu verlangen. Diese Entscheidung vollständig und korrekt zu nutzen, ist keine fragwürdige Lücke. Es ist der Grund, warum es die Regelung gibt. Sie funktioniert, wenn der Wegzug echt ist und die deutsche Seite sauber abgeschlossen wird. Bisher waren solche Strukturen das Spielzeug von Familien mit Family Office. Heute können Sie das auch, mit ENCC.
Was „ohne SDC“ tatsächlich abdeckt: vier Ebenen, eine Abgabe
Der Gewinn: Die Gesellschaft zahlt ihre Steuer einmal, und die Dividende erreicht Sie ohne SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze. Das deckt sie ab, Ebene für Ebene.
Eine Dividende aus Ihrer Gesellschaft durchläuft in Zypern vier Ebenen. Nehmen Sie sie einzeln, und Sie verstehen das System in fünf Minuten.
Ebene 1: Körperschaftsteuer der Gesellschaft
Die Gesellschaft zahlt einmal: seit 1. Januar 2026 15 % Körperschaftsteuer auf den steuerpflichtigen Gewinn. Non-Dom ändert hier nichts. Der Satz gilt, wem auch immer die Anteile gehören. Und eine Gewerbesteuer wie in Deutschland gibt es in Zypern nicht.
Ebene 2: Einkommensteuer auf die Dividende
Erster Gewinn: Dividenden sind von der zyprischen Einkommensteuer befreit. Seit 1. Januar 2026 gilt das auch für sämtliche Zinseinkünfte natürlicher Personen. Die progressiven Stufen greifen bei beiden nicht. Für alle, Non-Dom oder nicht.
Ebene 3: die Sonderverteidigungsabgabe (SDC)
Hier liegt der Schlüssel. Die SDC ersetzt bei Dividenden und Zinsen die Einkommensteuer. Das Detail, das die meisten Zusammenfassungen überspringen: Das SDC-Gesetz definiert einen „Ansässigen der Republik“ als jemanden, der nach dem Einkommensteuergesetz steuerlich ansässig ist und zusätzlich sein Domizil in Zypern hat. Ansässig, aber nicht domiziliert? Dann fallen Sie nicht unter die Erhebungsvorschrift. Deshalb bedeutet Non-Dom keine SDC auf Dividenden und Zinsen, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze. Ab dem ersten Jahr der Ansässigkeit. Ohne Mindestaufenthalt über den Ansässigkeitstest hinaus.
Damit Sie sehen, was Sie gewinnen: Ein domizilierter Ansässiger zahlt 5 % SDC auf Dividenden aus Gewinnen ab 2026. Er zahlt 17 % auf Dividenden aus Gewinnen bis 2025, wenn sie bis Ende 2031 ausgeschüttet werden. Und 17 % auf die meisten Zinsen.
Ebene 4: der GESY-Gesundheitsbeitrag
GESY ist von der SDC getrennt und fragt nicht nach dem Domizil. Als steuerlich Ansässiger zahlen Sie 2,65 % auf Dividenden, Zinsen und Mieten. Die gute Nachricht ist der Deckel: Bemessungsgrundlage höchstens 180.000 Euro im Jahr, über alle Einkünfte. Also höchstens 4.770 Euro pro Person. Nicht in Zypern steuerlich ansässig? Dann fällt auf Dividenden und Zinsen überhaupt kein GESY an.
Noch ein Gewinn der Reform: Mieten. Bis zum Steuerjahr 2025 trugen sie SDC. Seit 2026 ist die SDC auf Mieten für alle abgeschafft. Einkommensteuer und GESY bleiben.
Wer Non-Dom ist und wie lange das gilt
Der Preis: Jahre mit Dividenden und Zinsen ohne SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, solange Sie steuerlich ansässig sind und kein zyprisches Domizil haben. So qualifizieren Sie sich, und so lange gilt es.
Das Domizil im zyprischen Steuerrecht hat mit Ihrem Wohnort nichts zu tun. Es ist ein älterer, familienbezogener Begriff aus dem englisch geprägten Recht. Und das SDC-Gesetz verwendet ihn so, dass er meist denen zugutekommt, die von außen kommen.
Zuerst entscheidet das Herkunftsdomizil
Für die SDC sind Sie in Zypern domiziliert, wenn Sie nach dem zyprischen Erb- und Testamentsgesetz ein Herkunftsdomizil (domicile of origin) in Zypern haben. Es entsteht mit der Geburt und folgt in der Regel dem Domizil des Vaters zu diesem Zeitpunkt. In Deutschland geboren, als Kind nichtzyprischer Eltern? Dann haben Sie kein zyprisches Herkunftsdomizil. In der Praxis macht eine solche Person meist erst die Zeitregel weiter unten domiziliert. Ein zyprisches Wahldomizil (domicile of choice) ist rechtlich möglich, deshalb dokumentieren wir, dass Ihr dauerhaftes Zuhause außerhalb Zyperns bleibt.
Zwei Ausnahmen für Menschen mit zyprischen Wurzeln
Sie haben ein zyprisches Herkunftsdomizil? Dann gibt es zwei Türen. Sie gelten als nicht domiziliert, wenn Sie ein Wahldomizil außerhalb Zyperns erworben und behalten haben und vor dem Steuerjahr mindestens 20 aufeinanderfolgende Jahre nicht in Zypern steuerlich ansässig waren. Oder wenn Sie vor dem 16. Juli 2015 mehr als 20 aufeinanderfolgende Jahre außerhalb Zyperns gelebt haben.
Die Regel 17 aus 20
Das Fenster ist lang, und Sie können es ausrechnen. Unabhängig von der Herkunft gelten Sie als domiziliert, sobald Sie in mindestens 17 der 20 Steuerjahre davor in Zypern steuerlich ansässig waren. Gezählt werden Ansässigkeitsjahre, über die 183-Tage- oder die 60-Tage-Regel. Ab 2027 ohne Unterbrechung ansässig? Dann sind Sie für die Steuerjahre 2027 bis 2043 Non-Dom und ab 2044 fiktiv domiziliert. Ein Jahr ohne zyprische Ansässigkeit zählt nicht und schiebt das Datum nach hinten.
Seit 2026 gibt es auch eine Ausstiegsregel. Wer einmal fiktiv domiziliert ist, behält das Domizil, bis er 20 Jahre ohne zyprische Ansässigkeit hinter sich hat. Ein paar Jahre weg und zurück? Die Uhr läuft weiter. Deshalb planen wir Ihre Jahre von Anfang an.
Für das Jahr 17 gibt es eine eigene Antwort: die Option, die Non-Dom-Behandlung gegen 250.000 Euro um fünf Jahre zu verlängern, höchstens zweimal. Unser Leitfaden Zypern langfristig: Non-Dom und Einbürgerung behandelt das. Hier genügt: Das Fenster ist lang, öffnet sich im ersten Jahr und schließt an einem Datum, das Sie heute kennen.
Zuerst die Ansässigkeit: 60-Tage- und 183-Tage-Regel
Der Trick: Die 60-Tage-Regel verschafft Ihnen die zyprische Ansässigkeit, ohne ein halbes Jahr auf der Insel zu verbringen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Alles beginnt mit der steuerlichen Ansässigkeit. Ohne sie stellt sich Non-Dom gar nicht. Sie erreichen sie auf einem von zwei Wegen. Erstens: mehr als 183 Tage in Zypern im Kalenderjahr. Zweitens, die 60-Tage-Regel: mindestens 60 Tage in Zypern, nicht mehr als 183 Tage in einem anderen einzelnen Staat, ein ständiger Wohnsitz in Zypern, gekauft oder gemietet, und eine Geschäftstätigkeit, Anstellung oder ein Amt in Zypern, das im Jahr nicht endet.
Non-Dom funktioniert auf beiden Wegen gleich. Und die 60-Tage-Regel ist einfacher geworden: Bis 2025 verlangte sie, dass kein anderer Staat Sie als ansässig behandelt. Das Gesetz 244(I)/2025 hat diese Bedingung ab 1. Januar 2026 gestrichen. Zypern fragt also nicht mehr danach. Deutschland fragt weiter. Behalten Sie in Deutschland eine Wohnung, die Sie jederzeit nutzen können? Dann bleiben Sie nach § 1 Abs. 1 EStG in Verbindung mit § 8 AO unbeschränkt steuerpflichtig, auch bei wenigen Wochen im Jahr. Beanspruchen Sie beide Staaten, entscheidet Artikel 4 Abs. 2 DBA: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit. Verlieren Sie diesen Test, hilft die zyprische Ansässigkeit bei den Dividenden wenig. Deshalb planen wir den Wegzug vollständig. Unser Kalender zur 60-Tage-Regel übersetzt die Bedingungen in Termine, auch die Frage, warum die meisten, die 2026 noch in Deutschland lebten, ein sauberes erstes Jahr 2027 planen sollten.
Zyprische oder deutsche Gesellschaft: Woher die Dividende kommt, entscheidet viel
Der Trick: Woher die Dividende kommt, entscheidet, was Ihnen bleibt. Eine zyprische Gesellschaft, die aus Zypern geführt wird, ist meist der sauberste Weg.
Dividenden aus einer zyprischen Gesellschaft
Das ist der sauberste Weg. Die Gesellschaft zahlt 15 % Körperschaftsteuer. Sie beschließen eine Ausschüttung aus ausschüttungsfähigem Gewinn. Liegt Ihre Non-Dom-Erklärung vor? Dann behält die Gesellschaft keine SDC ein. Sie behält nur GESY von 2,65 % ein und führt es bis Ende des Folgemonats an das Tax Department ab. Für das Steuerjahr 2026 laufen diese Zahlungen laut Tax Department über das Tax Portal; die Einbehaltungserklärung folgt später über Tax For All. Seit 2026 erhält jeder Gesellschafter außerdem eine Bescheinigung über Dividende, einbehaltenen Beitrag und Jahr der Gewinnentstehung.
Sie bauen etwas Neues auf? Eine zyprische Gesellschaft, die Sie tatsächlich von der Insel aus führen, ist meist die einfachste Struktur. Unser Leitfaden zur Firmengründung in Zypern erklärt, was dazugehört. Wir koordinieren die Gründung; die Eintragung führt eine zyprische Anwaltskanzlei aus, die Sie direkt mandatieren, wie es Gesetz 196 vorsieht.
Dividenden aus Ihrer deutschen GmbH
Jetzt wird es für deutsche Unternehmer konkret. Zypern behandelt die Dividende Ihrer GmbH wie eine zyprische: von der Einkommensteuer befreit, keine SDC für Non-Doms, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze. Der Unterschied liegt an der Quelle. Nach dem Wegzug sind Sie mit der Dividende in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (§ 49 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Die GmbH behält 25 % Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag ein, zusammen 26,375 %.
Das DBA Deutschland-Zypern begrenzt die deutsche Steuer auf Dividenden an eine natürliche Person in Zypern auf 15 % brutto (Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe b). Die Differenz zu 26,375 % kommt nicht von selbst. Sie fordern sie beim Bundeszentralamt für Steuern zurück (§ 50c Abs. 3 EStG) und weisen Ihre zyprische Ansässigkeit nach, typischerweise mit einer Bescheinigung des Tax Department. Bis das Geld zurück ist, vergehen erfahrungsgemäß Monate.
Zypern erhebt auf Ihre Dividende keine SDC, also gibt es nichts, worauf die deutschen 15 % angerechnet werden könnten. Was Deutschland behält, ist endgültig. Der Hebel liegt deshalb an der Quelle: Erstattung konsequent beantragen und gut überlegen, ob künftige Gewinne überhaupt noch in der deutschen GmbH entstehen sollen.
Wo die Gesellschaft geleitet wird
Sie treffen die Entscheidungen Ihrer GmbH am Küchentisch in Limassol? Dann stellt sich die Frage: Wo ist ihre Geschäftsleitung? Umgekehrt gilt dasselbe. Eine zyprische Limited, die Sie aus München steuern, hat ihre Geschäftsleitung nach § 10 AO in Deutschland und ist dort unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, mit Gewerbesteuer. Das DBA löst die Doppelansässigkeit von Gesellschaften über den Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung (Artikel 4 Abs. 3). So setzen wir es auf: Wir legen fest, welche Gesellschaft was tut, und jede wird dort geführt, wo sie hingehört.
Eine transparente US-LLC ist etwas anderes
Einkünfte einer steuerlich transparenten US-LLC sind keine Dividende. Zypern behandelt sie in der Regel als Ihre eigenen Unternehmenseinkünfte. Besteuert wird nach den Einkommensteuerregeln, nicht nach den Non-Dom-Regeln der SDC. Unser Leitfaden zur US-LLC für Zypern-Ansässige zeigt, wann diese Struktur trotzdem sinnvoll ist.
Zinsen: die leisere Hälfte der Regel
Der versteckte Gewinn: Dieselbe SDC-Befreiung gilt auch für Zinsen, die Hälfte, die kaum jemand nutzt.
Seit 2026 sind Zinseinkünfte natürlicher Personen in Zypern von der Einkommensteuer befreit. Für Non-Doms fällt auch keine SDC an: keine SDC, zuzüglich GESY von 2,65 % im selben Deckel. Ein domizilierter Ansässiger zahlt auf die meisten Zinsen 17 % SDC, auf bestimmte Staats- und börsennotierte Anleihen 3 %.
Für Unternehmer gibt es hier einen Hebel: das Darlehen an die eigene zyprische Gesellschaft. Die Gesellschaft zahlt Ihnen Zinsen und kann sie bei fremdüblichem Zins und unter Beachtung der allgemeinen Zinsabzugsgrenzen mit 15 % Steuerwirkung abziehen. Sie erhalten die Zinsen ohne SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze. So setzen wir es auf: schriftlicher Darlehensvertrag, marktüblicher Zins, tatsächliche Zahlungen, dokumentiert wie bei einer Bank. Ein lässig gehandhabtes Gesellschafterdarlehen ist das Erste, was eine Betriebsprüfung hinterfragt, in Zypern wie in Deutschland.
GESY: der Deckel, der den Rest begrenzt
Der Gewinn: Der Gesundheitsbeitrag hat eine jährliche Höchstgrenze. Darüber trägt jeder weitere Euro Dividende keinen GESY-Beitrag mehr.
GESY ist die eine zyprische Abgabe, der Sie als Ansässiger nicht ausweichen. Der Deckel macht sie berechenbar.
So funktioniert der Deckel
Die Grenze von 180.000 Euro gilt pro Person und Jahr für alle beitragspflichtigen Einkünfte zusammen: Gehalt, selbständige Einkünfte, Renten, Mieten, Dividenden und Zinsen. Arbeitgeberbeiträge auf Ihr Gehalt trägt die Gesellschaft gesondert.
Ein Rechenbeispiel
Ein Beispiel. Sie zahlen sich 40.000 Euro Gehalt und nehmen 300.000 Euro Dividende. GESY auf das Gehalt: 2,65 % von 40.000 Euro, also 1.060 Euro. Die Dividenden nutzen nur den Raum, der unter dem Deckel bleibt, 140.000 Euro, also 3.710 Euro. Zusammen: 4.770 Euro. Der Rest der Dividenden trägt kein GESY mehr. Wurde im Jahr mehr einbehalten, als der Deckel erlaubt? Die Differenz wird über die Jahreserklärung ausgeglichen.
Zwei Folgen, die oft übersehen werden
Erstens: Der Deckel gilt pro Person. Sie teilen Anteile mit dem Ehepartner? Das senkt GESY nicht, sondern schafft unter Umständen einen zweiten Deckel. Zweitens: Die Zahlung von GESY macht Sie nicht automatisch leistungsberechtigt im zyprischen Gesundheitssystem. Als EU-Bürger sind Sie versichert, sobald Sie in Zypern arbeiten, etwa über ein Gehalt Ihrer eigenen Gesellschaft. Bis dahin brauchen Sie eine private Krankenversicherung. Und Ihre deutsche Versicherung kündigen Sie erst, wenn der zyprische Schutz steht.
Bisher hatten nur die Reichen jemanden, der jeden Euro für sie durchrechnete. Jetzt auch Sie: Beratung buchen.
Hunderttausend Euro Gewinn, drei Wege
Stellen Sie sich denselben Betrag auf drei verschiedenen Wegen vor. Der Unterschied ist der Grund, warum Menschen umziehen.
Zahlen machen das System greifbar. Nehmen wir 100.000 Euro Gewinn, bevor Ihnen etwas ausgezahlt wird. Dazu einen Non-Dom ohne weitere Einkünfte. Vereinfachte Darstellungen nach den Regeln 2026, vor Sozialversicherung und vor Freibeträgen für Zuzügler.
Weg A: zyprische Gesellschaft, Dividende
Körperschaftsteuer 15 %: 15.000 Euro. Dividende: 85.000 Euro. SDC: 0 %. GESY 2,65 %: 2.252,50 Euro. Es bleiben rund 82.750 Euro.
Weg B: derselbe Gewinn als Gehalt
Das Gehalt ist abziehbar, also fällt keine Körperschaftsteuer an. Dafür zahlen Sie Einkommensteuer nach den Stufen 2026: 0 % bis 22.000 Euro, 20 % bis 32.000 Euro, 25 % bis 42.000 Euro, 30 % bis 72.000 Euro und 35 % darüber. Auf 100.000 Euro sind das 23.300 Euro. GESY: 2.650 Euro, Sozialversicherung kommt hinzu. Es bleiben rund 74.050 Euro vor Sozialversicherung.
Weg C: Ausschüttung aus Ihrer deutschen GmbH
Die GmbH hat ihren Gewinn bereits mit Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer versteuert, je nach Hebesatz rund 30 %. Von 100.000 Euro bleiben etwa 70.000 Euro zur Ausschüttung. Deutschland behält nach Erstattung 15 %: 10.500 Euro. Zypern erhebt keine SDC und 1.855 Euro GESY und rechnet nichts an. Es bleiben rund 57.650 Euro. Und bis zur Erstattung ist zusätzlich Liquidität gebunden.
Was die drei Wege zeigen
Die übliche Form für Unternehmer: ein moderates Gehalt, dazu Dividenden für den Rest. Das Gehalt trägt die Geschäftsbindung der 60-Tage-Regel, die Sozialversicherung und den Zugang zum Gesundheitssystem. Non-Dom wirkt auf der Dividendenebene. Bei der deutschen GmbH geht vorher schon viel verloren, zweimal: bei Gewerbe- und Körperschaftsteuer und bei der Quellensteuer. Deshalb rechnen wir mit Ihrer Steuerberatung den ganzen Weg, nicht nur die letzte Zeile.
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Die Reform 2026: fiktive Ausschüttung, verdeckte Ausschüttung und Altgewinne
Der Gewinn der Reform: Die Regeln stehen jetzt klar im Gesetz, und wer Ausschüttungen plant, weiß, woran er ist.
Die Reform, die seit 1. Januar 2026 gilt, hat die Regeln rund um Non-Doms neu geschrieben. Der Kern blieb unverändert. Und mehrere alte Fallen betreffen Sie nicht mehr.
Fiktive Ausschüttung, abgeschafft mit Übergangsphase
Die alte Regel, nach der 70 % der Gewinne nach zwei Jahren als ausgeschüttet galten, ist für Gewinne ab 2026 abgeschafft. Eine Übergangsregel hält sie, mit 17 %, für Gewinne 2024 und 2025 aufrecht, die nicht binnen zwei Jahren ausgeschüttet werden. Das Gesetz wendet sie aber nur auf Gewinnanteile von Personen an, die am Tag der fiktiven Ausschüttung im Sinne der SDC ansässig sind. Die SDC-Definition setzt Domizil voraus. Ein Non-Dom-Gesellschafter ist also nicht erfasst.
Altgewinne, neue Sätze
Hier zeigt sich der Unterschied. Ein domizilierter Gesellschafter zahlt 17 % auf Dividenden aus Gewinnen bis 2025, wenn sie bis Ende 2031 ausgeschüttet werden, und 5 % danach oder auf Gewinne ab 2026. Ein Non-Dom zahlt auf Dividenden keine SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, gleich aus welchem Jahr die Gewinne stammen. Sie kaufen sich in eine Gesellschaft mit Gewinnrücklagen ein oder bringen eine ein? Der Unterschied kann groß sein.
Verdeckte Ausschüttungen
Die Reform hat eine Abgabe von 10 % auf die private Nutzung von Gesellschaftsvermögen durch Gesellschafter eingeführt, die im Sinne der SDC ansässig sind. Als Non-Dom sind Sie nicht erfasst. Ein Freibrief für die Firmenvilla ist das aber nicht. Sind Sie Geschäftsführer oder Angestellter, werden Sachbezüge nach den Einkommensteuerregeln besteuert. Privates und betriebliches Vermögen bleiben getrennt. Das ist Grundhygiene.
Liquidation und Kapitalherabsetzung
Auch beim Ausstieg gewinnen Sie. Gibt eine Gesellschaft bei Kapitalherabsetzung oder Liquidation Vermögen an die Gesellschafter zurück, gilt der Überschuss des Marktwerts über das tatsächlich eingezahlte Kapital als Dividende. Für einen Non-Dom trägt dieser Teil keine SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze. Auch eine Kapitalerhöhung aus Rücklagen gilt als Dividende.
Bisher war ein sauberer Wegzug ein Privileg derer mit eigener Kanzlei. Jetzt sind Sie dran: sprechen Sie mit uns.
Was Deutschland nach dem Wegzug noch beansprucht
Der Trick: Freiheit beginnt mit einem sauberen Wegzug. Planen Sie die deutsche Seite von Anfang an mit, und Sie wissen vorher, was das Finanzamt nach dem Wegzug noch beanspruchen kann.
Dieser Teil entscheidet für deutsche Unternehmer mehr als jeder zyprische Steuersatz. Wir lassen ihn vor dem Wegzug von einer deutschen Steuerberaterin oder einem Steuerberater prüfen.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
Halten Sie mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft und waren in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre unbeschränkt steuerpflichtig? Dann versteuern Sie beim Ende der unbeschränkten Steuerpflicht den Wertzuwachs der Anteile, als hätten Sie verkauft. Seit 2022 gibt es auch innerhalb der EU keine zinslose Stundung mehr, nur noch sieben Jahresraten, in der Regel gegen Sicherheitsleistung. Zypern ändert daran nichts. Darum bewerten wir vor dem Wegzug, nicht danach. Unser Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung zum Jahresende zeigt, warum diese Bewertung im Oktober beginnt, nicht im Dezember, und der Überblick Wegzug nach Zypern: Steuern ordnet die übrigen Punkte ein.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG
Deutsche Staatsangehörige, die in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren, können bis zu zehn Jahre nach dem Wegzug erweitert beschränkt steuerpflichtig sein. Voraussetzung ist zweierlei: eine niedrige Besteuerung im neuen Staat und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland, zum Beispiel eine Beteiligung von mindestens 1 % an einer inländischen Kapitalgesellschaft. Eine niedrige Besteuerung kann nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG auch an einer Vorzugsbesteuerung gegenüber der allgemeinen Besteuerung hängen. Die Finanzverwaltung legt diesen Zweig abstrakt aus: Es genügt, dass der Ansässigkeitsstaat ein an Ansässigkeit oder Domicile geknüpftes Sonderregime anbietet, ob Sie es nutzen oder nicht; als Beispiel nennt sie die britische Remittance-Basis für Non-Doms (BMF, Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes vom 22. Dezember 2023, Rn. 23). Das zyprische Non-Dom hat dieselbe Struktur. Gehen Sie deshalb davon aus, dass die Niedrigbesteuerung bejaht wird; Ihre Auswege liegen in den Tatsachen, nicht im Etikett. Das DBA Deutschland-Zypern geht § 2 vor und begrenzt den deutschen Zugriff auf viele Einkunftsarten (dieselben BMF-Grundsätze, Rn. 7). Die Vorschrift greift nur in Jahren, in denen die erfassten Einkünfte 16.500 Euro übersteigen, und Sie können sie durch den Nachweis abwenden, dass Ihre gesamte Steuerlast mindestens zwei Drittel der deutschen erreicht.
Praktisch heißt das: Behalten Sie die deutsche GmbH und schütten weiter daraus aus, haben Sie genau die Konstellation, auf die § 2 AStG zielt. Erwirtschaften Sie neue Gewinne in einer zyprischen Gesellschaft, die von Zypern aus geführt wird, haben Sie sie in der Regel nicht. Genau so bauen wir die Struktur.
Wohnsitz und Lebensmittelpunkt
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist notwendig, aber nicht ausreichend. Steuerlich zählt, ob Sie in Deutschland eine Wohnung innehaben, die Sie nutzen können. Behalten Sie das Haus, in dem die Familie weiter wohnt? Dann liegt Ihr Mittelpunkt der Lebensinteressen kaum in Zypern. Dann hilft auch Non-Dom nichts, weil Deutschland nach dem DBA Ihr Ansässigkeitsstaat bleibt und die Dividenden voll besteuert. Deshalb planen wir den vollständigen Umzug.
Schritt für Schritt: so setzen Sie es um
Ihre Karte: die Schritte in der richtigen Reihenfolge. So setzen wir es gemeinsam auf.
- Das Ansässigkeitsjahr festlegen. Bestimmen Sie Ihr erstes zyprisches Steuerjahr und wie Sie die 183-Tage- oder die 60-Tage-Regel erfüllen. Führen Sie den Nachweis vom ersten Tag an.
- Die deutsche Seite prüfen lassen. § 6 AStG, § 2 AStG, Wohnung, Abmeldung, letzte Steuererklärung. Das ist der Schritt, der vor allen anderen kommt.
- Beim Tax Department registrieren. Steueridentifikationsnummer über das Portal Tax For All beantragen.
- Das Domizil dokumentieren. Belege über Ihr Domizil und das Ihres Vaters bei Ihrer Geburt aufbewahren. Das Tax Department stellt eine Erklärung zur Befreiung als nicht Domizilierter und Fragebögen zum Herkunfts- und Wahldomizil bereit; bei jeder zyprischen Familienverbindung mit Beratung ausfüllen.
- Jeden Zahlenden informieren. Ihre zyprische Gesellschaft erhält die Non-Dom-Erklärung, damit sie GESY, aber keine SDC einbehält. Für deutsche Ausschüttungen beantragen Sie eine zyprische Ansässigkeitsbescheinigung und die Erstattung beim Bundeszentralamt für Steuern.
- Die Gesellschaft ordentlich führen. Gesellschafterbeschlüsse in Zypern, Abschlüsse mit ausschüttungsfähigem Gewinn, Ausschüttungsbeschluss, Gesellschafterbescheinigung mit Gewinnjahr, GESY fristgerecht.
- GESY auf ausländische Einkünfte selbst zahlen. Auf Dividenden und Zinsen aus dem Ausland behält in Zypern niemand ein; Sie erklären und zahlen den Beitrag selbst. Prüfen Sie die Zahlungstermine 2026, denn die Reform hat mehrere Fristen verschoben.
- Die Jahreserklärung abgeben. Dividenden und Zinsen erklären und den GESY-Deckel über alle Einkünfte anwenden.
- Das Jahr 17 vormerken. Notieren Sie das Steuerjahr, in dem Sie als domiziliert gelten, und prüfen Sie es fünf Jahre vorher.
Risiken auf zyprischer Seite und wie Sie damit umgehen
So machen Sie es richtig: Jedes Risiko unten hat eine bekannte Antwort. Wir bauen sie von Anfang an in die Struktur ein.
- Eine Ansässigkeit, die nicht hält. Non-Dom braucht Ansässigkeit in jedem Jahr. Ein verfehltes 60-Tage-Jahr kostet die zyprische Ansässigkeit und liefert dem Finanzamt ein Argument. Unsere Antwort: Kalender und Nachweisakte, Jahr für Jahr.
- Eine Gesellschaft, die anderswo geleitet wird. Wird Ihre zyprische Gesellschaft aus Deutschland geführt, besteuert Deutschland sie als eigene. Substanz ist kein Etikett, sondern der Ort, an dem entschieden wird. Unsere Antwort: Entscheidungen fallen in Zypern und werden dort dokumentiert.
- Eine Domizilprüfung. Sie haben einen zyprischen Elternteil? Rechnen Sie damit, dass das Tax Department nach dem Domizil fragt. Unsere Antwort: Die Akte steht vor der ersten Ausschüttung.
- Missbrauchsregeln. Das SDC-Gesetz enthält jetzt eine allgemeine Missbrauchsvorschrift. Eine besondere zielt auf Vermögensübertragungen von einer domizilierten Person auf einen nicht domizilierten Ehepartner oder nahen Angehörigen, wenn die Vermeidung der SDC ein Hauptzweck ist. Unsere Antwort: Jeder Schritt hat einen echten, schriftlichen Grund.
- Formalitäten. Die Säumniszuschläge für verspätete SDC- und GESY-Zahlungen sind mit der Reform deutlich gestiegen. Unsere Antwort: Jeder Zahlungstermin steht im Kalender.
Drei Fälle
Stellen Sie sich vor, Sie wären in einer dieser drei Geschichten. Echte Zahlen, die richtige Reihenfolge und was jeder gewonnen hat.
Markus, Stuttgart: eine Software-GmbH und eine neue zyprische Gesellschaft
Markus hält 100 % an einer Software-GmbH, deren Anteile deutlich mehr wert sind, als er eingezahlt hat. Er träumt von Larnaca und zieht mit seiner Familie für 2027 dorthin, über die 183-Tage-Regel. So hat er es aufgesetzt. Seine Steuerberaterin rechnet die Wegzugsbesteuerung durch, er wählt die Ratenzahlung über sieben Jahre. Die GmbH behält ihre Bestandskunden unter einem deutschen Geschäftsführer und schüttet vorerst nicht aus, auch wegen § 2 AStG. Neue Kunden kontrahieren mit seiner zyprischen Gesellschaft, die er von Larnaca aus führt. 2027 erzielt sie nach seinem Gehalt von 36.000 Euro 300.000 Euro Gewinn. Körperschaftsteuer 15 %: 45.000 Euro. Es bleiben 255.000 Euro zur Ausschüttung. SDC: 0 %. GESY: 954 Euro auf das Gehalt und 3.816 Euro auf die Dividende, zusammen 4.770 Euro. Einkommensteuer auf das Gehalt: rund 3.000 Euro vor Abzügen nach den Stufen 2026. Ein domizilierter Ansässiger würde auf dieselbe Dividende 12.750 Euro SDC zahlen.
Claudia, Hamburg: eine Beratungs-GmbH mit Gewinnrücklagen
Claudia hält 30 % an einer Beratungs-GmbH mit beträchtlichen Rücklagen. Ab 2027 wird sie über die 60-Tage-Regel in Zypern ansässig, mit Mietvertrag in Limassol und einer Geschäftsführung in einer neuen zyprischen Gesellschaft. Ihre Hamburger Wohnung kündigt sie, denn sonst bliebe sie in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig. Ausschüttungen aus der GmbH würden in Deutschland 15 % nach DBA kosten, und bis zur Erstattung wären 26,375 % gebunden. Dazu kommt § 2 AStG, den ihr Steuerberater für ihren Fall prüft. Also lässt sie die Rücklagen vorerst stehen und baut ihr neues Geschäft in Zypern auf. Dort tragen ihre Dividenden vom ersten Jahr an keine SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze.
Stefan, Köln: ein deutscher Gründer mit zyprischem Vater
Stefan wurde in Köln als Sohn eines zyprischen Vaters geboren, der lange zuvor ausgewandert war. Er war nie in Zypern steuerlich ansässig. Ob er Non-Dom ist, hängt an Tatsachen, die kaum jemand prüft. War sein Vater bei Stefans Geburt noch in Zypern domiziliert, hat Stefan ein zyprisches Herkunftsdomizil. Dann braucht er die Ausnahme: ein Wahldomizil außerhalb Zyperns und mindestens 20 aufeinanderfolgende Jahre ohne zyprische Ansässigkeit. Die 20 Jahre erfüllt er. Die schwierigere Frage: Ein endgültiger Umzug nach Zypern kann bedeuten, das deutsche Wahldomizil aufzugeben. Deshalb reicht sein Berater die Domizilfragebögen vor der ersten Ausschüttung ein und dokumentiert seine fortbestehenden Bindungen an Deutschland. Hier ist eine Stunde Vorbereitung mehr wert als jeder Steuersatz.
So machen Sie es richtig
Der Trick ist nicht, den Weg zu erzwingen, sondern ihn in der richtigen Reihenfolge zu bauen. In diesen Fällen passen wir ihn gemeinsam an:
- Ihre Einkünfte sind Gehalt oder selbständige Arbeit. Non-Dom betrifft Dividenden und Zinsen. Arbeitseinkünfte folgen den Einkommensteuerstufen, der Sozialversicherung und GESY. Die Lösung: eine Gesellschaft und die richtige Mischung aus Gehalt und Dividende.
- Sie haben einen zyprischen Elternteil und kein klares ausländisches Domizil. Dann sind Sie womöglich vom ersten Tag an domiziliert. Wir klären das, bevor wir ohne SDC, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, planen.
- Deutschland behält Sie. Eine verfügbare Wohnung, eine Familie, die zurückbleibt, oder eine Gesellschaft, die weiter von dort geführt wird, können Deutschland nach dem DBA zu Ihrem Ansässigkeitsstaat machen.
- Ihre Gewinne entstehen in einer deutschen GmbH. Gewerbe- und Körperschaftsteuer, dazu 15 % Quellensteuer nach DBA: Ein großer Teil ist weg, bevor Zypern ins Spiel kommt. Die Lösung: Neue Gewinne entstehen in der zyprischen Gesellschaft.
- Sie wollen den Vorteil ohne das Leben. Die Regelung belohnt Menschen, die tatsächlich in Zypern leben. Eine Wohnung, die Sie nie nutzen, und eine Gesellschaft, die Sie nicht führen, sind kein Plan, sondern ein Prüfungsfall.
Hören Sie auf, einen Staat zu finanzieren, der Sie als Ressource behandelt. Bauen Sie das Leben der freien Menschen.
Ihre Dividenden sollen bei Ihnen ankommen, nicht beim Finanzamt.
Sagen Sie uns, wo Sie heute stehen und was Sie aufbauen wollen. Wir gehen die Optionen mit Ihnen durch und bringen Sie mit zugelassenen Spezialisten zusammen, die die passende Struktur rechtmäßig und nach Maß bauen.
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Wir koordinieren; Steuer- und Rechtsberatung leisten unabhängige, zugelassene Partner in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung.
Häufige Fragen
Zahlen Non-Dom-Ansässige in Zypern Steuern auf Dividenden?
Auf die Dividende selbst: keine SDC und keine Einkommensteuer. Sie zahlen nur GESY von 2,65 %, gedeckelt bei 180.000 Euro Gesamteinkommen im Jahr, also höchstens 4.770 Euro. Die Gesellschaft hat ihren Gewinn bereits mit 15 % Körperschaftsteuer versteuert.
Ab wann gilt Non-Dom?
Ab dem ersten Steuerjahr, in dem Sie in Zypern steuerlich ansässig und nicht domiziliert sind. Keine Wartezeit. Es gilt, bis Sie in 17 der letzten 20 Jahre in Zypern ansässig waren.
Gilt Non-Dom bei der 60-Tage-Regel genauso wie bei 183 Tagen?
Ja. Non-Dom hängt an Ansässigkeit und fehlendem Domizil, nicht am Weg. Die 60-Tage-Regel erfüllen Sie aber jedes Jahr mit Nachweisen. Und eine behaltene Wohnung in Deutschland hält Sie dort unbeschränkt steuerpflichtig. Dann entscheidet der DBA-Test, welcher Staat Sie als ansässig behandeln darf.
Fallen auch auf Zinsen keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze) an?
Ja, und es ist die Hälfte, die kaum jemand nutzt. Seit 2026 sind Zinsen natürlicher Personen von der Einkommensteuer befreit, und Non-Doms zahlen darauf keine SDC, zuzüglich GESY von 2,65 % im selben Deckel.
Was ist mit Ausschüttungen meiner deutschen GmbH?
Zypern behandelt sie wie zyprische Dividenden. Deutschland behält aber zunächst 26,375 % Kapitalertragsteuer mit Solidaritätszuschlag ein. Nach dem DBA darf Deutschland 15 % behalten; die Differenz fordern Sie beim Bundeszentralamt für Steuern zurück. Die 15 % sind endgültig, und § 2 AStG kann zusätzlich greifen.
Gilt die fiktive Ausschüttung noch für meine zyprische Gesellschaft?
Nicht für Gewinne ab 2026. Für Gewinne 2024 und 2025 bleibt eine Übergangsregel, die aber nur in Zypern ansässige und domizilierte Gesellschafter erfasst. Ein Non-Dom-Gesellschafter ist nicht betroffen.
Spare ich GESY, wenn ich Anteile auf meinen Ehepartner übertrage?
Nein. Der Deckel gilt pro Person. Sie teilen die Dividenden auf? Das kann zwei Beiträge bis jeweils 4.770 Euro statt eines bedeuten.
Mein Vater ist Zyprer. Bin ich Non-Dom?
Möglicherweise nicht. War Ihr Vater bei Ihrer Geburt in Zypern domiziliert? Dann haben Sie ein zyprisches Herkunftsdomizil und brauchen eine der gesetzlichen Ausnahmen. Wir klären das Domizil, bevor Sie sich auf die SDC-Freiheit, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, verlassen.
Was passiert nach 17 Jahren?
Sie gelten als domiziliert. Dividenden aus Gewinnen ab 2026 tragen dann 5 % SDC. Sie haben aber eine Option: Gegen 250.000 Euro verlängern Sie die Non-Dom-Behandlung um fünf Jahre, höchstens zweimal, wenn Sie den Antrag rechtzeitig stellen.
Muss ich Non-Dom beantragen?
Sie brauchen keine Genehmigung. Non-Dom sind Sie kraft Gesetzes, wenn Sie ansässig und nicht domiziliert sind. In der Praxis dokumentieren Sie es: Das Tax Department stellt eine Erklärung zur Befreiung als nicht Domizilierter bereit, und Zahlende müssen Ihren Status kennen, bevor sie keine SDC mehr einbehalten.
Verschafft mir GESY Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung?
Nicht allein. Sie brauchen einen berechtigenden Bezug, etwa Arbeit in Zypern, eine Rente oder ein S1-Formular aus einem anderen EU-Staat, später auch einen Daueraufenthalt.
Wie das in Ihren Gesamtplan passt
Dividenden sind das letzte Glied einer Kette, die mit der Ansässigkeit und einer tatsächlich von Zypern aus geführten Gesellschaft beginnt. Unser Leitfaden zum Umzug nach Zypern bringt die Schritte in die richtige Reihenfolge, und die Mythen über das Auswandern nach Zypern räumen mit dem Rest auf. Wer zusätzlich einen Wohnsitz außerhalb der EU erwägt, findet im heutigen Begleitbeitrag den Vergleich von Thailands LTR-Visum und dem DTV, einschließlich der Frage, warum ein Visum kein Steuerregime ist, und Zypern als EU-Basis im Plan B zeigt, wie beides zusammenpasst. Alle Beiträge finden Sie im deutschen Blog und auf unserer Seite Auswandern nach Zypern.
Wenn Sie Ihren Dividendenplan Zeile für Zeile prüfen lassen wollen, einschließlich der deutschen Seite, die wir gemeinsam mit Ihrer Steuerberatung oder mit unabhängigen, zugelassenen Partnern betrachten, können Sie uns Ihre Zahlen schicken.
Quellen
- Gesetz über die Sonderverteidigungsabgabe 117(I)/2002, konsolidierte Fassung, Abschnitt 2 (Begriff „Ansässiger der Republik“ und Domizil), Abschnitte 3, 3A, 3B, 3C, 3D und 4 (CyLaw, griechisch): https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/2002_1_117/full.html
- Gesetz 245(I)/2025 zur Änderung des SDC-Gesetzes, in Kraft seit 1. Januar 2026 (CyLaw, griechisch): https://cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_245.pdf
- Gesetz 244(I)/2025 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, Abschnitt 8 Abs. 19 und 20, Steuersätze, in Kraft seit 1. Januar 2026 (CyLaw, griechisch): https://cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_244.pdf
- Einkommensteuergesetz 118(I)/2002, konsolidierte Fassung (CyLaw, griechisch): https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/2002_1_118/full.html
- Cyprus Tax Department, Tax Residency and Domicile, Formulare zum Domizil: https://www.gov.cy/mof-tax/en/documents/tax-residency-domicility/
- Cyprus Tax Department, Zahlung von SDC und GESY auf Zinsen, Dividenden und fiktive Dividenden für das Steuerjahr 2026: https://www.gov.cy/oikonomia/katavoli-ektaktis-eisforas-gia-tin-amyna-kai-gesy-gia-tokous-merismata-kai-logizomena-merismata-gia-to-forologiko-etos-2026/
- Health Insurance Organisation, GESY-Finanzierung und Beitragssätze: https://www.gesy.org.cy/en-us/hiofinancing
- Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Zypern zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 18. Februar 2011, Artikel 4 und 10 (BGBl. 2011 II Nr. 28)
- Außensteuergesetz § 2: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
- Außensteuergesetz § 6: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
- Abgabenordnung § 8 und § 10: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__8.html
- Einkommensteuergesetz § 1, § 49 und § 50c: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- KPMG Zypern, The Cyprus Tax Reform: Analyse der wichtigsten Bestimmungen (2026): https://assets.kpmg.com/content/dam/kpmgsites/cy/pdf/2026/cyprus-tax-reform.pdf.coredownload.inline.pdf
Geprüft am 17. Oktober 2026; deutsche Fassung am 21. Oktober 2026 gegen die Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de und den DBA-Text abgeglichen. Unsere Rangfolge: zuerst der veröffentlichte Gesetzestext (für Zypern der griechische Text auf CyLaw und im Amtsblatt), dann Hinweise und Formulare der Finanzverwaltung, dann andere amtliche Stellen, dann Fachkommentare. Wo sie voneinander abweichen, gilt das Gesetz, und wir sagen das.
Titelbild: Burg Kolossi, der Wohnturm der Kommende der Johanniter bei Limassol aus dem 15. Jahrhundert, deren Ländereien dem Commandaria-Wein ihren Namen gaben. Foto: Diego Delso, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, zugeschnitten.