
In diesem Ratgeber
- Das Problem: Geld, das bei jeder Bewegung besteuert wird und ungeschützt herumliegt
- Die Holding in einem Bild
- Der EU-Pass: Dividenden über die Grenze ohne Quellensteuer
- Schützen Sie, was Sie aufgebaut haben: eine Brandmauer zwischen Vermögen und Geschäftsrisiko
- Was Ihnen eine Zypern-Holding bringt: sieben Vorteile, die zusammenwirken
- Drei Beispiele in Zahlen
- Für wen sie am besten passt
- Der Vergleich, kurz
- Noch kein Umzug? Nutzen Sie die Holding als Sparschwein
- Was sie tragfähig macht und wie wir sie richtig aufsetzen
- Häufige Fragen
- Ihr nächster Schritt
- Quellen
Stand: 27. Oktober 2026, auf Grundlage des zyprischen Steuerrechts in der ab 1. Januar 2026 geltenden Fassung. Die amtlichen Quellen finden Sie am Ende.
Sie haben ein Unternehmen aufgebaut, das Geld verdient. Und Ihnen ist etwas aufgefallen. Jedes Mal, wenn sich Gewinn bewegt, verdient der Staat mit. Die GmbH zahlt ihre Steuern. Dann schütten Sie aus und zahlen noch einmal: 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Sie wollen ein zweites Unternehmen gründen, sich an einem Projekt beteiligen oder Kapital für später aufbauen, und müssen das Geld erst privat entnehmen, versteuern und dürfen nur den Rest investieren. Und wenn Sie eines Tages verkaufen, geht ein großer Teil Ihres Lebenswerks am selben Tag an das Finanzamt.
Das ist kein Pech. So ist es, wenn alles auf Ihren Namen läuft. Unternehmer, die mehr behalten, machen eine Sache anders: Sie setzen eine Gesellschaft zwischen sich und ihre Unternehmen. Eine Holding. Und wer seinen Lebensmittelpunkt nach Zypern verlegt oder es plant, findet dort einen der großzügigsten Holdingstandorte Europas.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen in klaren Worten und mit einfachen Zahlen, wie eine Zypern-Holding Ihnen mehr von jedem verdienten Euro lässt und das, was Sie schon aufgebaut haben, vor den Risiken des laufenden Geschäfts abschirmt. Es ist die Struktur, mit der Unternehmer arbeiten, die langfristig denken. So funktioniert sie, für wen sie passt und wie wir sie so aufsetzen, dass sie trägt.
Das Problem: Geld, das bei jeder Bewegung besteuert wird und ungeschützt herumliegt
Wenn Sie Ihre Gesellschaften privat halten, ist jeder Schritt vom Unternehmen zu Ihnen ein steuerpflichtiger Vorgang. Gewinn kann nicht von einer Ihrer Gesellschaften in eine andere oder in ein neues Projekt fließen, ohne vorher durch Ihre Hände zu gehen. Jeder dieser Wege kostet Steuer, auch wenn Sie das Geld gar nicht für sich brauchten, sondern nur wieder arbeiten lassen wollten.
Über die Jahre summiert sich das zu viel Kapital, das nie die Chance bekommt zu wachsen. Eine Holding ändert den Weg, den das Geld nimmt.
Die Holding in einem Bild
Stellen Sie sich drei Ebenen vor.
- Oben: Sie.
- In der Mitte: Ihre Holding. Sie hält die Anteile an Ihren Unternehmen. Sie verkauft nichts an Kunden. Ihre Aufgabe ist halten, einsammeln, reinvestieren.
- Unten: Ihre operativen Gesellschaften. Die, die handeln, Mitarbeiter beschäftigen und Gewinn machen.
Gewinn fließt als Dividende von den operativen Gesellschaften nach oben in die Holding. Verkaufen Sie ein Unternehmen, verkauft die Holding. Das Geld liegt danach in der Holding, bereit für die nächste Investition. Wann und wie viel Sie privat entnehmen, entscheiden Sie.
Alles hängt an einer Frage: Wie viel Steuer zahlt die mittlere Ebene? In Zypern lautet die Antwort für das, was eine Holding typischerweise tut, sehr oft: 0 % zyprische Steuer, wenn die Voraussetzungen unten erfüllt sind.
Der EU-Pass: Dividenden über die Grenze ohne Quellensteuer
Das ist der Teil, den die meisten Unternehmer nicht kennen, und er verändert alles. Zypern ist EU-Mitglied, also gilt die Mutter-Tochter-Richtlinie der EU. Einfach gesagt: Schüttet Ihre Gesellschaft in einem anderen EU-Land an Ihre Zypern-Holding aus, erhebt dieses Land darauf keine Quellensteuer, wenn die Voraussetzungen der Richtlinie erfüllt sind.
- Ihre deutsche GmbH schüttet ohne deutsche Kapitalertragsteuer an die Holding aus, wenn die Holding mindestens 10 % seit mindestens 12 Monaten hält (§ 43b EStG) und die Anti-Missbrauchsregel des § 50d Abs. 3 EStG besteht. Das reine Halten und Weiterleiten von Dividenden gilt dort nicht als Wirtschaftstätigkeit; die Holding braucht eine eigene Tätigkeit, etwa echte Leitungsfunktionen für die Gruppe. Die Befreiung beantragen Sie vorab beim Bundeszentralamt für Steuern (Freistellungsbescheinigung).
- Ihre Gesellschaften in Österreich oder einem anderen EU-Land folgen derselben Richtlinie, mit der Mindestbeteiligung, Haltedauer und Anti-Missbrauchsregel des jeweiligen Landes.
- In Zypern zahlt die Holding auf die empfangene Dividende unter den gesetzlichen Voraussetzungen keine Körperschaftsteuer und in der Regel keine SDC.
Das Ergebnis: Der Gewinn kommt vollständig in der Holding an und steht für die nächste Investition bereit. Wir prüfen die Voraussetzungen für Ihre Gesellschaften, bevor der erste Euro fließt.
Schützen Sie, was Sie aufgebaut haben: eine Brandmauer zwischen Vermögen und Geschäftsrisiko
Steuern sind nur die halbe Geschichte. Die andere Hälfte: behalten, was Sie schon verdient haben. Jedes Geschäft trägt Risiken: ein Kunde, der klagt, ein Projekt, das schiefgeht, ein Lieferant, der insolvent wird, eine Betriebsprüfung, ein schwaches Jahr. Liegt alles in einer Gesellschaft oder auf Ihrem Namen, kann ein einziges Problem alles erreichen. Eine Holding zieht Brandmauern ein.
- Jede Gesellschaft haftet für sich. Jede Tochter ist eine eigene Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Ihre Schulden sind ihre Schulden. Eine Klage gegen eine Ihrer Gesellschaften richtet sich gegen diese Gesellschaft, nicht gegen Ihre anderen Gesellschaften und nicht gegen die Holding.
- Gewinne wandern nach oben, aus der Schusslinie. Schütten Ihre operativen Gesellschaften regelmäßig an die Holding aus, liegt das Geld nicht mehr dort, wo das Risiko ist. Es liegt eine Ebene höher, in einer Gesellschaft, die nichts verkauft, keine Kunden hat und keine riskanten Verträge unterschreibt.
- Wertvolles bleibt getrennt vom riskanten Geschäft. Marke, Software und anderes geistiges Eigentum, Immobilien, Liquiditätsreserven können der Holding oder einer Schwestergesellschaft gehören, während die operative Gesellschaft sie nur nutzt, auf Grundlage eines schriftlichen Vertrags zu einem marktüblichen Entgelt. Gerät das operative Geschäft in Schwierigkeiten, stehen die über Jahre aufgebauten Werte nicht in seiner Bilanz.
- Ein Brand legt nicht das ganze Haus in Schutt. Fällt eine Gesellschaft aus, arbeiten die anderen weiter, und die Reserven in der Holding bleiben, wo sie sind.
Ein einfaches Beispiel. Ihre GmbH macht drei Jahre lang guten Gewinn und schüttet ihn jedes Jahr an Ihre Zypern-Holding aus. Im vierten Jahr verklagt ein Kunde die GmbH wegen eines Projekts. Der Anspruch richtet sich gegen die GmbH. Die in den Vorjahren rechtmäßig, aus echten Gewinnen, bei voller Zahlungsfähigkeit der GmbH und ohne jeden Streit ausgeschütteten Gewinne liegen in der Holding, nicht in der GmbH. Ihre anderen Gesellschaften sind am Verfahren ebenfalls nicht beteiligt.
Und das gilt, ob Sie nach Zypern ziehen oder nicht. Das Sparschwein, das Sie aus steuerlichen Gründen füllen, ist zugleich ein Tresor.
Der Schutz ist echt, solange das Geld nach oben geflossen ist, bevor es Probleme gab. Gerät die operative Gesellschaft in Schwierigkeiten, kommen ihre Gläubiger weder an die Holding noch an Ihre Anteile daran heran; angefochten werden können nur Zahlungen, die geleistet wurden, als die Gesellschaft ihre Schulden bereits nicht mehr bezahlen konnte, oder die geleistet wurden, um Geld dem Zugriff der Gläubiger zu entziehen. Gerichte können durch eine Holding hindurchgreifen, die nur zum Schein besteht oder von einem Strohmann geführt wird. Schulden, für die Sie persönlich gebürgt haben, bleiben bei Ihnen.
Was Ihnen eine Zypern-Holding bringt: sieben Vorteile, die zusammenwirken
Sieben Vorteile, die zusammenwirken. Sechs sparen Steuern. Der siebte schützt alles andere.
- Keine zyprische Körperschaftsteuer auf empfangene Dividenden. Dividenden, die eine zyprische Gesellschaft von ihren Töchtern erhält, sind von der Körperschaftsteuer befreit und in der Regel auch nicht von der Sonderverteidigungsabgabe (SDC) erfasst. Eine Mindestbeteiligung oder Mindesthaltedauer verlangt Zypern dafür nicht, das ist in Europa selten. Für Sie heißt das: Der Gewinn Ihrer Unternehmen kommt vollständig in der Holding an.
- Keine zyprische Einkommensteuer beim Verkauf einer Beteiligung. Gewinne aus dem Verkauf von Anteilen sind in Zypern von der Einkommensteuer befreit, ohne Mindesthaltedauer. Zyprische Steuer kann nur als Kapitalertragsteuer von 20 % auf den Teil des Gewinns anfallen, der auf Immobilien in Zypern entfällt, wenn die verkaufte Gesellschaft solche Immobilien direkt oder indirekt hält. Für Sie heißt das: Verkaufen Sie über die Holding, steht der volle Kaufpreis zur Reinvestition bereit.
- Keine zyprische Quellensteuer, wenn die Holding an Sie ausschüttet. Zypern behält auf Dividenden an im Ausland ansässige Gesellschafter keine Steuer ein. Die Ausnahmen betreffen nur verbundene Muttergesellschaften (über 50 %) auf der schwarzen Liste der EU (17 %, seit 2022) oder in gelisteten Niedrigsteuerländern (5 %, seit 2026), die eine normale Familienstruktur nicht nutzt. Für Sie heißt das: Zypern hält beim Ausgang nicht die Hand auf.
- Zugang zu den EU-Regeln für Konzerne. Zypern ist EU-Mitglied, die Mutter-Tochter-Richtlinie gilt. Für eine deutsche GmbH bedeutet das: Sie kann an ihre zyprische Mutter ohne deutsche Kapitalertragsteuer ausschütten, wenn die Holding mindestens 10 % seit mindestens 12 Monaten hält (§ 43b EStG) und die Anti-Missbrauchsregel des § 50d Abs. 3 EStG besteht. Das reine Halten und Weiterleiten von Dividenden gilt dort nicht als Wirtschaftstätigkeit; die Holding braucht eine eigene Tätigkeit, etwa echte Leitungsfunktionen für die Gruppe. Die Befreiung beantragen Sie vorab beim Bundeszentralamt für Steuern (Freistellungsbescheinigung). Für Sie heißt das: Geld fließt ohne Grenzzoll.
- Ein breites Netz von Doppelbesteuerungsabkommen. Zypern hat Abkommen mit den wichtigen Volkswirtschaften, darunter Deutschland, Österreich, die Schweiz, das Vereinigte Königreich, die USA, die VAE und Singapur. Für Sie heißt das: Auch Töchter außerhalb der EU können oft mit reduzierter oder ohne Quellensteuer nach Zypern ausschütten.
- Gewinne dürfen ohne Strafe in der Gesellschaft bleiben. Die alte Regel, nach der ein Teil des Gewinns nach zwei Jahren als ausgeschüttet galt, ist für Gewinne ab 2026 abgeschafft. Für Sie heißt das: Sie können Kapital so lange in der Holding halten, wie Sie wollen, und investieren, wenn die richtige Gelegenheit kommt.
- Eine Brandmauer um Ihr Vermögen. Jede Tochter haftet beschränkt, und die ausgeschütteten Gewinne liegen in der Holding, getrennt vom operativen Risiko. Was das für Sie heißt: Eine Klage oder Schulden einer Gesellschaft erreichen weder Ihre anderen Gesellschaften noch die Reserven der Holding, solange die Struktur vor dem Anspruch bestand, sauber geführt wird und die Holding nicht für Schulden dieser Gesellschaft bürgt.
Und die 15 % Körperschaftsteuer? Zypern hat den Satz 2026 von 12,5 % auf 15 % angehoben. Für eine Holding spielt das selten eine Rolle, weil ihre Haupterträge, Dividenden und Veräußerungsgewinne, befreit sind. Die 15 % treffen andere Erträge wie Zinsen oder berechnete Gebühren.
Der Bonus, wenn Sie nach Zypern ziehen. Werden Sie in Zypern steuerlich ansässig und haben den Non-Dom-Status, tragen die Dividenden aus Ihrer Holding keine SDC und keine Einkommensteuer. Es fällt nur der Gesundheitsbeitrag GESY von 2,65 % an, auf Einkünfte bis 180.000 EUR im Jahr. Der Non-Dom-Status gilt bis zu 17 Jahre. Danach erlaubt eine Regel von 2026 eine Verlängerung um bis zu zwei weitere Fünfjahreszeiträume für je 250.000 EUR. Genau hier wird aus einer guten Struktur eine außergewöhnliche. Unser Leitfaden zu Non-Dom-Dividenden und keine SDC erklärt den Status im Detail.
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Drei Beispiele in Zahlen
Vereinfachte Beispiele mit runden Zahlen. Sie zeigen den Mechanismus, nicht Ihr Ergebnis. Sie unterstellen, dass die in diesem Leitfaden beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind, und lassen Kosten, Kirchensteuer und persönliche Umstände außer Acht. Ihre eigenen Zahlen hängen davon ab, wo Sie und Ihre Gesellschaften ansässig sind.
1. Sie leben in Zypern, Ihre GmbH bleibt in Deutschland: 300.000 EUR Gewinn
Ihre deutsche GmbH hat nach Steuern 300.000 EUR übrig, und Sie wollen das Geld in ein neues Projekt stecken.
- Ohne Holding: Die GmbH schüttet an Sie privat aus. Nach dem Abkommen darf Deutschland bis zu 15 % behalten, also 45.000 EUR (zunächst werden 26,375 % einbehalten, den Rest holen Sie sich per Antrag beim Bundeszentralamt für Steuern zurück). Sie investieren 255.000 EUR.
- Mit Zypern-Holding, die eine eigene Tätigkeit ausübt: Die GmbH schüttet an die Holding aus, mit Freistellungsbescheinigung und unter den Voraussetzungen von § 43b und § 50d Abs. 3 EStG ohne deutsche Kapitalertragsteuer, in Zypern keine Körperschaftsteuer und in der Regel keine SDC auf die Dividende. Die Holding investiert 300.000 EUR.
45.000 EUR mehr, die für Sie arbeiten. Voraussetzung sind die Freistellungsbescheinigung und 12 Monate Beteiligung; davor gibt es die Kapitalertragsteuer nur per Erstattungsantrag zurück. Eine reine Briefkasten-Holding erhält die Entlastung nicht.
2. Verkauf einer Beteiligung mit 2.000.000 EUR Gewinn
Sie haben ein Unternehmen aufgebaut, ein Käufer zahlt 2.000.000 EUR mehr, als es Sie gekostet hat.
- Privat in Deutschland gehalten (Beteiligung ab 1 %): 60 % des Gewinns sind steuerpflichtig (§ 17 und § 3 Nr. 40 EStG). Beim Spitzensteuersatz von 45 % plus Solidaritätszuschlag sind das rund 28,5 % des Gewinns, also etwa 570.000 EUR.
- Über eine Zypern-Holding, aus Zypern geführt, lange vor dem Verkauf aufgesetzt und außerhalb der Sieben-Jahres-Frist des § 22 UmwStG: Zyprische Steuer auf den Gewinn: 0 EUR. Die vollen 2.000.000 EUR bleiben in der Holding, bereit für die nächste Investition.
3. Als Non-Dom in Zypern 200.000 EUR im Jahr entnehmen
Sie leben mit Non-Dom-Status in Zypern, die Holding schüttet Ihnen 200.000 EUR aus, Ihr einziges Einkommen in diesem Jahr.
- SDC: 0 %. Einkommensteuer auf die Dividende: keine.
- GESY: 2,65 % auf 180.000 EUR = 4.770 EUR.
- Ihnen bleiben 195.230 EUR, effektiv rund 2,4 %.
Das sind die Zahlen, wegen derer Unternehmer diese Seite ein zweites Mal lesen. Schildern Sie uns Ihre Gesellschaften, und wir zeigen Ihnen Ihre.
Für wen sie am besten passt
- Unternehmer mit zwei oder mehr Gesellschaften, die Gewinne zwischen ihnen und in neue Projekte bewegen wollen, ohne bei jedem Schritt Steuer zu zahlen.
- Gründer, die in den nächsten Jahren verkaufen könnten und wollen, dass der Erlös investiert bleibt.
- Unternehmer, die nach Zypern ziehen oder es planen, und Holding und eigenen Non-Dom-Status zusammenwirken lassen wollen.
- Familien, die langfristig Vermögen aufbauen und einen Ort in der EU wollen, an dem Beteiligungen, Liquidität und neue Investments gebündelt sind.
- Gruppen mit Gesellschaften in mehreren Ländern, die eine neutrale Spitzengesellschaft in der EU mit gutem Abkommenszugang brauchen.
Wer am meisten aus seiner Holding macht, hat eine Gewohnheit gemeinsam: Die Holding ist das Zentrum des unternehmerischen Lebens, kein Briefkasten. Diese Unternehmer sitzen im Board, treffen ihre Entscheidungen in Zypern und bauen ihre Gruppe von dort aus. Für sie bauen wir.
Der Vergleich, kurz
| Option | Passt, wenn | Der Preis |
|---|---|---|
| Beteiligungen privat halten | Sie haben eine Gesellschaft und entnehmen den Großteil | Jede Ausschüttung und jeder Verkauf wird bei Ihnen privat besteuert |
| Niederlande oder Luxemburg | Große Gruppen mit echtem Geschäft vor Ort | Höhere Steuersätze, hohe laufende Kosten, hohe Substanzanforderungen |
| Malta | Gruppen, die eine EU-Holding mit Beteiligungsbefreiung wollen | Qualifizierte Dividenden und Veräußerungsgewinne können befreit sein, andere Gewinne laufen über ein System aus Zahlung und Erstattung, mit mehr Aufwand und gebundener Liquidität |
| Zypern | Unternehmer mit Gesellschaften in Europa, die in Zypern leben oder dorthin ziehen | Muss tatsächlich aus Zypern geführt werden |
Noch nicht bereit für den Umzug? Genau dann beginnt die Zypern-Holding für Sie zu arbeiten. So gehen unsere Mandanten vor.
Noch kein Umzug? Nutzen Sie die Holding als Sparschwein
Sie müssen nicht am ersten Tag nach Zypern ziehen. Viele Unternehmer starten mit der Holding und ziehen später, wenn sich die Zahlen lohnen.
- Das Sparschwein füllen. Ihre operativen Gesellschaften schütten an die Zypern-Holding aus, über die EU-Richtlinie ohne Quellensteuer, unter den oben genannten Voraussetzungen, und in der Holding ohne zyprische Körperschaftsteuer und in der Regel ohne SDC.
- Wachsen lassen. Die Holding behält das Geld, investiert es neu, beteiligt sich an neuen Unternehmen oder anderen Anlagen. Für Gewinne ab 2026 gibt es keine Regel mehr, die sie zur Ausschüttung zwingt. Das Kapital liegt zudem getrennt von den Risiken des operativen Geschäfts, was einen gewissen Vermögensschutz bietet.
- Umziehen, wenn es sich lohnt. Wenn der Betrag es rechtfertigt, werden Sie in Zypern steuerlich ansässig, etwa über die 60-Tage-Regel: mindestens 60 Tage im Jahr in Zypern, höchstens 183 Tage in einem einzelnen anderen Staat, eine Geschäftstätigkeit, Anstellung oder Geschäftsführerposition in Zypern, die nicht vor Jahresende endet, und eine Wohnung in Zypern, gekauft oder gemietet.
- Ohne SDC entnehmen. Mit Non-Dom-Status tragen die Dividenden der Holding an Sie keine SDC und keine Einkommensteuer, nur den Gesundheitsbeitrag GESY von 2,65 %, auf Einkünfte bis 180.000 EUR im Jahr. Auf vor dem Wegzug aufgebaute Werte kann Deutschland trotzdem zugreifen, etwa über die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG, deshalb planen wir den Umzug vorher.
Damit das funktioniert, muss die Holding von Anfang an richtig aufgesetzt sein: echte Leitung aus Zypern, nicht aus Deutschland (§ 10 AO), ausreichende Substanz, die Hinzurechnungsbesteuerung (§ 8 AStG) geprüft und der Wegzug samt Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) frühzeitig geplant. Genau das übernehmen wir für Sie, damit das Sparschwein bereit ist, wenn Sie es sind.
Was sie tragfähig macht und wie wir sie richtig aufsetzen
Die Vorteile oben gehören Holdings, die wirklich zyprisch sind. Das setzen wir für Sie mit lizenzierten Partnern vom ersten Tag an auf.
- Echte Geschäftsleitung in Zypern. Eine Gesellschaft wird dort besteuert, wo sie tatsächlich geleitet wird. Wird sie aus Deutschland geführt, ist sie nach § 10 AO in Deutschland steuerpflichtig. Wir richten ein Board mit zyprischer Mehrheit ein, echte Sitzungen in Zypern, Bankkonto und Unterlagen in Zypern. Am stärksten ist es, wenn Sie selbst in Zypern leben und im Board sitzen. Mehr dazu im Leitfaden zum Ort der Geschäftsleitung.
- Eine saubere Beteiligungskette. Sie halten die Holding direkt oder über eine Gesellschaft in einem normal besteuernden Land. Verbundene Muttergesellschaften in gelisteten Niedrigsteuerländern lösen 5 % Quellensteuer auf Dividenden aus, solche auf der schwarzen Liste der EU 17 %, deshalb halten wir sie heraus.
- Deutschland zuerst geprüft. Solange Sie in Deutschland leben, kann Deutschland niedrig besteuerte passive Einkünfte der Holding Ihnen zurechnen (§ 8 AStG, Niedrigbesteuerung unter 15 %). Beim Wegzug kann nach § 6 AStG Wegzugsteuer auf Ihre GmbH-Anteile anfallen, und für deutsche Staatsangehörige ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG zu prüfen. Auch die Einbringung der GmbH-Anteile in die Holding ist ein eigener Vorgang: Werden die Anteile unter dem gemeinen Wert eingebracht (§ 21 UmwStG) und verkauft die Holding sie innerhalb von sieben Jahren, wird der Einbringungsgewinn rückwirkend bei Ihnen besteuert, gemindert um ein Siebtel für jedes abgelaufene Jahr (§ 22 Abs. 2 UmwStG). All das klären wir mit zugelassenen Steuerberatern, bevor sich etwas bewegt. Siehe unseren Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung.
- Das richtige Timing. Für einen Verkauf muss die Holding lange vor dem ersten Käufergespräch bestehen und arbeiten, und für die Quellensteuerbefreiung braucht es 12 Monate Beteiligung.
- Töchter, die sich qualifizieren. Dividenden aus operativen Gesellschaften fließen ohne zyprische Körperschaftsteuer und ohne SDC zu. Bei überwiegend passiven Töchtern in sehr niedrig besteuernden Ländern kann 5 % SDC anfallen, deshalb prüfen wir jede einzeln.
- Schutz, der rechtzeitig steht. Vermögensschutz wirkt nur, wenn die Holding besteht und Gewinne regelmäßig nach oben fließen, bevor Streit oder Schulden entstehen. Gläubigerbenachteiligende Übertragungen können angefochten werden, und persönliche Bürgschaften sowie die Geschäftsführerhaftung bleiben bei der Person.
So aufgesetzt, ist die Struktur im Alltag einfach und ist darauf ausgelegt, die Fragen von Banken und Finanzämtern zu beantworten.
Häufige Fragen
Zahlt eine Zypern-Holding Steuer auf empfangene Dividenden?
In der Regel nicht. Sie sind von der Körperschaftsteuer befreit, außer sie waren bei der ausschüttenden Gesellschaft abzugsfähig. 5 % SDC fallen nur an, wenn die Tochter überwiegend passiv ist und ihre ausländische Steuerbelastung weniger als die Hälfte der zyprischen beträgt.
Gibt es eine Mindestbeteiligung?
Nicht in Zypern. Für die Befreiung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen gibt es weder Mindestquote noch Mindesthaltedauer. Für die Befreiung von deutscher Kapitalertragsteuer verlangt § 43b EStG aber 10 % und 12 Monate, eine Freistellungsbescheinigung des Bundeszentralamts für Steuern und eine eigene Tätigkeit der Holding (§ 50d Abs. 3 EStG).
Besteuert Zypern die Dividenden, die mir die Holding zahlt?
Leben Sie im Ausland, behält Zypern nichts ein. Leben Sie als Non-Dom in Zypern, zahlen Sie keine SDC und nur GESY von 2,65 % auf Einkünfte bis 180.000 EUR. Zyprer mit Domizil zahlen auf Dividenden aus Gewinnen ab 2026 5 % SDC.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Zypern 2026?
15 % auf den steuerpflichtigen Gewinn ab 1. Januar 2026. Bei einer Holding betrifft das vor allem Zinsen oder Gebühren, nicht die befreiten Dividenden und Veräußerungsgewinne.
Muss ich in Zypern leben?
Nein, aber den vollen Vorteil haben Sie nur dann. Solange Sie in Deutschland leben, versteuern Sie Ihre Ausschüttungen in Deutschland, und das Finanzamt prüft, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird.
Gilt die alte fiktive Ausschüttung noch?
Für Gewinne ab 2026 nicht mehr. Eine Übergangsregel behandelt 70 % der Gewinne aus 2024 und 2025 bei in Zypern ansässigen Gesellschaftern noch als ausgeschüttet, diese Jahre sollten Sie prüfen lassen.
Schützt eine Zypern-Holding mein Vermögen, wenn eine meiner Gesellschaften verklagt wird?
Ja, in Grenzen. Jede Tochter haftet beschränkt, ihre Gläubiger können sich also an diese Gesellschaft halten, nicht an Ihre anderen Gesellschaften oder an Gewinne, die im normalen Geschäftsgang bereits an die Holding ausgeschüttet wurden. Gläubigerbenachteiligende Übertragungen können angefochten werden, besonders wenn bereits Streit besteht, und persönliche Bürgschaften sowie die Geschäftsführerhaftung sind nicht abgedeckt. Deshalb früh aufsetzen.
Ihr nächster Schritt
Notieren Sie drei Dinge: welche Gesellschaften Sie wo halten, wo Sie heute leben und wo Sie künftig leben wollen, und was der Gewinn in den nächsten fünf Jahren für Sie tun soll. Damit reicht ein Gespräch, um zu sagen, ob eine Zypern-Holding zu Ihnen passt und was sie für Sie leisten kann.
Hören Sie auf, bei jeder Bewegung Ihres Geldes Steuern zu zahlen.
Lassen Sie uns Ihre Zypern-Holding richtig aufbauen.
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Wir koordinieren; rechtliche, bankbezogene und steuerliche Leistungen erbringen unabhängige, lizenzierte Partner im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung. Dieser Leitfaden ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Weiterlesen: Zypern-Firma ohne Umzug und die zyprische Niedrigsteuerliste 2026.
Quellen
- Zyprisches Einkommensteuergesetz 118(I)/2002, konsolidierte Fassung (CyLaw, Griechisch): https://www.cylaw.org/nomoi/enop/non-ind/2002_1_118/full.html
- Gesetz 244(I)/2025 zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (CyLaw, Griechisch): https://www.cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_244.pdf
- Gesetz 245(I)/2025 zur Änderung des Gesetzes über die Sonderverteidigungsabgabe (CyLaw, Griechisch): https://www.cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_245.pdf
- Zyprisches Finanzministerium, steuerliche Anreize: https://www.gov.cy/mof/en/documents/tax-incentives/
- PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern, Quellensteuern: https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/corporate/withholding-taxes
- PwC Worldwide Tax Summaries, Zypern, sonstige Steuern natürlicher Personen (GESY, Kapitalertragsteuer auf Immobilien): https://taxsummaries.pwc.com/cyprus/individual/other-taxes
- DBA zwischen Deutschland und Zypern vom 18. Februar 2011, Bundesfinanzministerium: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Zypern/2011-11-07-Zypern-Abkommen-DBA-Gesetz.html
- Richtlinie 2011/96/EU des Rates (Mutter-Tochter-Richtlinie), EUR-Lex: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2011/96/oj
- EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke, Rat der EU: https://www.consilium.europa.eu/en/policies/eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions/
- § 3 Nr. 40 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- § 17 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__17.html
- § 32d EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
- § 43b EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__43b.html
- § 50d EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html
- § 2 AStG: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html
- § 6 AStG: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__6.html
- § 8 AStG: https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__8.html
- § 10 AO: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__10.html
- § 8b KStG: https://www.gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__8b.html
- § 22 UmwStG: https://www.gesetze-im-internet.de/umwstg_2006/__22.html
- § 50c EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50c.html
Geprüft am 27. Oktober 2026.
Titelbild: Skyline von Limassol, Zypern. Foto: Στέφανος Νικολάου, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, beschnitten.