Zyperns Niedrigsteuerliste 2026: 5 % Quellensteuer auf Dividenden an verbundene Gesellschaften und was das für Ihre Struktur bedeutet
Seit 2026 behält Zypern 5 % auf Dividenden an verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuergebieten ein, 17 % bei EU-gelisteten. Liste, Folgen, Schritte.

In diesem Ratgeber
- Das Wichtigste in Kürze
- Warum es die Maut gibt
- Die zwei Listen
- Was die Regeln bewirken
- Wer betroffen ist und wer nicht
- Die Rechnung: vier vereinfachte Beispiele
- Entscheidungskriterien: behalten, vereinfachen oder umbauen
- Dokumentation: was die zyprische Gesellschaft vorhalten sollte
- Zeitplan: wann Sie was entscheiden
- Häufige Fehler
- Umsetzung: was Sie dieses Jahr tun
- Drei Fälle
- So machen Sie es richtig
- Häufige Fragen
- Wie das in Ihren Gesamtplan passt
- Quellen
Stand 21. Oktober 2026: auf Grundlage des Gesetzes über die Sonderverteidigungsabgabe 117(I)/2002 in der Fassung des Gesetzes 245(I)/2025 (griechischer Text im Amtsblatt vom 31. Dezember 2025), des Einkommensteuergesetzes 118(I)/2002 in der Fassung der Gesetze 47(I)/2025 und 244(I)/2025, des Rundschreibens 1/2026 der zyprischen Steuerverwaltung vom 9. April 2026 mit der auf gov.cy veröffentlichten Liste der Niedrigsteuergebiete für 2026, der Übersicht des Finanzministeriums zu Steueranreizen und der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete in der vom Rat am 9. Oktober 2026 überarbeiteten Fassung. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, wenn sich Liste, Gesetz oder Verwaltungspraxis ändern.
Stellen Sie sich vor: Sie leben noch in Deutschland, aber jeden Morgen trinken Sie Ihren Kaffee und denken an ein anderes Leben. Eine Terrasse in Limassol. Eine Holding, die Ihnen Dividenden zahlt. Non-Dom-Status, keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze) auf Dividenden, die 60-Tage-Regel. Und kein Brief vom Finanzamt auf dem Tisch.
Dann lesen Sie die Schlagzeile: „Zypern führt ab 2026 Abwehrmaßnahmen ein.“ Und erschrecken umsonst. Denn das Geheimnis, das Ihnen kaum jemand verrät, steckt im Detail: Die Regeln treffen Zahlungen an verbundene Gesellschaften in bestimmten Jurisdiktionen. Wer als natürliche Person direkt hält, ist draußen. Bisher konnten nur die Berater großer Familien so ein Gesetz lesen. Jetzt lesen wir es für Sie, mit ENCC.
Zwei Jahrzehnte lang lief durch Zypern eine einfache Struktur: eine operative Gesellschaft oder Holding auf der Insel, gehalten von einer Gesellschaft auf den Britischen Jungferninseln, den Cayman Islands oder einem ähnlichen Gebiet, die wiederum einer Familie oder einem Gründer gehörte. Gewinne flossen als Dividenden nach oben, und Zypern besteuerte Dividenden an nicht ansässige Gesellschafter nicht. Legal, effizient, und es blieb mehr von dem, was Menschen verdienten, in ihren eigenen Händen.
Seit 1. Januar 2026 steht auf diesem Weg eine Mautstelle. Verboten hat die Struktur niemand. Zypern wendet nun Abwehrmaßnahmen auf Zahlungen an verbundene Gesellschaften in zwei Gruppen von Gebieten an: auf der eigenen Niedrigsteuerliste und auf der EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete. Dividenden an die erste Gruppe tragen 5 % Quellensteuer, Dividenden und Zinsen an die zweite 17 %, und Zinsen und Lizenzgebühren an verbundene Gesellschaften in Niedrigsteuergebieten sind nicht mehr abziehbar. Kein Verbot, aber ein Kostenpunkt, der jedes Jahr wiederkommt.
Die gute Nachricht: Die Regeln sind eng und schwarz auf weiß. Natürliche Personen, die direkt beteiligt sind, fallen nicht darunter, ebenso wenig Gesellschafter in Gebieten, die auf keiner Liste stehen. Dieser Leitfaden zeigt genau, wer betroffen ist, wie die Zahlen aussehen und wie Gründer und Familien in Zypern ihre Struktur rechtmäßig umbauen, damit sie die Maut nicht mehr zahlen und Privatsphäre, Schutz und Optionen behalten, für die sie die Struktur gebaut haben.
Konzerne hatten immer Steuerabteilungen, die ihre Strukturen umbauen, sobald sich die Regeln ändern. Sie brauchen keine. Mit der richtigen Koordination kann ein ganz normaler Gründer oder eine Familie tun, was die Großen tun: die neuen Regeln früh lesen und umbauen, bevor die nächste Dividende fließt. Wir koordinieren die Prüfung; zugelassene Steuerberater erledigen die Arbeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Tür, die offen bleibt. Natürliche Personen sind nicht das Ziel. Wer als Nichtansässiger zyprische Anteile direkt hält, fällt nicht darunter, und ein in Zypern ansässiger Non-Dom zahlt keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze) auf Dividenden. Darauf bauen wir.
- Zwei Listen, zwei Regelwerke. Die zyprische Niedrigsteuerliste und die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete. Gelten beide, haben die strengeren EU-Listen-Regeln Vorrang.
- Niedrigsteuergebiete: 5 % auf Dividenden. Dividenden einer zyprischen Gesellschaft an eine verbundene Gesellschaft, die in einem gelisteten Gebiet ansässig oder dort gegründet und nirgends sonst ansässig ist, tragen 5 % SDC-Quellensteuer; Zinsen und Lizenzgebühren an sie sind nicht abziehbar.
- EU-gelistete Gebiete: 17 % auf Dividenden und Zinsen, 10 % auf Lizenzgebühren, bei verbundenen Gesellschaften.
- Nur verbundene Gesellschaften, grob über 50 % der Stimmrechte, des Kapitals oder Gewinns, direkt oder indirekt, oder gemeinsame Beherrschung.
- Die Liste 2026 hat elf Namen: Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Turks- und Caicosinseln und Vanuatu. Sie wird jährlich überprüft, Ihre Struktur mit uns ebenso.
Warum es die Maut gibt
Verstehen Sie, warum die Schranke existiert, und Sie verstehen genau, für wen sie nicht gebaut wurde: für Privatpersonen und echte Strukturen außerhalb der beiden Listen.
Zypern hat sich in seinem mit der Europäischen Kommission vereinbarten Aufbau- und Resilienzplan verpflichtet, Abwehrmaßnahmen gegen Zahlungen von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren in Niedrigsteuer- und nicht kooperative Gebiete einzuführen. Im Klartext: Die Maßnahmen kamen im Paket mit den Aufbaumitteln. Eine erste Fassung trat mit im April 2025 veröffentlichten Gesetzen in Kraft. Die Ende 2025 beschlossene Steuerreform hat die Regeln für 2026 neu gefasst, den Körperschaftsteuersatz auf 15 % angehoben und die Dividendenquellensteuer für Niedrigsteuergebiete auf 5 % festgelegt.
Deutschland etwa hat mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz eigene Abwehrmaßnahmen gegenüber Gebieten auf der EU-Liste; Zypern gehört jetzt ebenfalls dazu. Das ist die Methode: Die Struktur bleibt auf dem Papier legal, aber die Zahlungen, die sie nützlich machen, werden besteuert oder nicht mehr abziehbar. Praktisch heißt das: Die alte Brücke über Zypern in Offshore-Zentren kostet jetzt jedes Jahr Geld.
Was Zypern weiterhin bietet, ist real: 15 % Körperschaftsteuer in einem EU-Mitgliedstaat mit breitem DBA-Netz und ein persönliches Regime für Menschen, die tatsächlich umziehen. Diese Vorteile wirken für Menschen und Unternehmen mit echter Präsenz, und genau dort setzt eine gut gebaute Struktur an.
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Die zwei Listen
Zwei Listen, ein Geheimnis: Wenn Ihre Struktur sie nicht berührt, berühren sie Sie nicht.
Wer die Karte kennt, weiß, wo der Weg noch frei ist.
Die zyprische Niedrigsteuerliste
Ein Niedrigsteuergebiet ist ein Drittstaat außerhalb der EU mit einem Körperschaftsteuersatz unter der Hälfte des zyprischen: bei 15 % seit 1. Januar 2026 also unter 7,5 %. Die Steuerverwaltung legt die Liste jährlich per Rundschreiben fest. Rundschreiben 1/2026 vom 9. April 2026 gilt ab 1. Januar 2026: Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Britische Jungferninseln, Cayman Islands, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Turks- und Caicosinseln und Vanuatu.
Die Kriterien werden jährlich bewertet und angepasst: Wer seinen Satz anhebt, kann die Liste verlassen; wer senkt oder neu bewertet wird, kann dazukommen.
Die EU-Liste nicht kooperativer Steuergebiete
Der Rat überprüft sie zweimal jährlich. Anhang I ist die Liste selbst; Anhang II ist ein gesonderter Sachstand beobachteter Gebiete, keine schwarze Liste. Die zyprischen 17-%-Regeln knüpfen an Anhang I.
In der Fassung vom 9. Oktober 2026 nennt Anhang I Amerikanisch-Samoa, Anguilla, Guam, Palau, Russland, die Turks- und Caicosinseln, die Amerikanischen Jungferninseln und Vanuatu. Zypern behandelt ein Gebiet nur dann als EU-gelistet, wenn es zum Zahlungszeitpunkt im Amtsblatt veröffentlichten Anhang I steht und auch im Vorjahr gelistet war. Die Turks- und Caicosinseln kamen am 17. Februar 2026 hinzu, veröffentlicht am 6. März 2026; Zahlungen 2026 fallen daher unter die Niedrigsteuerregeln, die EU-Listen-Regeln gelten ab 2027, falls sie gelistet bleiben. Panama wurde am 9. Oktober 2026 gestrichen; prüfen Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt, bevor Sie sich für eine Zahlung darauf verlassen. Für 2026 unterliegen Anguilla und Vanuatu, auf der im Oktober 2025 veröffentlichten EU-Liste, den EU-Listen-Regeln, solange sie gelistet bleiben.
Wenn ein Gebiet auf beiden steht
Die EU-Listen-Regeln haben Vorrang: 17 % statt 5 % auf Dividenden. Für 2026 betrifft das Anguilla und Vanuatu, solange gelistet.
Genau das setzen wir für Sie auf, in der richtigen Reihenfolge. Starten wir Ihre Struktur.
Was die Regeln bewirken
So funktioniert das Gesetz, Zeile für Zeile, und hier liegt der legale freie Weg.
Dividenden
Eine zyprische Gesellschaft, die an eine verbundene Gesellschaft in einem Niedrigsteuergebiet ausschüttet, behält 5 % SDC ein. Erfasst ist der Empfänger, wenn er dort ansässig ist oder dort gegründet und nicht in einem Nicht-Niedrigsteuergebiet steuerlich ansässig. Das Detail, das die meisten übersehen: Eine BVI-Gesellschaft, die tatsächlich etwa in einem EU-Staat mit voller Substanz ansässig ist, wird nach ihrer echten Ansässigkeit behandelt, nicht nach dem Gründungsort. Bei einem EU-gelisteten Empfänger gelten 17 %.
Erfasst sind auch Kapitalherabsetzungen, soweit der ausgeschüttete Wert das tatsächlich eingezahlte Kapital übersteigt, und Zahlungen an Betriebsstätten nichtansässiger Gesellschaften in den betroffenen Gebieten.
Zinsen und Lizenzgebühren
Bei Niedrigsteuergebieten gibt es keine Quellensteuer auf Zinsen und Lizenzgebühren; stattdessen kann die zyprische Zahlerin sie nicht abziehen. 200.000 EUR Zinsen an einen verbundenen Kaiman-Darlehensgeber werden dem Gewinn hinzugerechnet: 30.000 EUR pro Jahr bei 15 %. Bei EU-gelisteten Gebieten tragen Zinsen an Verbundene 17 % SDC-Quellensteuer, Lizenzgebühren 10 % nach dem Einkommensteuergesetz.
Die Ausnahmen
Dividenden auf an einer anerkannten Börse notierte Wertpapiere fallen nicht unter die Dividendenregel. Und die Missbrauchsvorschriften, mit Bedingungen per Ministerratsdekret, schützen Gestaltungen mit triftigen wirtschaftlichen Gründen, die die wirtschaftliche Realität widerspiegeln, und stoppen nur zwischengeschaltete Einheiten, die allein der Umgehung dienen. Im Klartext: Echte Strukturen mit echten Gründen werden respektiert. Genau solche bauen wir.
Stellen Sie sich vor, in einem Jahr ist alles fertig. Machen Sie heute den ersten Schritt.
Wer betroffen ist und wer nicht
Das Schlüsselwort heißt „verbunden“. Natürliche Personen, die direkt halten, sind außerhalb dieser Regeln. Ein Wort, und der Weg ist frei.
Nur verbundene Gesellschaften
Die Regeln greifen nur bei Verbundenheit: grob über 50 % der Stimmrechte, des Kapitals oder Gewinnanspruchs, direkt oder indirekt, allein oder mit verbundenen Personen, oder gemeinsame Beherrschung. Ein BVI-Fonds mit 10 % als Portfolioinvestor ist nicht erfasst, eine BVI-Holding mit 100 % schon.
Natürliche Personen: freie Fahrt
Die Regeln zielen auf Gesellschaften. Ein nichtansässiger Privatanleger mit direkt gehaltenen zyprischen Anteilen erhält Dividenden in üblichen Fällen ohne zyprische Quellensteuer, wie bisher. Ein in Zypern Ansässiger ohne zyprisches Domizil zahlt keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze) auf Dividenden; ein Ansässiger mit Domizil SDC zum Satz für Ansässige. Die Liste berührt nichts davon.
Stellen Sie es sich vor: Sie leben in Limassol, das Meer vor der Tür, halten Ihre zyprische Gesellschaft direkt, und als Non-Dom kommen Ihre Dividenden ohne SDC an, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, statt 5 % an eine Offshore-Ebene zu verlieren. Unser Leitfaden zu Non-Dom-Dividenden zeigt, wer sich qualifiziert und wie wir es aufsetzen.
Noch in Deutschland? Dann wird die Dividende in Deutschland besteuert, mit oder ohne Offshore-Gesellschaft dazwischen, und bei einer niedrig besteuerten Zwischengesellschaft prüft Ihr Steuerberater die Hinzurechnungsbesteuerung. Der Weg, den wir mit Ihnen bauen, heißt Umzug plus Direktbesitz, in der richtigen Reihenfolge.
Gebiete auf keiner Liste
Gesellschaften in EU-Staaten, in DBA-Staaten mit normaler Körperschaftsteuer und in Gebieten auf keiner Liste fallen nicht unter die Abwehrmaßnahmen. Nach der Liste 2026 und der EU-Liste vom 9. Oktober 2026 gehören dazu die Seychellen und die Marshallinseln, die Zypern-Residenten teils für bestimmte Zwecke nutzen; siehe unsere Leitfäden zur Seychellen-IBC und zur Marshall-Islands-LLC. Das Vehikel muss trotzdem zum Zweck passen, und danach wählen wir es mit Ihnen.
DBA-Staaten auf der Liste
Bahrain, Guernsey und Jersey haben DBA mit Zypern, die in manchen Situationen günstiger sein können als die nationalen Maßnahmen, je nach Abkommenswortlaut, Empfänger und Zahlung. Ein zugelassener zyprischer Steuerberater prüft das für Sie.
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Die Rechnung: vier vereinfachte Beispiele
Zahlen lügen nicht: Sehen Sie in vier Beispielen, was Ihnen die richtige Struktur lässt.
Beispiele für 2026, vor Buchhaltungs- und Compliance-Kosten, mit verbundenem Empfänger und ohne Ausnahme. Lesen Sie sie als Größe der Ersparnis, die auf Sie wartet.
Dividende an eine BVI-Mutter
Eine zyprische Handelsgesellschaft verdient 1.000.000 EUR, zahlt 15 % Körperschaftsteuer (150.000 EUR) und schüttet 850.000 EUR an die BVI-Mutter aus. Zypern behält 5 % ein: 42.500 EUR. Über fünf Jahre ähnlicher Ausschüttungen mehr als 200.000 EUR, für eine Holding, die womöglich nur Anteile hält. Im Direktbesitz eines Non-Dom trägt dieselbe Dividende keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze).
Zinsen an einen Kaiman-Darlehensgeber
Ein Darlehen von 4.000.000 EUR einer verbundenen Kaimangesellschaft zu 5 % heißt 200.000 EUR Zinsen pro Jahr, jetzt nicht abziehbar: 30.000 EUR zyprische Mehrsteuer jährlich, die in der Gesellschaft bleibt und das Ausschüttbare mindert. Umfinanzieren, und der Abzug kommt zurück.
Lizenzgebühren an eine Jersey-IP-Gesellschaft
300.000 EUR Lizenzgebühren pro Jahr an einen verbundenen Jersey-IP-Halter, nicht abziehbar: 45.000 EUR Mehrsteuer jährlich. Ob das DBA Zypern-Jersey hilft, klärt ein zugelassener Berater vor dem Umbau.
Dividende in ein EU-gelistetes Gebiet
Mit einer Mutter in einem EU-gelisteten Gebiet, etwa Vanuatu, solange gelistet, betrüge der Einbehalt auf 850.000 EUR 17 %: 144.500 EUR.
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Hören Sie auf, einen Staat zu finanzieren, der Sie als Ressource behandelt. Bauen Sie das Leben der freien Menschen.
Zahlt Ihre Struktur die neue Maut?
Im Gespräch legen wir Ihre Beteiligungskette neben beide Listen und koordinieren dann mit zugelassenen Steuerberatern, ob Sie behalten, vereinfachen oder umbauen, zu den geringsten legalen Kosten.
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Wir koordinieren; Rechts-, Trust- und Steuerarbeit leisten unabhängige, zugelassene Partner in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung.
Entscheidungskriterien: behalten, vereinfachen oder umbauen
Hier entscheiden Sie, nicht der Staat. Gehen Sie diese Punkte durch, und Sie wissen in zehn Minuten, welche Struktur zu Ihrem Leben passt.
Wenn wir mit Ihnen und Ihren zugelassenen Beratern eine betroffene Struktur prüfen, stellen wir dieselben Fragen in derselben Reihenfolge.
- Was tut die Offshore-Einheit tatsächlich? Hält sie nur Anteile, die der Eigentümer direkt halten könnte, ist sie jetzt Kosten ohne Funktion und der leichteste Gewinn.
- Wo leben die Eigentümer? Ein in Zypern ansässiger Non-Dom zahlt auf direkt gehaltene Dividenden keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze); ein Eigentümer anderswo wird dort besteuert, mit oder ohne Offshore-Gesellschaft. So oder so kostet die 5-%-Ebene meist nur.
- Gibt es einen echten Grund? Investorenanforderungen, Finanzierungsverträge, Familien-Governance oder Aufsichtsrecht können eine Holding rechtfertigen. Wir halten ihn schriftlich fest.
- Was kostet der Umbau? Anteilsübertragung, Darlehensablösung und IP-Transfer haben eigene Folgen; wir stellen sie der jährlichen Ersparnis gegenüber.
- Funktioniert es nächstes Jahr noch? Die Liste wird jährlich überprüft, also bauen wir Strukturen, die nicht von ihr abhängen.
Die typischen Schritte danach:
- Vereinfachen. Die natürliche Person hält die zyprische Gesellschaft direkt.
- Holding in ein Gebiet mit echter Substanz verlegen. EU-Staat oder DBA-Staat, wo sie wirklich geleitet und besteuert wird.
- Behalten und dokumentieren. Wo die Einheit eine echte Funktion hat und 5 % ein moderater Preis sind.
- Umfinanzieren. Verbundene Darlehen aus Niedrigsteuergebieten durch Eigenkapital oder nicht gelistete Finanzierung ersetzen, damit Zinsen wieder abziehbar sind.
Alles, was wir koordinieren, ist echt: Ansässigkeit dort, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird, Gestaltungen mit triftigen wirtschaftlichen Gründen. Genau das lässt diese Strukturen halten.
Genau das setzen wir für Sie auf, in der richtigen Reihenfolge. Starten wir Ihre Struktur.
Dokumentation: was die zyprische Gesellschaft vorhalten sollte
Die richtige Akte ist Ihre Rüstung. Wir bauen sie mit Ihnen.
Die Einbehaltungspflicht liegt bei der zahlenden zyprischen Gesellschaft, nicht beim Empfänger. Deshalb richten wir für jeden Empfänger von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren eine kurze Akte ein, die vor jeder Zahlung aktualisiert wird.
Hinein gehören der Gründungsstaat des Empfängers, sein Ansässigkeitsstaat mit aktuellem Nachweis wie einer Ansässigkeitsbescheinigung, die Beteiligungskette bis zu den natürlichen Personen, aus der sich die Verbundenheit ergibt oder nicht, und der datierte Abgleich mit der zyprischen Liste des Jahres und der geltenden EU-Liste. Bei Berufung auf ein DBA die Prüfung durch einen zugelassenen Berater, bei einer Ausnahme wie für börsennotierte Wertpapiere der Nachweis.
Die Akte schützt die Geschäftsführung, die für den korrekten Einbehalt verantwortlich ist, und macht eine spätere Prüfung kurz. Für Gründer, die alleiniger Direktor sind, ist das zentral, denn die Gesellschaft ist dann faktisch der Gründer selbst. Unser Leitfaden zur zyprischen Ltd mit alleinigem Direktor beschreibt diese Rolle.
Stellen Sie sich vor, in einem Jahr ist alles fertig. Machen Sie heute den ersten Schritt.
Zeitplan: wann Sie was entscheiden
Wer den Kalender kennt, entscheidet in Ruhe, nicht unter Druck.
Die Liste eines Steuerjahres erscheint per Rundschreiben, die für 2026 im April 2026 mit Wirkung ab 1. Januar 2026; die EU-Liste wird zweimal jährlich überarbeitet. Früh im Jahr beschlossene Ausschüttungen beruhen also womöglich auf einer noch nicht veröffentlichten Liste. Bei Strukturen nahe der Grenze terminieren wir Ausschüttungsbeschlüsse mit Blick auf die Veröffentlichung und dokumentieren den Stand am Zahlungstag.
Umbauten brauchen Vorlauf, wenn mehrere Staaten beteiligt sind. Wer zusätzlich aus Deutschland wegzieht, plant die Reihenfolge von Wegzug und Vereinfachung, denn sie kann den Unterschied machen, gemeinsam mit einem in Deutschland zugelassenen Steuerberater vor der ersten Unterschrift. Unser Leitfaden zur Wegzugsbesteuerung zum Jahresende zeigt, warum das Datum zählt.
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Häufige Fehler
Jeder Fehler unten ist ein Geschenk: Ein anderer hat dafür bezahlt, damit Sie es nicht müssen. Vermeiden Sie sie, und Ihre Struktur steht ab dem ersten Tag.
- Annehmen, die alte Struktur sei unberührt. Seit 2026 trägt jede Dividende über eine BVI- oder Kaiman-Holding 5 %, einbehalten von der zyprischen Gesellschaft.
- Zinsen und Lizenzgebühren vergessen. Die Nichtabziehbarkeit ist weniger sichtbar als der Einbehalt und kostet oft mehr.
- Beide Listen für eine halten. Verschiedene Listen, verschiedene Sätze.
- Die jährliche Prüfung auslassen. Was 2026 außerhalb lag, kann 2027 erfasst sein.
- Gründung mit Ansässigkeit verwechseln. Echte Ansässigkeit anderswo zählt, eine bloße Behauptung nicht.
- Ohne die deutsche Seite umbauen. Eigentümer außerhalb Zyperns können dort Folgen haben; wir prüfen beide Seiten vorher.
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Umsetzung: was Sie dieses Jahr tun
Hier ist der Fahrplan, Schritt für Schritt. Kurz, geordnet, umgesetzt mit lizenzierten Partnern. So bauen es die freien Menschen.
- Gruppe kartieren. Jede Dividenden-, Zins- und Lizenzzahlung zyprischer Gesellschaften: Empfänger, Gründungsort, Ansässigkeit, Verbundenheit.
- Beide Listen prüfen, mit Anguilla und Vanuatu unter den EU-Listen-Regeln für 2026, solange gelistet.
- Beziffern: Einbehalt und Kosten nicht abziehbarer Zahlungen, Jahr für Jahr.
- Mit zugelassenen Beratern entscheiden, in Zypern und jedem beteiligten Staat.
- Korrekt einbehalten und melden, fristgerecht, mit Belegen für den angewandten Satz.
- Jährliche Prüfung terminieren für die nächste Liste.
Genau das setzen wir für Sie auf, in der richtigen Reihenfolge. Starten wir Ihre Struktur.
Drei Fälle
Stellen Sie sich in einer dieser drei Geschichten vor. Echte Muster, die richtige Reihenfolge und was es jedem gebracht hat.
Andreas, Limassol: von der Offshore-Ebene zur SDC-Freiheit (zuzüglich GESY)
Andreas gründete seine zyprische Softwarefirma 2014 unter einer BVI-Holding. Er lebt seit acht Jahren in Limassol und ist Non-Dom. Seit 2026 kostet jede Ausschüttung an die BVI-Gesellschaft, die sonst nichts tut, 5 %. Mit seinen Beratern überträgt er die Anteile auf sich, nachdem die Kosten beziffert sind, und lässt die BVI geordnet auflösen. Jetzt zahlt er als Non-Dom keine SDC auf seine Dividenden, zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze, und die nächste Ausschüttung geht bereits direkt an ihn.
Familie Petrou: den Abzug zurückholen
Die zyprische Familienholding wurde vor Jahren mit einem großen Darlehen einer verbundenen Kaimangesellschaft finanziert; seit 2026 sind die Zinsen nicht abziehbar. Nach Prüfung durch einen zugelassenen Berater in jedem Staat wandelt die Familie das Darlehen in zwei Jahresschritten in Eigenkapital um und trägt die Mehrsteuer bis dahin bewusst. Sobald keine Zinsen mehr fließen, endet die Nichtabziehbarkeit; danach prüft sie, ob die Kaimangesellschaft noch eine Aufgabe hat. Zahlen entscheiden, nicht Gewohnheit.
Thomas, noch in München: Umzug und Vereinfachung in einem Zug
Thomas hält seine zyprische Gesellschaft über eine Jersey-Gesellschaft und lebt noch in München. Zypern behält 5 % ein, sofern das DBA Zypern-Jersey nicht günstiger ist, und sein Steuerberater prüft die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung. Ergebnis: Die Jersey-Gesellschaft hat keine Funktion, die ihre Kosten rechtfertigt. Thomas plant die Vereinfachung zusammen mit seinem Umzug ans Mittelmeer, steuerlich aufeinander abgestimmt.
Stellen Sie sich vor, in einem Jahr ist alles fertig. Machen Sie heute den ersten Schritt.
So machen Sie es richtig
Der Trick ist nicht, Regeln zu umgehen. Sondern sie in der richtigen Reihenfolge zu nutzen. So setzen wir es für Sie richtig auf.
- Direkt halten, wo es passt. Natürliche Personen fallen nicht unter diese Regeln. Als in Zypern ansässiger Non-Dom lesen Sie unseren Leitfaden zu Non-Dom-Dividenden.
- Ein Gesellschaftergebiet auf keiner Liste wählen. Ein EU-Mitgliedstaat oder ein Gebiet auf keiner der beiden Listen fällt nicht unter die Abwehrmaßnahmen, auch wenn andere Regeln gelten können.
- Die Schwelle kennen. Streubesitz unterhalb der Schwelle für verbundene Gesellschaften fällt nicht darunter.
- Neu aufbauen? Bauen Sie eine einfache Struktur, die zu Ihrem Wohnsitz passt, nicht eine, die von einer Liste abhängt, und prüfen Sie die Liste jährlich, weil sie sich ändert.
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Häufige Fragen
Welche Gebiete stehen 2026 auf der zyprischen Niedrigsteuerliste?
Anguilla, Bahamas, Bahrain, Bermuda, Britische Jungferninseln, Kaimaninseln, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Turks- und Caicosinseln und Vanuatu, laut Rundschreiben 1/2026. Anguilla und Vanuatu fallen unter die EU-Listen-Regeln, solange sie auf der EU-Liste stehen.
Was ist ein Niedrigsteuergebiet nach zyprischem Recht?
Ein Gebiet außerhalb der EU mit einem Körperschaftsteuersatz unter der Hälfte des zyprischen Satzes, ab 2026 also unter 7,5 %. Die Liste wird jährlich überprüft.
Behält Zypern auf Dividenden an eine BVI-Gesellschaft Steuer ein?
Ja, seit 1. Januar 2026, wenn die BVI-Gesellschaft mit dem zyprischen Zahler verbunden ist: 5 % SDC. Ist sie nicht verbunden, greifen diese Regeln nicht.
Was gilt für Zinsen und Lizenzgebühren?
An Niedrigsteuergebiete keine Quellensteuer, aber keine Abziehbarkeit beim zyprischen Zahler, wenn der Empfänger verbunden ist. An EU-gelistete Gebiete 17 % auf Zinsen und 10 % auf Lizenzgebühren.
Betrifft mich das als private Anteilseignerin?
Nein. Die Regeln zielen auf Gesellschaften. Als in Zypern ansässiger Non-Dom zahlen Sie keine SDC (zuzüglich GESY bis zur Höchstgrenze) auf Dividenden.
Stehen die Seychellen und die Marshallinseln auf einer Liste?
Weder auf der zyprischen Liste 2026 noch auf der EU-Liste in der Fassung vom 9. Oktober 2026. Das ist eine Aussage über die Listen, keine Empfehlung.
Wie das in Ihren Gesamtplan passt
Sie haben gesehen, wie es funktioniert. Jetzt sind Sie dran.
Deshalb bauen wir einfache, starke Strukturen statt raffinierter, zerbrechlicher; mehr in unserem Leitfaden zu internationalen Firmenstrukturen. Alle Vehikel für Zypern-Residenten: Auslandsgesellschaft für Zypern-Residenten; der heutige Begleitartikel zeigt, was wir statt der BVI nutzen. Zur Gesellschaft: Firmengründung in Zypern, zum Umzug: Umzug nach Zypern. Alle Leitfäden im deutschen Blog.
Hören Sie auf, einen Staat zu finanzieren, der Sie als Ressource behandelt. Bauen Sie das Leben der freien Menschen.
Keine Maut mehr. Die Struktur arbeitet wieder für Sie.
Sagen Sie uns, wie Ihre Struktur aufgebaut ist und wofür sie da ist. Wir prüfen mit Ihnen die Optionen und bringen Sie mit zugelassenen Steuerberatern und Anwälten zusammen, die sie rechtmäßig umbauen, damit Ihnen mehr von Ihrem Verdienst bleibt.
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Wir koordinieren; Rechts-, Trust- und Steuerarbeit leisten unabhängige, zugelassene Partner in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung.
Quellen
- Gesetz 245(I)/2025 zur Änderung des Gesetzes über die Sonderverteidigungsabgabe (Amtsblatt, 31. Dezember 2025), Abschnitt 3(1)(d)(i): https://cylaw.org/nomoi/arith/2025_1_245.pdf
- Zyprische Steuerverwaltung, Niedrigsteuergebiete für das Steuerjahr 2026 (Rundschreiben 1/2026), veröffentlicht am 28. Mai 2026: https://www.gov.cy/mof-tax/en/documents/legislation-circulars-and-related-material-of-direct-taxation/dikaiodosies-me-chamilo-forologiko-syntelesti/
- Zyprisches Finanzministerium, Steueranreize (Übersicht der Regeln 2026): https://www.gov.cy/mof/en/documents/tax-incentives/
- Rat der EU, EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke: https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-list-of-non-cooperative-jurisdictions/
- Außensteuergesetz, § 8 (Niedrigbesteuerung): https://www.gesetze-im-internet.de/astg/__8.html
- Steueroasen-Abwehrgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/stabwg/
- KPMG Zypern, Liste der Niedrigsteuergebiete: https://kpmg.com/cy/en/insights/tax-alerts/cyprus-tax-department-published-list-of-low-tax-jurisdictions.html
Geprüft am 21. Oktober 2026. Reihenfolge: veröffentlichtes Gesetz, dann Steuerverwaltung und Finanzministerium, dann EU-Quellen, dann Fachkommentare. Bei Abweichungen gilt das Gesetz, und wir sagen es.
Titelbild: Salzsee von Larnaka, Zypern. Foto: A.Savin, Wikimedia Commons, Free Art License, zugeschnitten.